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Hochrechnung

von Dagi15.04.2010 | 17:07
2127 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Geehrten Experten, am Montag habe Antrag auf Regelalterrente zu 1.07.2010 gestellt.Bin AU und bekomme weiter KG und von AG steht noch Urlaubgeld zu zahlung offen. Hintergrund : Bei Antragstellung wurde über Einwilligung zu Hochrechnung nicht gefragt? auch mein zaghafter hinweis auf erwartete Urlaubsgeld zahlung kamm nicht an! Frage auf wie das KG "Hochgerechnet" wird habe entmutigt und nicht gestelt.Formular R 252 zu weiter geben an KK bekommen,bestätigt.Das wars?? °Was habe ich falsch gemacht?kann ich noch ewtl.Ändern und wie? °Wieviel macht 5-6 Brutto die "Hochrechnung" zu opfer fallen. Danke im Voraus für Ihre Bemühungen.MfG

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.04.2010 | 11:06

Hallo Dagi,

grundsätzlich erfolgt die Beratung zur gesonderten Meldung und anschließenden Hochrechnung durch die Erläuterungen der entsprechenden Frage im Rentenantragsformular. Eine darüber hinausgehende Beratung ist nur auf Rückfrage erforderlich.

Eine Zustimmung des Versicherten zur Anforderung Gesonderter Meldungen und anschließenden Hochrechnung nach § 194 Abs. 2 SGB VI ist im Übrigen nicht zwingend gefordert. Der Wortlaut des § 194 Abs. 2 SGB VI stellt nicht ausdrücklich auf das Verlangen des Versicherten für die Anforderung einer Gesonderten Meldung und die Durchführung der Hochrechnung ab.

Sollten Sie mit der Hochrechnung nicht einverstanden sein, sollten Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Allerdings halte ich eine Beratung, ob es in Ihrem Einzelfall sinnvoll ist, auf die Hochrechnung zu verzichten für angebracht - nicht nur, weil dadurch die Rentengewährung zeitlich verzögert wird. Sie sollten sich daher nochmals an Ihre antragaufnehmende Stelle wenden.

