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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderungsrent

von ScivIas25.01.2018 | 20:11
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Heute habe ich den Bescheid über meine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Ich habe mich sehr gefreut. Gefreut habe ich mich auch über die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze, da meine Rente sehr klein ist, muss ich noch arbeiten gehen (Minijob). Ich arbeite in einem Steuerbüro und habe mir das ganze für mich ausgerechnet. Ab 451,00 Euro ist das Gehalt Sozialversicherungspflichtig. Im Jahr ist die Grenze 6300,00 Euro :12 Monate= 525,00 Euro abzüglich SV Beiträge bleiben 452,00 Euro im Monat. Damit könnte ich glücklich sein, wenigstens 2,-bis 3,- Euro mehr im Monat. Leider geht es noch weiter, das Gehalt SV pflichtig ist auch steuerpflichtig (Minijob fließt nicht in Versteuerung), Das Gehalt wird der Rente zugerechnet und erhöht das zu versteuernde Einkommen. zum bitteren Ende wird mein Gehalt noch versteuert. Wer hat sich diesen Blödsinn ausgedacht. Es fehlt an Kommunikation von Politik SV und RV. Viele Grüße von Scivias

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Scivlas,

gesetzlich geregelt ist, dass ein sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt 450 Euro monatlich überschreitet. In Ihrem Fall handelt es sich dann um ein Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Gleitzone.

Hinsichtlich der Besteuerung Ihrer Einkünfte können hier keine Auskünfte erteilt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr zuständiges Finanzamt.

