Hallo hawebe,
bei selbständig Tätigen wird bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze als monatlicher Verdienst grundsätzlich das Arbeitseinkommen eines Kalenderjahres, geteilt durch 12, zugrundegelegt, wenn die selbständige Tätigkeit während des gesamten Kalenderjahres ausgeübt worden ist.
Es ist aber auch möglich das jeweilige monatliche Einkommen zu berücksichtigen, sofern ein Nachweis für das monatliche Einkommen geführt wird. In diesem Fall ist der Nachweis für jeden Kalendermonat des Kalenderjahres zu führen. Der Nachweis ist vom Steuerberater bzw. vom Selbständigen selbst gewissenhaft zu erstellen.