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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze an 1.1.17

von Hermann25.07.2017 | 11:05
509 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Experten, ist es korrekt, dass ich neben einer Rente mit 63 bis zum Erreichen des Alters für eine Regalaltersrente im Jahr 2017 insgesamt 6300 EUR dazuverdienen kann und dass (bei einem Gewerbe) der steuerliche Gewinn maßgebend ist und nicht der Bruttogewinn?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 25.07.2017 | 11:47

Hallo Hermann,

es kommt darauf an, wann die vorgezogene Altersrente begonnen hat.

Hatten Sie schon vor dem 01.07.2017 Anspruch auf eine solche Altersrente, gilt für die Zeit bis zum 30.06.2017 die monatliche Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro.

Ab 01.07.2017 gilt die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Für die Prüfung, ob Sie ab dem 01.07.2017 diese Hinzuverdienstgrenze einhalten, ist auch ein Hinzuverdienst vor dem 01.07.2017 zu berücksichtigen.

Als Hinzuverdienst gilt in beiden Fallen der steuerliche Gewinn wie er sich aus dem Einkommensteuerbescheid (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) ergibt.

Experten-Antwortam 25.07.2017 | 13:44

Hallo Hermann,

wenn Sie seit 2015 eine vorgezogene Altersrente erhalten, gilt folgendes:

vom 01.01.2017 - 30.06.2017 müssen Sie jeden Monat die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro einhalten, damit die Rente nicht gekürzt wird. In zwei Monaten dürfen Sie sogar bis zum Doppelten, also 900 Euro, hinzuverdienen.

Ab dem 01.07.2017 gilt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Alles was Sie bis zum 30.06.2017 bereits verdient haben, wird dabei berücksichtigt. Haben Sie also in der Zeit vom 01.01. -30.06.2017 bereits jeden Monat 450 Euro hinzuverdient (6 x 450 = 2700 Euro), dürfen Sie ab 01.07.2017 nur noch 3600 Euro hinzuverdienen. Dabei ist es egal, in wie vielen Monaten Sie den Verdienst erzielen.

2 Antworten

W.Jostam 25.07.2017 | 11:58
Hallo und guten Tag, ACHTUNG !!! wie auch in meinem Fall ist der Gewinn = Einnahmen - Einkäufe - Betriebsausgaben ! Vor Rentenabgaben, Krankenkasse, Sonderausgaben etc.. D.h kleine Selbstaendige sind betuppt ! W.Jost
Hermannam 25.07.2017 | 13:00
Hallo Experte, beim "Stöbern" zu diesem Thema habe ich folgende Experten-Antwort auf die Frage einer Userin gefunden: zum 1. Juli 2017 wird ein neues Hinzuverdienstrecht in Kraft treten ("Flexirente"). Nach dem bis zum 30. Juni 2017 geltenden Hinzuverdienstrecht sind die Hinzuverdienstgrenzen monatlich zu prüfen. Das heißt, der im Kalendermonat erzielte Hinzuverdienst ist den monatlichen Hinzuverdienstgrenzen gegenüberzustellen. Die monatliche Hinzuverdienstgrenze für eine Altersrente als Vollrente beträgt 450,00 Euro. Ab dem 1. Juli 2017 wird sowohl der Hinzuverdienst als auch die Hinzuverdienstgrenze auf das Kalenderjahr bezogen. Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze beträgt 6.300,00 Euro. Dieser Hinzuverdienstgrenze wird Ihr kalenderjährlicher Hinzuverdienst gegenübergestellt. Kalenderjährlicher Hinzuverdienst über 6.300,00 Euro vermindert Ihre Rente. Das hätte ich jetzt so verstanden, dass der Hinzuverdienst ab 1.1.17 generell 6.300 EUR beträgt. Wenn man schon ab Ende 2015 AR ab 63 bezogen hat, gilt also 6x450 + 6x525 oder doch 6300 EUR? Danke!
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