12 Antworten

Wolfgangam 15.04.2010 | 19:31
Hallo KSC, mit der Einwilligung zur Hochrechnung kann eine Neuberechnung der Renten nicht mehr erfolgen. Der aus dem 12-Monats-Vorzeitraum (dann sogar mit anteiligem Urlaubs-/Weihnachtsgeld/Sonderzahlungen) ermittelt Wert gilt für die Versicherte/für die Rente. Die 'neuen' Entgelte werden zwar im Rentenkonto gespeichert, gelten aber nur für Folgerenten (Hinterbliebenenrente). Daneben braucht sich Daggi keine wirklichen Sorgen zu machen - eventuell höher ausfallende Entgelte sind 'Peanuts' ...ein Mehrbetrag von 1000 EUR führt zu einer Netto-Rentenzahlung von 80 Cent monatlich. Daggi: > Bei Antragstellung wurde über Einwilligung zu Hochrechnung nicht gefragt? Wo haben Sie nur den Rentenantrag gestellt, ohne darüber nicht informiert/aufgeklärt worden zu sein ? Gruß w.
KSCam 15.04.2010 | 18:46
Ich bin der Meinung, dass sich diese Frage gar nicht stellt. Denn die Krankenkasse bestätigt das Krankengeld und zahlt Ihnen kein Urlaubsgeld, oder seh ich das falsch? Wenn Sie im Nachgang aus Ihrer Beschäftigung vom Arbeitgeber Urlaubsgeld bekommen und davon überhaupt RV Beiträge abgezogen würden, müssten Sie m.E. eine Neuberechnung Ihrer Rente beantragen. Aber erst wenn es soweit ist, das hat nichts mit dem Thema: gesonderten Meldung zu tun.
Dagiam 15.04.2010 | 21:36
Hallo KSC, Ich weises auch das Urlaub bei AG geltend gemacht wird. Leider meine frage war ein wenig in diesem pkt. inkorekt gestellt. MfG
Dagiam 15.04.2010 | 22:01
Hallo Wolfgang, Deutsche Rentenversicherung!!! Danke für Auffmunterung, kann gut gebrauchen !! Mit freundliche Grüßen
-_-am 16.04.2010 | 02:48
Die Einverständniserklärung (Ich willige ein ...) am Antragsende kann gestrichen werden. Noch mehr kann man wohl kaum verlangen, als deutlich unmittelbar über der Unterschrift darauf hingewiesen zu werden, welche Konsequenzen die Hochrechnung hat. Im Rentenantrag kann die Hochrechnung unter Pos. 10.4 zudem durch Ankreuzen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Diese Alternative hat allerdings zur Folge, dass die Meldung des Arbeitgebers abgewartet werden muss und die laufende Zahlung der Rente nicht rechtzeitig zum Rentenbeginn aufgenommen werden kann. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/…
Tanteam 16.04.2010 | 07:36
Ich würde Ihnen raten, sich schriftlich an Ihren Rententräger zu wenden, um mitzuteilen, dass sie die im Rentenantrag unterschriebene Hochrechnung aufgrund einer Urlaubsgeldzahlung doch nicht wünschen. Sicherlich dauert dann die Rentenberechnung über den 01.07.2010 hinaus. Aber Sie haben dann die Gewissheit, dass wirklich jeder Cnent in die Berechnung einfließt.
Paulaam 16.04.2010 | 08:47
Hallo @Dagi, wenn Sie schon länger Krankengeld beziehen (mindestens seit dem 1.1.2010) werden aus dem Urlaubsgeld keine Beiträge gezahlt. Dann stellt sich die Frage nicht mehr. Paula
Dagiam 16.04.2010 | 08:17
Hallo _-_ Erste Antrag seite fett gedruckt steht "ich willige ein" nicht gestrichen. Rückseite: °Frage:Wenn ein Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung gestellt wird,"Verpflichte ich mich" folgt Text worüber... aber kein Formular erhalten? °"Hinweis:Das Merkblatt über die KVdR habe ich erhalten" mit Datum und Unterschrift bestätigt, Merkblatt nicht erhalten? Folgen nummerirten Seiten: 1.Allgemeine Angaben i.o. 2.Angaben bzw. Sachverhalte, die bejaht bzw.unbeantwortet sind: sind mit "Ja" beantwortet i.o. weiter mit: Angaben bzw.Sachverhalte die verneint wurden:sind weder mit ja noch nein gekenzeichnet? darunter Sachverhalt 10.4 Beitragspflichtige Einahmen: und 11.3 Krankengeld Antrag wurde Online auffgenohmen,danach aussgedruckt zur Untrschrift vorgelegt und aussgehändigt. Soll ich vorsichtshalber DRV anruffen oder nochmall vorsprechen,wenn nicht zu spät ist? MfG
Dagiam 16.04.2010 | 10:20
Hallo Paula, seit Sept.2009 KG und Einmallzahlung bzw.Weihnachtsgeld Danke
Paulaam 16.04.2010 | 11:25
Hallo @Dagi, ich dachte mir es schon. Die Einmalzahlung wird dem letzten Lohnabrechnungszeitraum im Jahr 2010 zugerechnet. Da kein Lohn im Jahr 2010 abgrechnet worden ist, bleibt die Einmalzahlung beitragsfrei. Die hier sonst geäußerten Meinungen sind sicherlich zutreffend. Sie berücksichtigen aber nicht Ihrer persönliche Situation. Meine Empfehlung: Lassen Sie alles so wie es ist und warten Sie einfach den Rentenbescheid - mit der Hochrechnung aus dem Krankengeld - ab. Gruß von Paula
Dagiam 16.04.2010 | 11:55
Hallo geehrte Experte, ich werde alle und änliche antworten nochmall durchgehen,und richtige entscheidung treffen, insb. nach dem das AG/KK Beitragshochrechnungen ziemlich genau ausffallen werden. Danke und schöne WE
Dagiam 16.04.2010 | 12:33
Hallo Paula, Ich bin auch fast sicher so zu lassen und abwarten. Kann nicht viel schieff gehen. Vorbereitungen für Antrag, dann Antragstellung,jetzt unsicherheit richtige oder nicht gemacht, beansprucht mein düne "nervenkorset". Dank Eueren Beiträgen habe mich jedoch nicht alleine gefühlt. Hezliche Dank Paula,und wünsche Dir Schöne Wochenende Dagi
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