Hallo Marie2.,
unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage halte auch ich derartige Berechnungen für wenig zielführend - dem von Schade aufgezeigten Berechnungsweg wäre aber als grobe Orientierung prinzipiell zuzustimmen.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Hallo Marie2.,
unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage halte auch ich derartige Berechnungen für wenig zielführend - dem von Schade aufgezeigten Berechnungsweg wäre aber als grobe Orientierung prinzipiell zuzustimmen.
Liebe Leser,
wir haben hier einige politische Beiträge gemäß unserer Regeln gelöscht.
Gute Nacht.
Ihr Admin
Abwarten. Ein Musterstreitverfahren bedeutet noch lange keine positive gerichtliche Entscheidung.Hallo, ich bekomme seit 2010 eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Die Hochrechnung ging bis 60 Jahre. Wieviel Rentenpunkte würde ich mehr erhalten, wenn die Hochrechnung bis 67 Jahre gegangen wäre? Vielen Dank. MarieHallo Marie vielleicht gibt es auch für uns Bestandsrentner noch Hoffnung auch wenn es einigen hier nicht gefällt. Liebe Mitstreiter der Petition, eine erfreuliche Nachricht zu dem Musterstreitverfahren vom Sovd und VdK: Das Bundessozialgericht lässt in diesem Musterstreitverfahren um die Erwerbsminderungsrente (BSG Az.: B 13 R 100/20 B) nun eine Revision zu,wie der Sozialverband VdK gegenüber der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag) erklärte. "1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte", sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, der Redaktion. Früher hatte die Rentenversicherung die Höhe der Erwerbsminderungs-Rente berechnet, indem sie unterstellte, dass der Betroffene bis zum 60. Lebensjahr weiterarbeitet. Seit 2019 unterstellt sie, dass er bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig ist, also maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Ungerechtigkeit aus Sicht des VdK: Nur wer nach dem Stichtag die Leistung beantragt hat, profitiert von höheren Zurechnungszeiten. Nach neuem Recht würde der Kläger, der aus Mülheim an der Ruhr stammt, etwa 100 Euro mehr Rente pro Monat bekommen als derzeit. "Die Erwerbsminderungs-Rentner sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen. Wir hoffen auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne unseres Klägers", sagte Adolf Bauer, Chef des SoVD, der die Klage ebenfalls begleitet. "Das Bundessozialgericht kann einen Fehler der Bundesregierung korrigieren."
Die Zahl dürfte sich wegen der Gleichstellung nicht verändern. Denn diejenigen EM-RentnerInnen, die dann in die weiterhin mit Abzügen versehene Altersrente gehen, sind ja weiterhin betroffen. Sie bekommen genauso viel bzw. wenig (im großen und ganzen) wie vorher in der EM. Lebenslang."1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte"Mal eine Verständnisfrage, in dieser Angelegenheit wird seit ca. fünf Jahren stets von 1,8 Mio Betroffenen gesprochen. Aber jedes Jahr fallen doch Zig-Tausende aus der Erwerbsminderungsrente raus z.B. wegen Wechsel in die Altersrente. Es gibt ja nunmal dieses Drei-Klassen-System in der Erwerbsminderungsrente. Wieviele würden den tatsächlich von einer Gleichstellung der Renten profitieren? Am schlechtesten stehen ja wohl die EM-Rentner von 2001-2014 da mit Hochrechnung bis 60 Jahre. Durchschnittsalter war immer 53-54 Jahre bei Renteneintritt. Können doch eigentlich gar nicht mehr viele sein? Oder habe ich da jetzt einen groben Denkfehler?
Hallo Marie vielleicht gibt es auch für uns Bestandsrentner noch Hoffnung auch wenn es einigen hier nicht gefällt. "1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte", sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, der Redaktion. "Die Erwerbsminderungs-Rentner sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen. Wir hoffen auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne unseres Klägers", sagte Adolf Bauer, Chef des SoVD, der die Klage ebenfalls begleitet. "Das Bundessozialgericht kann einen Fehler der Bundesregierung korrigieren."Wer soll das denn bezahlen?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.