Guten Tag Rentner1956,
Personen, die in ihrem Erwerbsleben mal in dem einen und mal in dem anderen Land der EU (bzw. der angegliederten Schweiz, oder EWR-Staat) Rentenanwartschaften erworben haben, erfreuen sich im Rentenfall mehrerer Rentenzahlungen. Das ist insoweit unbedenklich, als ja jeder Staat nur für "seine" anteilige Rentenzahlung aufkommt.
Es handelt sich nicht um einen Hinzuverdienst.