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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze ín der Freizeitphase der Altersteilzeit

von Altersteilzeit21.08.2021 | 09:52
306 Ansichten
4 Antworten
Darf ich in der Altersteilzeit in der sogenannten Freizeitphase einen Nebenjob ausüben ? Wenn ja wieviel darf ich da verdienen ? Ich befinde mich ab 31.01.2022 in der Freitzeitphase der ATZ.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.08.2021 | 09:37

Guten Morgen Altersteilzeit,

leider kann ich Ihnen dazu keine Auskunft geben.

Ein Blick in den Vertrag oder die Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber sollte Ihnen mit Sicherheit Klarheit geben können.

Viele Grüße

3 Antworten

KSCam 21.08.2021 | 10:12
Das ist zunächst eine arbeitsrechtliche Frage, schauen Sie dazu in Ihren ATZ Vertrag bzw. besprechen dies mit der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers, der grundsätzlich dazu da ist Nebentätigkeiten zu erlauben oder zu verbieten. Wenn ein Bankberater der Sparkasse in ATZ ist, dürfe es der Sparkasse relativ egal sein ob der auf Minijobbasis Zeitungen austrägt oder die C Junioren des FC trainiert. Sollte der aber einen Minijob bei der Volksbank anstreben, dürfte die Sparkasse not amused sein. Aus Rentensicht ist ein Minijob neben einer versicherten Beschäftigung (und nichts anderes ist ATZ) egal.
W°lfgangam 21.08.2021 | 21:53
Hallo Altersteilzeit, Sie dürfen, allerdings nur auf Minijobbasis - gilt für aktive wie passive Phase. Grundsätzlich nicht beim selben AG, sonst canceln Sie die vereinbarte hälftige Arbeitszeit und es kommt zu einem Störfall = ATZ adieu ;-) Minijob auch beim selben AG möglich, wenn Sie den vor ATZ-Beginn schon 5 Jahre ausgeübt haben ...schauen Sie doch einfach in Ihren ATZ-Vertrag/-Tarifvertrag (es soll ATZler geben, die sich das (vorher) durchlesen = unbestätigtes Gerücht ;-)) oder simple: befragten die Gegenseite des ATZ-Vertrages/Ihren AG Gruß w. PS: HIER ist ein Renten-Forum, kein ATZ-Forum/Forum für arbeitsrechtliche Fragen!
Halloam 23.08.2021 | 09:59
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