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Hinzuverdienstgrenze

von Minni12.03.2009 | 11:37
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, liebe Experten Im vergangenen Jahr war mein monatl. Verdienst zeitweise recht unterschiedlich ( Nachzahlungen u.ä.). Zwar hab ich selbst ausgerechnet, daß ich die Hinzuverdienstgrenze (Erwerbsminderungsrente) noch nicht überschritten habe . Zur Sicherheit hier aber meine Frage: wird mein Einkommen vom Rentenzahler regelmäßig, überprüft? Oder liegt es allein in meiner Verantwortung, darauf zu achten, daß es nicht zu einer Überzahlung kommt? freundliche Grüße Minni

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie sollten darauf achten, dass Sie die Hinzuverdienstgrenze einhalten. Dies wird auch vom Rentenversicherungsträger überprüft.

8 Antworten

prüferam 12.03.2009 | 11:46
hallo. die drv überprüft die erzielten entgelte in der regel jährlich. dazu wird eine kurze rückfrage beim arbeitgeber gehalten. dieser muss dann die monatlichen entgelte bescheinigen. dann erfolgt die überprüfung durch die drv.
Minniam 12.03.2009 | 17:52
Danke für die Antworten, das Problem ist, daß es eben am Ende des Jahres 08 (für mich) unvorhersehbare Extra-Zahlungen gab zusätzlich zum Weihnachts- und Urlaubsgeld. Ausserdem gibt es Schwankungen wegen der unterschiedlichen Feiertags- und Sonntagszuschläge. Andererseits wurde mein Einkommen ja geprüft, bevor die halbe auf eine volle Rente erhöht wurde. Na, ich hoffe mal, daß meine Berechnungen stimmen. Da war noch etwas Spielraum für Fehler. freundliche Grüße Minni
Wolfgangam 12.03.2009 | 19:24
Hallo Minni, Sie sind im Rentenbescheid darauf hingewiesen worden (verpflichtet worden!), JEDE Einkommensänderung mitzuteilen. Bei Beschäftigten finden die Einkommensabfragen an den Arbeitgeber regelmäßig nur zum 01.07. eines Jahres statt. Deutliche Schwankungen, die die Hinzuverdienstgrenzen mehrfach überschreiten, können dann zu bösen Überraschungen/Rückforderungen führen - wenn man vorher nicht genaustes kalkuliert hat. Gegebenenfalls ist auf Extra-Zahlungen zu verzichten ...schwierig, wenn sie tarifvertraglich vorgesehen sind - sie gelten dann - trotz Verzicht - als gezahlt. Gruß w.
Agnesam 12.03.2009 | 19:51
>>>Na, ich hoffe mal, daß meine Berechnungen stimmen. Da war noch etwas Spielraum für Fehler.<<< Ihre Äußerungen machen doch nachdenklich. Es gibt eigentlich nichts zu berechnen. Sie dürfen monatlich bis zu 400 Euro hinzuverdienen und zwei mal im Kalenderjahr diese Grenze bis zum Doppelten, also 800 Euro, überschreiten. Der Grund der Überschreitung, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Überstunden usw. ist inzwischen egal. Was Sie nicht sollten ist rechnen. z.B. Januar 380 Euro Februar 410 Euro März 370 Euro April 420 Euro Im Durchschnitt liegen Sie in diesen vier Monaten unter 400 Euro. Dennoch haben Sie Ihre Hinzuverdienstgrenze bereits zwei mal ünerschritten. In den Folgemonaten darf es also kein Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld mehr geben. Agnes
Minniam 12.03.2009 | 20:27
Ergänzung: ich erhalte eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung , kann also weit mehr hinzuverdienden als 400€ und diese Grenze wurde mir in meinem Bescheid auch mitgeteilt. Ich war nur beunruhigt, weil es diese unerwarteten Sonderzahlungen gegeben hat. Hab aber soeben meine Lohnsteuerkarte angeschaut , das dort eingetragene Brutto-Einkommen übersteigt das jährlich erlaubte nicht.
Agnesam 13.03.2009 | 07:12
Hallo Minni, nun dann hat sich das mit den 400 Euro geklärt. Trotzdem: sehen mal im Rentenbescheid nach. Dort steht Ihre m o n a t l i c h e Hinzuverdienstgrenze. Diese darf zwei im Jahr bis zum Doppelten überschritten werden. Sie dürfen nicht das Jahresbrutto durch 12 (oder 14) teilen sondern jeden einzelnen Monat betrachten. Agnes
Heinericham 13.03.2009 | 09:04
Es gibt keine jährliche Hinzuverdienstgrenze. Es wird für jeden Kalendermonat geprüft ob Sie über Ihrer individuellen Grenze liegen oder nicht. Es gibt nichts zu rechnen beim Hinzuverdienst. Der monatliche Verdienst wird mit der monatlichen individuellen Hinzuverdienstgrenze verglichen. Liegt man in dem Monat drunter - ok; liegt man drüber - 1tes Überschreiten. Sollte eigentlich ganz einfach zu erkennen sein, ob die Grenzen eingehalten wurden. MfG
Minniam 13.03.2009 | 10:34
Danke , Heinerich :-) Hab mich jetzt auch damit beruhigt, daß eine Rückforderung sicher schon längst bei mir angekommen wäre. wenn man gerade mal genug Geld hat , überkommt einen eben manchmal so eine Befürchtung, was falsch gemacht zu haben und von dem wenigen noch was zurückgeben zu müssen. Danke allen anderen auch für die Infos
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