Hallo Claudia,
da Sie sich nun für die Hochrechnung entschieden haben, erhalten Sie Ihre Altersrente höchstwahrscheinlich pünktlich mit Rentenbeginn. Es ist schwierig zu entscheiden, ob die Hochrechnung veranlasst oder ob die Rente mit den tatsächlichen Entgelten berechnet werden soll. Ist im Hochrechnungszeitraum eine hohe Einmalzahlung fällig, sollte lieber darauf verzichtet werden. Wenn nur eine kleine Tariferhöhung ansteht, handelt es sich wahrscheinlich um Cent-Beträge, wie ATZler und Schade bereits richtig ausgeführt haben. In einem solchen Fall könnte die Hochrechnung durchgeführt werden.