Guten Morgen Scivlas,
gesetzlich geregelt ist, dass ein sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt 450 Euro monatlich überschreitet. In Ihrem Fall handelt es sich dann um ein Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Gleitzone.
Hinsichtlich der Besteuerung Ihrer Einkünfte können hier keine Auskünfte erteilt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr zuständiges Finanzamt.