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Hinzuverdienstgrenze

von Sooonne24.07.2007 | 15:43
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3 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit 01.06. eine Rente wg. voller Erwerbsminderung. Diese wird aber erst ab August ausbezahlt, da ich bis vor zwei Wochen noch gearbeitet habe. Jetzt ruht mein Arbeitsvertrag bis auf weiteres. Da es mir momentan gesundheitlich und auch wg. einer geplanten OP nicht möglich ist, zumindest stundenweise zu arbeiten, ich dies aber evtl. später machen will(?), würde mich folgendes interessieren: Die Hinzuverdienstgrenze ist im Bescheid auf 350,00 Euro angegeben. Ist dies monatlich gerechnet? Ist es auch auf eine feste Stundenanzahl bezogen? Oder kommt es nur darauf an, dass ich am Monatsende die €-Grenze nicht überschreite? Es interessiert mich vor allem im Hinblick darauf, falls ich mir einen neuen Job suche. Kann der bisherige dann bestehen bleiben (neuen als Nebenerwerb angeben), oder muss ich dann den alten kündigen? Leider kann ich wahrscheinlich in meinem bisherigen Betrieb zu dieser Stundenanzahl nicht arbeiten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüssen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Neben dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein Hinzuverdienst von 350,- Euro monatlich / brutto unschädlich. Zweimal pro Kalenderjahr können Sie diese Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Wert ( 700,-- Euro ) überschreiten, ohne dass dies zu einer Kürzung der Erwerbsminderungsrente führen würde.

Die "arbeitsrechtliche Seite" wäre mit Ihrem Arbeitgeber abzuklären.

2 Antworten

???am 25.07.2007 | 06:55
Die Hinzuverdienstgrenze ist ersteinmal unabhängig von der Arbeitszeit zu sehen. Sie können also diesen Betrag in 1 Stunde im Monat genauso verdienen wie in 100. Ein anderes Problem ist die Erwerbsminderung. Nach Ansicht der DRV sind Sie voll erwerbsgemindert und können somit keine 3 Stunden am Tag mehr arbeiten. Haben Sie eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 15 Stunden, legt das doch nahe, dass sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat und Ihnen die Rente nicht mehr zusteht. Wegen des neuen "Jobs" sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Ist Ihnen das zu heikel, wäre eine Arbeitsrechtler (z.B. Gewerkschaft) der richtige Ansprechpartner.
Sooonneam 25.07.2007 | 10:33
Hallo ???, danke für Deinen Beitrag. Ich habe nicht vor, dass ich mehr als 3 Stunden täglich arbeite, da ich das auch nicht mehr schaffe. Desweiteren trifft auch nicht zu, dass es mir gesundheitlich besser geht, oder gehen wird. Das ist leider bei einer chronischen Erkrankung und diversen Folgeerkrankungen nicht möglich. Hmm, ausser es geschieht mal ein Wunder. Aber daran glaube ich nicht. :-) Wie ich das nun mit dem AG kläre, muss ich mal sehen. MfG
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