Hallo Hinzuverdiener,
die Aussage von Michael1971 ist richtig. Bis 12/2007 waren bei der Geringfügigkeit (Beitragsrecht) und beim Hinzuverdienst (Rente) unterschiedliche Grenzen zu beachten, die völlig unabhängig voneinander geprüft wurden. Mit 400 Euro haben Sie die Hinzuverdienstgrenze für die Vollrente überschritten.