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Zur Experten-Antwort springenHallo Piggeldy,
auch ich möchte Ihnen den Rat geben, sich umgehend mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.
Wie Forumsteilnehmer Poschmann schon schrieb, werden Sie künftig möglicherweise nur Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben, da die sog. "Arbeitsmarktrente" im Regelfall nicht gezahlt werden kann, wenn jemand einen Teilzeitarbeitsplatz hat.
Die von Ihnen genannte Hinzuverdienstgrenze für eine Viertelrente bei voller Erwerbsminderung (Arbeitsmarktrente) ist identisch mit der Grenze für eine halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Allerdings ist diese seit 2008 nicht ganz gleich geblieben, da die Berechnung der Grenze an die sogenannte Bezugsgröße gekoppelt ist und diese hat sich von 2008 bis heute erhöht. Wahrscheinlich haben Sie die Grenze aktuell mit Ihrem Verdienst eingehalten:
1058,40 : 2100 x 2240 = 1128
(Bezugsgröße 2008 = 2100; Bezugsgröße 2011 = 2240)
Verbindlich kann Ihnen das aber nur Ihr zuständiger RV-Träger sagen.
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