Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWird ein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone, das heißt monatlich zwischen 450,01 EUR und 850,00 EUR erzielt, stellt das tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt den zu berücksichtigenden Hinzuverdienst dar. Damit überschreitet Ihre Mitarbeiterin die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300,00 EUR, wenn das Arbeitsentgelt in Höhe von 582,51 EUR in 12 Monaten im Jahr erzielt wird.
Als Hinzuverdienst ist das Arbeitsentgelt im Sinne der §§ 14, 17 SGB IV in Verbindung mit der SvEV zu berücksichtigen.
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