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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze

von Piggeldy05.07.2011 | 15:07
1855 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. In meinem Erwerbsminderungsrentenbescheid von 2008 steht eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 1058,40 Euro. Ich denke mal diese wird sich bis heute nicht geändert haben? Jetzt habe ich heute nen Job angefangen und verdiene dort 1080 Euro brutto. Ich hätte in eine andere Gehaltsgruppe springen müssen, um unter 1058,40 Euro zu kommen, doch dann hätte ich gleich ca. 100 Euro brutto weniger verdient. Das heißt jetzt, dass die Rente komplett wegfällt, oder? (Ich frage lieber ein mal zu viel, als zu wenig) Sollte ich das schriftlich bei der DRV melden, dass ich nun soundsoviel verdiene? Wenn ich z.B. jetzt ab 01.01.2012 unter 1058,40 Euro verdiene, dann bekomme ich doch ohne Probleme einen Teil meiner Rente wieder, oder? (Rente ist noch bis Mitte 2013 genehmigt) Danke und Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.07.2011 | 08:11

Hallo Piggeldy,

auch ich möchte Ihnen den Rat geben, sich umgehend mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Wie Forumsteilnehmer Poschmann schon schrieb, werden Sie künftig möglicherweise nur Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben, da die sog. "Arbeitsmarktrente" im Regelfall nicht gezahlt werden kann, wenn jemand einen Teilzeitarbeitsplatz hat.

Die von Ihnen genannte Hinzuverdienstgrenze für eine Viertelrente bei voller Erwerbsminderung (Arbeitsmarktrente) ist identisch mit der Grenze für eine halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Allerdings ist diese seit 2008 nicht ganz gleich geblieben, da die Berechnung der Grenze an die sogenannte Bezugsgröße gekoppelt ist und diese hat sich von 2008 bis heute erhöht. Wahrscheinlich haben Sie die Grenze aktuell mit Ihrem Verdienst eingehalten:

1058,40 : 2100 x 2240 = 1128

(Bezugsgröße 2008 = 2100; Bezugsgröße 2011 = 2240)

Verbindlich kann Ihnen das aber nur Ihr zuständiger RV-Träger sagen.

6 Antworten

Piggeldyam 05.07.2011 | 15:10
Also die 1058,40 steht im Rentenbescheid als Hinzuverdienstgrenze für 1/4 der vollen Erwerbsminderungsrente
Galgenhumoram 05.07.2011 | 15:13
Hallo um ggfs. das Kind im Brunnen noch zu retten, umgehend dem RV-Träger die Aufnahme bzw. die Änderung im Beschäftigungsverhältnis mitteilen; dann wird alles weitere geprüft, insbesondere natürlich die nun gültigen Hinzuverdienstgrenzen. Da Sie leider nicjht geschrieben haben, ob es sich um eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsmindeurng handelt, kann es sein, da es durch die Beschäftigung zu Auswirkungen im Grundanspruch kommt. Im schlimmsten Fall kann es auch vor Ablauf der befristeten Rente zu einer Entziehung kommen: also schnellstmöglich mit den Unterlagen eine Auskunft- und beratungsstelle der DRV aufsuchen und alles weitere durch abstimmen.
Piggeldyam 05.07.2011 | 15:18
Das wurde erst gestern entschieden, dass ich heute den Job anfange. Ich bekomme eine Arbeitsmarktrente. Ich arbeite 22,5 Std. da ich nicht mehr schaffe, deswegen habe ich weiterhin Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente theoretisch, aber da ich über die Hinzuverdienstgrenze komme, bekomme ich wohl keine Rente mehr.
Galgenhumoram 05.07.2011 | 15:56
tja dann können sie sich auf jeden Fall von der Rente verabschieden, da Beschäftigung mit dieser Rente nicht verträgt. ggfs. bleibt aber noch ein Restanspruch auf die Rente wegen teilweiser EM ....also umgehend der DRV Mitteilung machen
Poschmannam 05.07.2011 | 16:25
Nun mal langsam. Natürlich bekommen Sie weiterhin die teilweise EM-Rente ! Wenn Sie aus med. Gründen eine teilweise ( also halbe ) EM-Rente bekommen haben, die als volle EM-Rente ( also Arbeitsmarktrente ) bisher gezahlt wurde, fällt - durch die Arbeitsaufnahme - natürlich die Auszahlung als volle EM-Rente ( also die Arbeitsmarktrente ) jetzt weg. Sie bekommen dann aber in jedem Falle weiterhin die teilweise EM-Rente ausgezahlt , gekürzt natürlich um den die Hinzuverdienstgrenze übersteigenden Betrag . Da Sie mit 22,5 Stunden pro Woche Arbeitszeit ja nicht mal ansatzweise die bei einer teilweisen EM-Rente erlaubten unter 6 Stunden täglich überschreiten, gibt es gar keinen Grund ihnen die teilweise EM-Rente wieder zu entziehen. Im Gegenteil ist ja eine teilweise EM-Rente genau dazu gedacht, das Sie eben noch Teilzeit arbeiten im Rahmen der erlaubten unter 6 Stunden täglich und genau das tun Sie jetzt ! Also Arbeitsaufnahme der RV sofort melden und alles ist im grünen Bereich.
öhaam 06.07.2011 | 08:02
Wenn Sie nun in Teilzeit arbeiten, so fällt die Arbeitsmarktkomponente weg - teilw.EM rein med. statt voller EM wegen verschl. TZ-Arbeitsmarkt. Wenn die HZV-Grenze der 1/4-der vollen EM-Rente (oder halben teilw.EM-Rente) im Jahr 2008 1058,40 EUR betragen hat, so dürften dem 1,5211 EP zu Grunde liegen. Demnach läge die HZV-Grenze für die 1/2 tEM Rente aktuell bei 2.555 EUR x 0,28 x 1,5211 EP = 1088,19 EUR - somit lägen Sie unter der Grenze und hätten weiter Anspruch auf die halbe tEM-Rente. Arbeitsaufnahme der DRV mitteilen (dazu hat der Bescheid Sie verpflichtet) und HZV-Grenze bestätigen lassen!
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