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Zur Experten-Antwort springenHallo,
von "-_-" wurde die Berechnungsformel zutreffend dargestellt. Regelmäßig zu Jahresbeginn verändert sich damit die Hinzuverdienstgrenze.
Werden ausschließlich Einkünfte in den neuen Bundesländern erzielt, ist für die Ermittlung der Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, das sich diese regelmäßig (zusätzlich) zum 01. Juli verändern. Es wird die monatliche Bezugsgröße mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) vervielfältigt und durch den aktuellen Rentenwert geteilt.
Sie sollten die individuelle Hinzuverdienstgrenze von Ihrem Rentenversicherungsträger berechnen lassen.
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