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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung und bei teilweiser Erwerbsminderung

von Loreley18.03.2020 | 14:13
66 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich hätte eine Frage bezüglich der Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente und bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente. Ich kann hier im Forum leider hierzu nichts finden. Danke schön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Vielen Dank an „senf-dazu“ und „Jonny“. Loreley, schauen Sie doch auch mal in Ihre Rentenauskunft oder Ihren Rentenbescheid. Dort sind jeweils auch die individuellen Hinzuverdienstgrenzen zur teilweisen Erwerbsminderungsrente ausgewiesen. Diese Grenze orientiert sich am höchsten Verdienst in den letzten 15 Kalenderjahren vor dem Rentenbeginn.

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3 Antworten

Siehe hieram 18.03.2020 | 16:56
Hallo Loreley, bei einer vollen Erwerbsminderungsrente dürfen Sie bis zu 6.300 EUR im Jahr hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechnung auf Ihre Rente erfolgt. Bei einer teilweisen EM-Rente wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Ausführliche Informationen über Erwerbsminderungsrente allgemein und Hinzuverdienst im Besonderen finden Sie in den Broschüren der DRV unter folgendem Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute!
Jonnyam 18.03.2020 | 17:40
Sollte der Hinzuverdienst neben der vollen Erwerbsminderungsrente so hoch sein, dass weniger als die Hälfte gezahlt werden kann, muss die DRV dies berücksichtigen und eine teilweise Erwerbsminderungsrente (mit erheblich höherem Freibetrag) ermitteln und dann den Hinzuverdienst berücksichtigen. Leider wird das manchmal übersehen.
Loreleyam 19.03.2020 | 14:53
Vielen Dank für die Infos. Bleiben Sie alle gesund
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