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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze bei Teilerwerbsminderung 2023

von Heiko04.01.2023 | 17:39
338 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, im vorigen Jahr lag meine persönliche Hinzuverdienstgrenze um die 50.000 Euro. Fällt diese jetzt weg und wird auf die neue Pauschalgrenze von ca. 36500 Euro reduziert? Und ja, ich habe das fast erreicht, 30 € Stundenlohn, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.01.2023 | 09:55

Hallo Heiko,

auf den nachfolgenden Internetauftritten der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich ein Überblick über die Neuregelungen beim Zusammentreffen von Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst verschaffen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung.html#doce69bbf01-781e-43cb-bc43-70d072e23e97bodyText3

sowie:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Hinzuverdienst_und_Einkommensanrechnung/aenderungen_hinzuverdienst_liste.html

Darüber hinaus können Sie für die individuelle Berechnung auch den nachfolgenden Online-Rechner nutzen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/Hinzuverdienstrechner/hinzuverdienstrechner_node.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 04.01.2023 | 17:44
Nein die bleibt! Das neue ist nur eine Mindestzuverdienstgrenze - wer bislang mehr verdienen durfte darf dies auch weiterhin.
Heikoam 04.01.2023 | 18:19
Und der Deckel fällt weg, wurde mir mal gesagt. Wird dann das Übersteigende nie zu 100 % angerechnet?
KSCam 04.01.2023 | 18:36
Ja den Hinzuverdienstdeckel gibt es nicht mehr
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