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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze unklar

von Schmitt08.02.2016 | 13:08
1417 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag ! Mir ist unklar, welche Hinzuverdienstgrenze ich habe. Ich bin noch kein Vollrentner sondern weiter Erwerbsminderungsrentner. Gleichzeitig ist hier eine Veränderunsmitteilung von mir gewünscht, da ich diese bzw. nächste Woche mit einem Nebenjob beginne. Welche Hinzuverdienstgrenze habe ich, wenn mein Einkommen zuletzt 2009 bei 1.500,- Euro Brutto war ? Darf ich pro Monat 780,- Euro bis 900,- Euro verdienen ? und wieviel muss ich davon abgeben als Rentenbeitrag ? Eigenschaft als 100% Schwerbehinderter liegt vor. Danke fuer Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.02.2016 | 16:50

Der Antwort von Bartl können wir uns anschließen. Für weitere Erläuterungen wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

5 Antworten

Bartlam 08.02.2016 | 15:16
Hallo, bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist die Hinzuverdienstgrenze grundsätzlich bei 450,00 Euro, wobei ein zweimaliges Überschreiten im Jahr bis zur doppelten Hinzuverdienstgrenze, also 900,00 Euro möglich ist. Sollten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten bzw. bereits eine Teilrente erhalten, können Sie die jeweiligen individuellen Grenzen Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Alternativ wäre ein kurzer Anruf beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Möglichkeit.
Schmittam 08.02.2016 | 15:19
Die Sache ist, daß hier ein Nebenjob winkt und da koennte ich doch einen Teil der Sozialversicherung selbst bezahlen (oder einen Anteil davon ?), wenn der Nebenjob fuer 2 Wochen schon 390,- Euro einbringt ist es nach 4 Wochen schon 780,- Euro - bedeutet also es waeren rein theoretisch dann 350,- Euro " zuviel " - aber ich koennte diese 350,- Euro einfach in meine Rente einzahlen.
Schmittam 08.02.2016 | 18:52
Stimmt nicht ganz so ... darum heisst es ja Erwerbsminderungsrente und nicht Voll-Rente , weil man dort die Moeglichkeit hat auch noch spaeter mit Erwerbsminderungsrente etwas in die Rentenbeitraege einzuzahlen um eben die Rente zu verbessern. So wurde es mir gesagt bei der BfA in Westfalen. Auch steht dies in den Broschueren drin, dass bei Hinzuverdienst von mehr als 450,- Euro einfach etwas anteilig von der Rente abgezogen wird. Gleichzeitig hat man die Moeglichkeit die Rente zu verbessern indem man in die Rente weiter einzahlt - deswegen heißt es ja, man ist wieder verfuegbar fuer den Arbeitsmarkt oder man kehrt zurueck auf den Arbeitsmarkt. Dazu ist ja die Erwerbsminderungs-Rente gedacht.
Konrad Schießlam 08.02.2016 | 18:35
Selbst wenn dies zulässig wäre, in Ihre Rente können Sie nichts einzahlen, allenfalls in die Rentenversicherung, dort wird kein Konto für Sie geführt. Natürlich sind willkürliche Einzahlungen über- haupt nicht möglich. Der Beitrag wird vom Verdienst abgeführt. Liegt der zulässige Verdienst innerhalb der zu- lässigen Grenze für die EMR. werden natürlich. vom Monatsbrutto Euro 780,-- 18,70% ,ab- teilig halbe , halbe 9,35% Rentenbeitrag, Euro 72,93 abgeführt MfG.
KSCam 08.02.2016 | 21:43
Sie liebe/r Schmitt haben eindrucksvoll bewiesen, dass Sie der einzige sind, der "es blickt". Nur warum fragen Sie die Experten im Forum, wenn Sie eh alles besser wissen? :) PS: wenn Sie Ihr Wissen von der BfA in Westfalen haben, sollten Sie dies mal aktualisieren: die BfA gibt es nämlich bereits seit 10 Jahren nicht mehr - der Verein heißt seither DRV..... Eine EM Rente gibt es entweder als Voll- oder als Teilrente. .........................usw.
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