Hallo Hanno 36,
bei selbständigem Einkommen als Hinzuverdienst ist der Jahresbetrag durch die Anzahl der Monate zu dividieren, in denen er erzielt wurde. Sollte ein weiteres Einkommen aus nichtselbständiger Beschäftigung hinzukommen, kann dies kalendermonatlich durch Bescheinigung des Arbeitgebers ermittelt werden.
In Ihrem Beispiel bleibt das mtl. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bei 200 EUR. Sollte die Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze aus dem Einkommen aus nichtselbständiger Beschäftigung die Hinzuverdienstgrenze von 400 EUR überschreiten, kann dies für maximal in 2 Kalendermonaten eines Kalenderjahres erfolgen.Sollte ein drittes Überschreiten innerhalb eines Kalenderjahres hinzukommen, würde das zur Teilrentengewährung führen.