Nur Arbeitsverdienst oder Arbeitseinkommen wird als Hinzuverdienst bei einer Altersrente vor der Regelaltergrenze berücksichtigt. Miete/Pacht und/oder Einkünfte aus Kapitalvermögen zählen nicht dazu.
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Nur Arbeitsverdienst oder Arbeitseinkommen wird als Hinzuverdienst bei einer Altersrente vor der Regelaltergrenze berücksichtigt. Miete/Pacht und/oder Einkünfte aus Kapitalvermögen zählen nicht dazu.
Dann handelt es sich aber NICHT um Einnahmen aus Miete/Pacht und/oder Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern um Arbeitseinkommen. Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung, Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen wurden bereits als relevant erwähnt.Miete/Pacht und/oder Einkünfte aus Kapitalvermögen zählen nicht dazu.Es sei denn sie werden als gewerbliche Einnahmen versteuert. Dann zählen sie auch zum Hinzuverdienst dazu.
Nur, dass manche diese Einnahmen dann nicht als Arbeitseinkommen wahrnehmen, sondern der Meinung sind, es handelt sich dennoch um Miete-/Pachteinnahmen, weil sie bekommen ja schließlich Miete... Das was es tatsächlich ist und das, als was es von den Betroffenen eingestuft wird, stimmt nicht immer überein...Es sei denn sie werden als gewerbliche Einnahmen versteuert. Dann zählen sie auch zum Hinzuverdienst dazu.Dann handelt es sich aber NICHT um Einnahmen aus Miete/Pacht und/oder Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern um Arbeitseinkommen. Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung, Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen wurden bereits als relevant erwähnt.
Nur, dass manche diese Einnahmen dann nicht als Arbeitseinkommen wahrnehmen, sondern der Meinung sind, es handelt sich dennoch um Miete-/Pachteinnahmen, weil sie bekommen ja schließlich Miete... Das was es tatsächlich ist und das, als was es von den Betroffenen eingestuft wird, stimmt nicht immer überein...Dann handelt es sich aber NICHT um Einnahmen aus Miete/Pacht und/oder Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern um Arbeitseinkommen. Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung, Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen wurden bereits als relevant erwähnt.Wenn Einkommen aus selbständiger Tätigkeit hinzugerechnet werden, warum wird dann kein Negativeinkommen gegengerechnet? Miete/Pacht und/oder Einkünfte aus Kapitalvermögen zählen nicht dazu.Es sei denn sie werden als gewerbliche Einnahmen versteuert. Dann zählen sie auch zum Hinzuverdienst dazu.
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