Neben dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein Hinzuverdienst von 350,- Euro monatlich / brutto unschädlich. Zweimal pro Kalenderjahr können Sie diese Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Wert ( 700,-- Euro ) überschreiten, ohne dass dies zu einer Kürzung der Erwerbsminderungsrente führen würde.
Die "arbeitsrechtliche Seite" wäre mit Ihrem Arbeitgeber abzuklären.