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Hinzuverdienstgrenzen

von hawebe11.09.2007 | 17:37
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3 Antworten

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Hallo, meine Frau bezieht eine vorgezogene Altersrente ( seit ihrem 64. Lebensjahr ). Gleichzeitig übt sie eine nebenberufliche Lehrtätigkeit aus(Nachhilfe bei einer Organisation). Als Hinzuverdienstgrenze gilt 350 €/Monat. Ihre Honorarvergütung ist aber unterschiedlich hoch pro Monat, z.B. in den Ferien = Null. Wird dann ein Jahresdurchschnitt für den einzelnen Monat gebildet? Danke für eine Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo hawebe,

bei selbständig Tätigen wird bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze als monatlicher Verdienst grundsätzlich das Arbeitseinkommen eines Kalenderjahres, geteilt durch 12, zugrundegelegt, wenn die selbständige Tätigkeit während des gesamten Kalenderjahres ausgeübt worden ist.

Es ist aber auch möglich das jeweilige monatliche Einkommen zu berücksichtigen, sofern ein Nachweis für das monatliche Einkommen geführt wird. In diesem Fall ist der Nachweis für jeden Kalendermonat des Kalenderjahres zu führen. Der Nachweis ist vom Steuerberater bzw. vom Selbständigen selbst gewissenhaft zu erstellen.

2 Antworten

Leseram 11.09.2007 | 17:54
Auch dieses Thema wird hier bereits zigmal hin-, her und durchgekaut. Einfach mal nachschauen.
Selina IIam 12.09.2007 | 13:32
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres kann Ihre Frau übrigens hinzuverdienen soviel sie will. Die Hinzuverdienstgrenzen gelten nur bei Rentenbezug vor 65.
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