Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Die "Hinzuverdienstgrenzen" berechnen sich ganz anders. Gigi...er denkt halt schon an seine eigene Ablebensrente und dokumentiert das hier mal eben für die Nachberechtigte, rührend ;-) Gruß w.
Amtlicher Oberschlauer, meine Frau hat derzeit 527,16 Bruttorente und ab 1.7.2014 679.02 steuerfreie Bruttorente . Der Betrag ist somit geringer als der anrech- nungsfreie Teil von 755,30 Euro monatlich.Die "Hinzuverdienstgrenzen" berechnen sich ganz anders. Gigi...er denkt halt schon an seine eigene Ablebensrente und dokumentiert das hier mal eben für die Nachberechtigte, rührend ;-) Gruß w.
Dann haben Sie den Unterschied zwischen "Hinzuverdienstgrenze" und "Einkommensanrechnung" bisher und immer noch nicht verstanden. Die Hinzuverdienstgrenze gibt es bei EM-Renten und Altersrenten. Bei Hinterbliebenenrenten gibt es die Einkommensanrechnung. Die Berechnungsfaktoren sind vollig unterschiedlich. Auch die Veränderungszeitpunkte sind unterschiedlich. GigiAmtlicher Oberschlauer, meine Frau hat derzeit 527,16 Bruttorente und ab 1.7.2014 679.02 steuerfreie Bruttorente . Der Betrag ist somit geringer als der anrech- nungsfreie Teil von 755,30 Euro monatlich.Die "Hinzuverdienstgrenzen" berechnen sich ganz anders. Gigi...er denkt halt schon an seine eigene Ablebensrente und dokumentiert das hier mal eben für die Nachberechtigte, rührend ;-) Gruß w.
Natürlich haben Sie recht, bitte Sie und und alle die sich hierzu äußerten, vielmals um EN T- SCHULDIGUNG. Naturlich ging es mir nur um die Einkommens- anrechnung und nicht um einen zusätzlichen Verdienst bei dem Einkommen meiner Frau. Dies spielt ja bei meiner Frau mit 79 Jahren im Mai überhaupt keine Rolle mehr. MfG.Dann haben Sie den Unterschied zwischen "Hinzuverdienstgrenze" und "Einkommensanrechnung" bisher und immer noch nicht verstanden. Die Hinzuverdienstgrenze gibt es bei EM-Renten und Altersrenten. Bei Hinterbliebenenrenten gibt es die Einkommensanrechnung. Die Berechnungsfaktoren sind vollig unterschiedlich. Auch die Veränderungszeitpunkte sind unterschiedlich. GigiAmtlicher Oberschlauer, meine Frau hat derzeit 527,16 Bruttorente und ab 1.7.2014 679.02 steuerfreie Bruttorente . Der Betrag ist somit geringer als der anrech- nungsfreie Teil von 755,30 Euro monatlich.Die "Hinzuverdienstgrenzen" berechnen sich ganz anders. Gigi...er denkt halt schon an seine eigene Ablebensrente und dokumentiert das hier mal eben für die Nachberechtigte, rührend ;-) Gruß w.
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