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Zur Experten-Antwort springenHallo Hermann,
es kommt darauf an, wann die vorgezogene Altersrente begonnen hat.
Hatten Sie schon vor dem 01.07.2017 Anspruch auf eine solche Altersrente, gilt für die Zeit bis zum 30.06.2017 die monatliche Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro.
Ab 01.07.2017 gilt die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Für die Prüfung, ob Sie ab dem 01.07.2017 diese Hinzuverdienstgrenze einhalten, ist auch ein Hinzuverdienst vor dem 01.07.2017 zu berücksichtigen.
Als Hinzuverdienst gilt in beiden Fallen der steuerliche Gewinn wie er sich aus dem Einkommensteuerbescheid (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) ergibt.
Hallo Hermann,
wenn Sie seit 2015 eine vorgezogene Altersrente erhalten, gilt folgendes:
vom 01.01.2017 - 30.06.2017 müssen Sie jeden Monat die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro einhalten, damit die Rente nicht gekürzt wird. In zwei Monaten dürfen Sie sogar bis zum Doppelten, also 900 Euro, hinzuverdienen.
Ab dem 01.07.2017 gilt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Alles was Sie bis zum 30.06.2017 bereits verdient haben, wird dabei berücksichtigt. Haben Sie also in der Zeit vom 01.01. -30.06.2017 bereits jeden Monat 450 Euro hinzuverdient (6 x 450 = 2700 Euro), dürfen Sie ab 01.07.2017 nur noch 3600 Euro hinzuverdienen. Dabei ist es egal, in wie vielen Monaten Sie den Verdienst erzielen.
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