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Hinzuverdienstgrenze 2020

von Sascha18.06.2020 | 13:17
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zwei Fragen 1. sind die hinzuverdienst Grenzen auch für Erwerbsminderungsrentner in 2020 aufgehoben?Es würde unter 3 h täglich bleiben , nämlich 4 mal 2,5 Stunden, insgesamt jedoch Im Schnitt 48 Stunden monatlich 750 brutto? 2. Bezieht sich die Hinzuverdiensgrenze auf das Kalenderjahr vom 1.1 bis 31.12 oder auf das Arbeitsjahr zb 1.7 bis 30.6?

8 Antworten

Siehe hieram 18.06.2020 | 14:53
Und aus welchem Grund sollte das so sein?? Es heißt eindeutig bis zu drei Stunden täglich. Wenn der Monat 20 Arbeitstage hat, dann ist das eben so. Und streng genommen ist im §43 SGB VI noch nicht einmal von Arbeitstagen die Rede sondern tatsächlich von 'täglich'. Solange man dann unter den maximal 6.300,01 EUR pro Kalenderjahr bleibt (bzw. unter 525,01 EUR monatlich) ist alles in Ordnung, solange die zuständige Rentenversicherung hierüber auch informiert und diese keine dedizierten Einwände hat.
-am 18.06.2020 | 13:42
Hallo Sascha, zu 1. die Hinzuverdienstgrenze wurde für das Kalenderjahr 2020 NUR für die vorgezogenen Altersrenten angehoben. Für Erwerbsminderungsrenten gilt nach wie vor die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr. zu 2. die Hinzuverdienstgrenze bezieht sich auf das Kalenderjahr (so steht es auch im Gesetz), d.h. vom 01.01. - 31.12.. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Studentam 18.06.2020 | 13:47
Ich könnte mir vorstellen, dass die DRV eine Überprüfung des EM Status vornimmt, wenn man an 16 von 20 Tagen im Monaten arbeiten geht, unabhängig von der Dauer an den einzelnen Tagen.
Ihr Wunschnameam 18.06.2020 | 16:04
Rechenbeispiel zur Anwendung des §96a: 750,00 x 12 = 9000,00 9.000,00 - 6.300,00 = 2.700,00 2.700,00 : 12 = 225,00 225,00 x 0,40 = 90,00 Sofern Sie im Kalenderjahr 2020 in jedem Monat also 750,00 EUR verdienen, wird bei rückwirkender Überprüfung nächstes Jahr zu Juli festgestellt, dass Sie für jeden Rentenmonat 2020 jeweils 90,00 EUR zurückzahlen müssen. Daher gilt: 1.) zur Vermeidung zukünftiger Überzahlungen gern der DRV mitteilen, dass sich das Entgelt erhöhen wird, damit dort zumindest schonmal die zukünftigen Rentenzahlungen vorsorglich gemindert werden können. 2.) Keine Angst vor Einkommen über der Hinzuverdienstgrenze. Netto haben Sie ja doch mehr davon, auch wenn nächstes Jahr einmalig ein "böser Brief" mit 1.080,00 EUR (12 x 90,00 s.o.) Rückforderung kommt.
Cam 18.06.2020 | 15:00
Je 2 Stunden sollte es heißen
Claudiam 18.06.2020 | 14:59
Ganz im Gegenteil. Eher das zu lange arbeiten an wenigen Tagen wird kritisch gesehen. Meine Bekannte bekommt seit 11 Jahren Erwerbsminderungsrente und geht 5 Tage die Woche je 2 Tage arbeiten. Das hat noch nie jemand kritisch betrachtet. Warum auch?
Saschaam 18.06.2020 | 20:17
Wenn ich das richtig verstehe, da ich jetzt mitten im Jahr anfange, komme ich ja mit den 750€ gar nicht über die Hinzuverdienstgrenze, da es ja nur noch 6 Monate sind. Und nächstes Jahr hab ich dann erstmal wieder Chemo, da kann ich sowieso paar Monate nicht arbeiten.
W°lfgangam 18.06.2020 | 20:36
Hallo Sascha, Sie haben durchaus richtig gelesen, dass das Einkommen die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreitet. Was Sie aber nicht intensiv gelesen haben, ist, dass eine Erwerbstätigkeit - auch im Rahmen der zulässigen Hinzuverdienstgrenze - zum Entfallen der EMRT führen kann. Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/em-rent… was im Rahmen EM-Rente möglich ist/gezielt seitens der DRV nachgefragt wird /wie Ihre Informationspflichten sind /wann/wie Sie auf der 'sicheren' Seite sind, dass Ihre Beschäftigung 'zulässig' ist ...aufs Entgelt kommt es dabei gar nicht mal an. Gruß w.
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