Wenn Sie täglich unter 3 Stunden bleiben und der Verdienst im Jahr maximal bei 6300 € liegt, ist das rentenunschädlich.
Jo, aber auch Quatsch!!! ...aber das jedes Mal hier Jahr für Jahr hier neu im Detail 'auszudiskutieren' zu wollen für immer wieder dieselbe Frage - *gähn.
Sorry @KSC, Sie wissen genauso wie ich um die seeeehr weiten Regelungen im Individuallfall - der 'einfache' u3 Std-Fall mit bis 6300 € wird schon von dem Putzmann abends vom Schreibtisch geräumt/genehmigt ...über 'Abweichungen' davon wird noch ein 2. Blick geworfen :-)
Gruß
w.
PS: Kontroverse Antwort nur deswegen, weil INTERESSIERTE/BETROFFENE fragen unmittelbar bei ihrer DRV nach – hier/Forum gibt es keine Absolution/3x den Rosenkranz rauf und runter ;-) !
Warum wird dann immer von Ihnen und anderen „Hobbyexperten“ hier so ein Fass aufgemacht, was den Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrentenbezug angeht?
Ein Verweis an den darüber letztendlich entscheidenden Rententräger reicht doch dann völlig aus! Wenn man seinen Rentenbescheid auch lesen würde, weiß man, dass „jede“ Beschäftigung“ mitzuteilen ist und muss dies nicht noch überflüssig diskutieren.