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Experten-Antwort

Hochrechnung

von Bernie04.04.2017 | 21:26
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Ich habe zum 01.07.17 einen Rentenantrag gestellt und wegen einer noch zu erwartenden Einmalzahlung auf eine Hochrechnung verzichtet. Meine Frage: Sollte mein Arbeitgeber mit der Meldung meiner Bezüge nicht der schnellste sein, könnte es passieren, dass die Rente nicht mehr zu Ende Juli 2017 gezahlt werden kann? Wann wird Sie dann gezahlt? Kann Sie vor der nächsten anstehenden Rentenzahlung Ende August, z.B. Anfang oder Mitte August gezahlt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Bernie,

nachdem Sie aufgrund der zu erwartenden Einmalzahlung bewusst auf die Hochrechnung verzichtet haben, kann die Berechnung Ihrer Rente auch erst dann erfolgen, wenn die Meldung Ihres Arbeitgebers vorliegt.

Wenn die Voraussetzungen für die beantragte Rente zum 01.07.2017 vorliegen, so wird die Rente bei späterer Erteilung des Rentenbescheides selbstverständlich nachgezahlt.

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8 Antworten

eosam 04.04.2017 | 21:39
Allgemein: Sofern der Bescheid nach dem 09.07. gefertigt wird, würde die Juli-Rente als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Es kann - im Ungünstigsten Fall - dann bis zu 10 Tage dauern, bis das Geld auf dem Konto ist. Wenn also der Bescheid am 20.07. gefertigt wird, wäre alles noch rechtszeitig gelaufen. Wenn alle Stricke reißen: Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einen 'Vorschussbescheid' zu fertigen, um das Problem des Ohne-Geld-Dastehens aus dem Weg zu gehen. Dies ist aber eine Einzelfallentscheidung und müsste direkt mir der Sachbearbeitung vor Ort (telefonisch) abgeklärt werden. Dem Grunde nach aber: Niemand in der RV hat ein Interesse daran, dass Sie zu Ende Juli noch kein Geld auf dem Konto haben. Jeder - auch die Mitarbeiter der DRV - kann sich gut vorstellen, wie es wäre einen Monat ohne geldeingang auskommen zu müssen. Deswegen einfach durchklingeln und fragen, wie der zeitliche Ablauf wäre, wenn... Im Falle eines Vorschussbescheides würde ein endgültiger Bescheid erteilt werden, sobald die entsprechende Gesonderte Meldung bzw. Abmeldung zzgl. der Entgelte dann ins Konto einläufen. P.S.: durch diverese Rechtsänderungen zum 01.07.2017 (u.a. Flexirente, und andere Regelungen, die im Detail noch nich verabschiedet wurden) habe ich in Erfahrung gebracht, dass Erst-Rentenbescheide mit Rentenbeginn ab 01.07.2017 technisch tatsächlich erst frühestens Ende Juni gefertigt werden können. Vorher können Sie daher auch nicht mit einen Bescheid rechnen, selbst wenn alle Zeiten gemeldet wurden.
Rentencrackam 04.04.2017 | 21:43
Na ja EOS: Grds. hast du recht. Aber gerade aufgrund des Benchmarkings ist eine (zu hohe) Neufeststellungsquote von einigen GFs nicht gerne gesehen. Deswegen sträubt sich schon mal gerne ein bundesunmittelbarer Träger gegen einen Vorschuss.
Schadeam 04.04.2017 | 21:46
Das hängt letztlich davon ab wann der AG den tatsächlichen Lohn meldet. Passiert das bis ca 8. Juli kann es mit der pünktlichen Rentenzahlung auf Ende Juli klappen. Macht der AG das zwischen Mitte Juli und ca 8. August, kommt die Augustrente pünktlich Ende August und der Juli ist ca 8-10 Tage nach dem Datum des rentenbescheides auf Ihrem Konto. Aber genau das wollen Sie doch so - würden Sie der Hochrechnung zustimmen wäre alles kein Problem. So riskieren Sie eben einen zeitlichen Verzug und dass im Juli sowohl im Betrieb als auch bei der DRV Urlaubszeit ist, wissen Sie doch auch - genauso dass Ihr Fall nicht der einzige ist, bei dem alle nur darauf warten, dass "Ihre Meldung" endlich eintrudelt......:) Die Sachbearbeitung prüft sicher nicht täglich und stündlich ob die Meldung jetzt da ist. Und wenn Sie Ersparnisse in Höhe von 1-2 Monatsrenten haben, ist es doch eh kein Thema.