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13 Antworten

W*lfgangam 25.01.2018 | 20:33
Hallo Scivlas, das ist nicht neu, das ist bei Überschreitung der Minijob-Grenze schon immer so gewesen, dass Sie damit in den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bereich eintauchen - mit allen sich daraus resultierenden Konsequenzen. Wozu gibt es wohl Grenzwerte, die bei Einhaltung zum eigenen Vorteil sind??? Das eine ist Rente, das andere SV-/Steuerrecht. Wenn Sie ein Mehr ab Überschreiten dieses Grenzwertes haben wollen - was unter gewissen Konstellationen/dieser eine EUR mehr (1 Cent reicht schon!) über 450 bedeutet - und durchaus Vorteile verschaffen kann *), dann informieren Sie sich _vorher_ und auch über die etwaigen Nachteile bei Ihrem EM-Bezug ...da sind noch keine, da Sie die 6300-EUR-Grenze damit noch nicht reißen. Und ja, auf die '525-Falle' (1/12 aus 6300) weist Sie jeder Berater bei jeder Rente - wo dies zu bedenken ist/eigentlich grundsätzlich/da kein Minijob mehr besteht - hin. *) GKV z. B. ...aber das wäre für Sie jetzt zu speziell Gruß w.
Maxam 27.01.2018 | 09:01
Also ist die 12 x 450 Euro + 2x450 Euro Zuverdienstvariante eine einzige Verarsche.....und wenn man dann noch bedenkt das man .....wegen solch einem schönen Minjob noch in eine Nachprüfung der Rentenberechtigung rein laufen kann .....echt klasse.....wer nicht wirklich Tod ist muss sich also gut überlegen ob er solch einen Job annimmt....
KSCam 27.01.2018 | 11:17
Die Gremien der DRV weisen die Politik darauf schon hin und die Berater der DRV Ihre Kunden auch. Ob die Politik - die machen die Gesetze! - darauf aber hört ist doch die andere Frage. Ob es nun das von Ihnen aufgezeigte Minijobproblem ist oder anderes ist doch egal. Wird und ist doch jetzt auch wieder aktuell - Solidarrente, bei der Bürokratie durch neue Vermögensprüfung durch die DRV geschaffen werden soll - 3. Jahr Kindererziehung für Mütter mit mehr als 3 Kindern, bei dem neue willkürliche Grenzen entstehen, die vielfach als ungerecht empfunden werden, warum ab dem 3. Kind? und nicht ab den 2. oder 5.? - Flexirente, die so kompliziert ist, dass sie kaum einer versteht und "Mitnahmeeffekte" entstehen, die eigentlich so nicht gewollt sein können, und vieles mehr Der erfahrene Berater kennt solche Dinge seit Jahren zur Genüge und versucht im Alltag das Beste draus zu machen, auch wenn er einzelne Vorschriften oft für "Murks" hält.
Bestandsrentneram 27.01.2018 | 14:23
Also mir geht es sehr gut und ich fühlte mich auch noch nie Neurentnern gegenüber benachteiligt. Also hören Sie auf zu jammern und andere Leute für Ihre eigenen Fehler verantwortlich zu machen, egal unter welchem Namen Sie gerade unterwegs sind, Sie erbärmlicher Neidhammel!
KSCam 27.01.2018 | 14:52
......zu den lieben Bestandsrentnern werden sich die Gremien der DRV sicher nicht offensiv äußern. Wenn die alle bessere Zurechnungszeiten o.ä. bekommen sollten, wäre das eine enorme Mehrarbeit und großer Verwaltungsaufwand. Es wäre da nicht ausreichend "alle EM Rentner durchs Programm zu jagen" (der Computer machts ja), nein man müsste dann auch alle Altersrentner und Hinterbliebenen denen eine EM Rente vorausging überprüfen. Und wann beginnen? 2008? 2001? 1992?, 1984?, 1957?, 1949? oder wann? Dass dies die DRV ernsthaft fordert, wird wohl niemand verlangen, oder?
Bestandsrentneram 27.01.2018 | 15:02
Zitat von KSC anzeigenausblenden
...und die enormen Mehrkosten wären nicht ohne Beitragserhöhungen finanzierbar. Deshalb sollte man nicht nur an sein eigenes Wohl denken, sondern auch an das Wohl der Beitragszahler! Stichtagsregelungen hat es schon immer gegeben und wird es auch in Zukunft geben, ob das diesen ewig nörgelnden Neidhammeln nun passt oder nicht!
Franz Josefam 27.01.2018 | 19:09
Das ist manchmal wirlich erstaunlich. Zunächst wird bei den behandelnden Ärzten, beim MDK, beim medizinischen REHA-Personal und natürlich bei den DRV-Gutachtern bis zur Selbserniedrigung rumgestöhnt, wie schlecht es einem geht und dass man sich nur unter größten Schwierigkeiten die Schuhe zubinden kann und kaum ist die begehrte EM-Rente bewilligt, wird bereits ein Nebenjob klargemacht. Selbstverständlich haarscharf an den oberen Verdienst- und Arbeitszeitgrenzen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
ScivIasam 27.01.2018 | 23:25
Bei richtigem lesen steht im threadöffner, dass ich in einem Steuerbüro arbeite. Nicht dass ich da zu arbeiten anfange. Viele grüße Scivlas
ScivIasam 27.01.2018 | 23:20
Hallo Franz-Josef, Ich bin seit über 35 Jahren krank. Nach so langer Zeit wird nicht mehr rumgestöhnt, daher hat die Amtsärztin der Rentenversicherungsanstalt mich auch für voll arbeitsfähig angesehen (da ich ganz normal auftrete). Bei weiterer Vorlage meiner Berichte haben mir die Ärzte eine volle EM Rente zugesprochen. Mein 450.- Euro Job läuft schon seit vielen Jahren. Viele Grüße von Scivias
Maxam 28.01.2018 | 08:01
Meine liebe Ines was erwarten Sie eigentlich von diesem Staat.....man muss doch froh sein wenn man eine volle Rente unbefristete erhält.......und unser Threadöffner ist auch lustig....kaum ist die Rente durch gleich nach einem Minijob schauen.....und gleich wieder die für viele unerreichbare Rente gefährden aber gut .....Sie wussten ja auch schon vorher was Sie an Rente bekommen......aber Ihr Risiko.....
Bei richtigem lesen steht im threadöffner, dass ich in einem Steuerbüro arbeite. Nicht dass ich da zu arbeiten anfange. Viele grüße Scivlas
Was ändert das an meiner Feststellung....Sie kennen noch nicht das Formular Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung.....unbefristete Rente?! Direkt nach Bewilligung....ist das wichtigste den Anschluss nicht zu verlieren.....im gleichen Bereich in dem man eine Rente erhalten hat......also arbeiten Sie auf Kosten der Gesundheit.....ja das ist alles rechtens.....ist ja Ihr gutes Recht.....ob das die DRV dann auch so sieht.....ich wünsche Ihnen alles Gute.....ich habe das Obige Formular mehrfach erhalten.....vielleicht sind Sie auch schon recht alt und bekommen bald Altersrente dann ist das sicherlich kein Problem... Alles Gute Max
Maxam 28.01.2018 | 08:06
Sorry! Ich habe Ihre Antwort zu Franz erst später gelesen.....! Dann brauch ich Ihnen auch nichts zu erklären.......dann sind Sie in der selben Situation wie ich selber......nur das ich mich Aufgrund der vielen Nachprüfungen nicht getraut habe einen Minijob anzunehmen.....ich hätte auch nur auf Kosten meiner Gesundheit gearbeitet! Ich wünsche Ihnen alles Gute und nochmal Sorry!! Max
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