Anspruch auf eine Altersrente als Vollrente besteht bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, nur dann, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder das Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen die monatlich maßgebende Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro nicht übersteigt.
Einkünfte aus betrieblicher Altersversorgung sind weder Arbeitsentgelt, noch Arbeitseinkommen, noch vergleichbares Einkommen i. S. d. § 34 SGB 6.
Unter „vergleichbares Einkommen“ im Sinne von § 34 SGB 6 fallen Entschädigungen für Abgeordnete, Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (z. B. für Minister und Parlamentarische Staatssekretäre) sowie Vorruhestandsgeld. Darüber hinaus ist der (bei Ausübung von Altersteilzeitarbeit zusätzlich zum Bruttoarbeitsentgelt gezahlte) steuerfreie Aufstockungsbetrag als vergleichbares Einkommen zu berücksichtigen. Ebenfalls zählen auch die Einkünfte von geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH dazu.
Hallo in die Runde,
erst einmal vielen Dank für die umfassende Beantwortung meiner Fragen. All die genannten Möglichkeiten, "vergleichbares Einkommen" zu erzielen, treffen bei mir nicht zu. Aber für die Situation meines Mannes, der z.Zt. in der Freistellungsphase der ATZ ist, könnte die Sache mit dem steuerfreien Aufstockungsbetrag evtl. doch von Interesse sein. Dabei ist uns nicht klar, bei welcher Konstellation hier ein Hinzuverdienst überhaupt anfallen würde? Es war so gedacht, dass mein Mann (geb. 01/1950) nach Beendigung der ATZ-Phase, d.i. zum 01.02.2013 in Rente geht. Dabei könnte er entweder die Rente nach ATZ oder die sog. Rente für langjährig Versicherte jew. mit Abschlag in Anspruch nehmen. Macht das in diesem Fall einen Unterschied? Würde er im Jahr 2013 nur den steuerfreien Aufstockungsbetrag für den Monat Januar 2013 als Hinzuverdienst für das ganze Jahr angerechnet bekommen? Haben wir das richtig verstanden? Falls nicht, bitte um Auskunft. Außerdem steht im ATZ-Vertrag meines Mannes, dass er am Ende der Vertragslaufzeit noch eine Abfindung von mehreren Tausend Euro bekommen wird. Diese Abfindung ist aber ganz normal lohnsteuerpflichtig. Trotzdem Hinzuverdienst?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Franziska
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.