eosam 04.04.2017 | 21:53
Absolut Richtig. Wenn aber zwischen Erstbescheid und Neufeststellungsbescheid mindestens drei Monate liegen, fällt die Neufeststellung nicht als (negative) Benchmarking-Statistik mit rein. Der 'andere' bundesunmittelbarer Träger handhabt das jedenfalls so.
W*lfgangam 04.04.2017 | 23:06
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Richtig Schade. So ein Klitschenbetrieb hat da Zeit ohne Ende, Meldung geht sonstwohin, nur nicht ins Rentenkonto. Zickt die KK mit der Meldung auch noch rum, der parallele Minijob-AG hat auch keinen blassen und lässt den R0250 untern Tisch fallen - da kann an Verzögerung eintreten, was man im schlimmste Fall nicht hoffen will. Info daher an die Rentenantragsteller mit gewählter ohne Hochrechnung: rechnen sie mit ggf. 3 Monaten ohne Rente auf dem Konto - und die Betriebsrente muss ebenso warten. Und wenn die Miete am 1. fällig ist ...und da schwenken auch schnell Pfennigfuchser auf die Hochrechnung um. Technisch mag das alles superfix laufen können, doch der 'eine' seltene Fall der unerwarteten Verzögerung, der ist mal wieder dran ...Bernie z. B. - und als Antragsstelle vor Ort nervt der dann einen auch noch/hätte er mal zugehört *g Gruß w.
Jonasam 05.04.2017 | 07:03
Hallo Bernie, Ihre Rente kann erst berechnet werden, wenn alle benötigten Daten vorliegen. Hierzu zählt auch das Arbeitsentgelt bis zum Rentenbeginn. Da Ihr Arbeitgeber die Meldung des Arbeitsentgelts an die Rentenversicherung erst im Juli absetzen wird, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Rente nicht rechtzeitig angewiesen werden kann. Der fehlende Monat würde selbstverständlich nachgezahlt werden. Insofern wird auf die Antwort von eos verwiesen. Zum Thema Vorschussrente ist allerdings folgendes zu ergänzen: Allein der Verzicht auf die Hochrechnung kann nicht zur Erfüllung der Voraussetzungen für eine Gewährung eines Vorschusses nach § 42 SGB I führen. Dies würde dem Sinn und Zweck des § 194 SGB 6 zuwiderlaufen. Sollte die Meldung also z. B: im September 2017 noch nicht vorliegen, könnte im Einzelfall ein Vorschuss gewährt werden. Ein genereller Vorschuss wäre rechtlich nicht zulässig (auch wenn einige Träger dies scheinbar machen). Mit freundlichen Grüßen
Johnyam 06.04.2017 | 19:43
Wieviel Abschläge muss ich hinnehmen, wenn ich mit 61 und 8 Monaten in Rente gehen möchte bei 45 Jahren Einzahlung und 50% Behinderung?
W*lfgangam 06.04.2017 | 20:33
Hallo Johny, für Jahrgang 1954 (stimmts?) beträgt der Abschlag 10,8 % bei der Altersrente für Schwerbinderte - die 45 Jahre sind da ohne Bedeutung, da Sie für diese Rente nur 35 Jahre benötigen. Über die 45 Jahre hat der Jg. '54 mit 63 + 4 Monate einen abschlagsfreien Rente wg. der 45 Jahre - hier wiederum ist der GdB 50 ohne zusätzliche Bedeutung. In Ihrer letzten Rentenauskunft ist das vorne im Textteil (Blatt 3,4 ff.) noch mal ausführlich beschrieben, welche Altersrentenarten unter welchen Voraussetzungen mit/ohne Abschläge beginnen können. Gruß w. PS: beim nächsten Mal bitte eine neue Frage/ "neues Thema eröffnen" - 'Button' oben links über den Foren-Beiträgen.
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