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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze ATZ - Berechnung der Einkünfte bei Selbständigen

von Uli W.09.11.2022 | 16:44
107 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Am 01.01.2023 beginnt die Freistellungsphase meiner Altersteilzeit. Ich möchte dann damit beginnen, ein wenig als selbständiger Freiberufler zu arbeiten. Ich bin mir bewusst darüber, dass meine monatlichen Einkünfte im Jahresdurchschnitt die Minijob-Grenze von 520 Euro nicht überschreiten dürfen. So weit ist alles klar. Was mir nicht klar ist, wie sich in diesem Fall die Einkünfte eines Selbständigen berechnen. Sind es die Brutto-Beträge, die ich meinen Auftraggebern in Rechnung stelle, oder ist es das zu versteuernde Einkommen, das herauskommt, wenn ich alle absetzbaren Kosten abgezogen habe? Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar. Freundliche Grüße Ulrich Walter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uli W.,

da dies ein Forum der Rentenversicherung ist, können wir Ihnen keine Auskünfte zum Hinzuverdienst bei Altersteilzeit geben.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 09.11.2022 | 19:19
...aus welchem Grund?? Gruß w.
W°lfgangam 09.11.2022 | 19:49
...wird der regelmäßige steuerrechtliche Gewinn im Monat sein (oder der aufs Jahr ./. 12). hmm ...eine Frage, die die DRV niemals beantworten könnte, weil es mit deren Rechtsbereichen - wo diese Frage/Bewertung entscheidend ist - einfach keine 'Überschneidungen' zu dieser ominösen Geringfügigkeitsgrenze/auch für Selbständige, gibt ...*hüstel Gruß w. PS: Erwarten Sie von einem von der DRV verantworteten Forum bitte nicht immer 1.Liga-Antworten ;-)
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