Vielen Dank an „senf-dazu“ und „Jonny“. Loreley, schauen Sie doch auch mal in Ihre Rentenauskunft oder Ihren Rentenbescheid. Dort sind jeweils auch die individuellen Hinzuverdienstgrenzen zur teilweisen Erwerbsminderungsrente ausgewiesen. Diese Grenze orientiert sich am höchsten Verdienst in den letzten 15 Kalenderjahren vor dem Rentenbeginn.