Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hochrechnung

von Marie2.11.11.2020 | 17:28
111 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bekomme seit 2010 eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Die Hochrechnung ging bis 60 Jahre. Wieviel Rentenpunkte würde ich mehr erhalten, wenn die Hochrechnung bis 67 Jahre gegangen wäre? Vielen Dank. Marie

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marie2.,

unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage halte auch ich derartige Berechnungen für wenig zielführend - dem von Schade aufgezeigten Berechnungsweg wäre aber als grobe Orientierung prinzipiell zuzustimmen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Leser,

wir haben hier einige politische Beiträge gemäß unserer Regeln gelöscht.

Gute Nacht.

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Schadeam 11.11.2020 | 18:05
Ermitteln Sie aus den Anlagen der Rentenbewilligung mit welchem Punktwert ein Monat Zurechnungszeit bewertet wird. Wenn Sie diesen Punktwert haben multiplizieren Sie ihn mit 84 (7 Jahre je 12 Monate), das dann mit 34,19 € multiplizieren und schon wissen Sie wieviel mehr Rente Sie hätten, wenn die ZZ bis 67 ginge. Was Ihnen diese Erkenntnis aber bringt, erschließt sich mir nicht......hätte, hätte, Fahrradschlauch.....
EM Bestandsrentneram 11.11.2020 | 19:19
Hallo Marie vielleicht gibt es auch für uns Bestandsrentner noch Hoffnung auch wenn es einigen hier nicht gefällt. Liebe Mitstreiter der Petition, eine erfreuliche Nachricht zu dem Musterstreitverfahren vom Sovd und VdK: Das Bundessozialgericht lässt in diesem Musterstreitverfahren um die Erwerbsminderungsrente (BSG Az.: B 13 R 100/20 B) nun eine Revision zu,wie der Sozialverband VdK gegenüber der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag) erklärte. "1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte", sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, der Redaktion. Früher hatte die Rentenversicherung die Höhe der Erwerbsminderungs-Rente berechnet, indem sie unterstellte, dass der Betroffene bis zum 60. Lebensjahr weiterarbeitet. Seit 2019 unterstellt sie, dass er bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig ist, also maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Ungerechtigkeit aus Sicht des VdK: Nur wer nach dem Stichtag die Leistung beantragt hat, profitiert von höheren Zurechnungszeiten. Nach neuem Recht würde der Kläger, der aus Mülheim an der Ruhr stammt, etwa 100 Euro mehr Rente pro Monat bekommen als derzeit. "Die Erwerbsminderungs-Rentner sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen. Wir hoffen auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne unseres Klägers", sagte Adolf Bauer, Chef des SoVD, der die Klage ebenfalls begleitet. "Das Bundessozialgericht kann einen Fehler der Bundesregierung korrigieren."
Die Hoffnung stirbt zuletztam 11.11.2020 | 20:02
Zitat von EM Bestandsrentner anzeigen
EM Bestandsrentner schrieb

Hallo Marie vielleicht gibt es auch für uns Bestandsrentner noch Hoffnung auch wenn es einigen hier nicht gefällt.

Liebe Mitstreiter der Petition,

eine erfreuliche Nachricht zu dem Musterstreitverfahren vom Sovd und VdK:

Das Bundessozialgericht lässt in diesem Musterstreitverfahren um die Erwerbsminderungsrente (BSG Az.: B 13 R 100/20 B) nun eine Revision zu,wie der Sozialverband VdK gegenüber der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag) erklärte. "1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte", sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, der Redaktion.

Früher hatte die Rentenversicherung die Höhe der Erwerbsminderungs-Rente berechnet, indem sie unterstellte, dass der Betroffene bis zum 60. Lebensjahr weiterarbeitet. Seit 2019 unterstellt sie, dass er bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig ist, also maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Ungerechtigkeit aus Sicht des VdK: Nur wer nach dem Stichtag die Leistung beantragt hat, profitiert von höheren Zurechnungszeiten. Nach neuem Recht würde der Kläger, der aus Mülheim an der Ruhr stammt, etwa 100 Euro mehr Rente pro Monat bekommen als derzeit.

"Die Erwerbsminderungs-Rentner sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen. Wir hoffen auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne unseres Klägers", sagte Adolf Bauer, Chef des SoVD, der die Klage ebenfalls begleitet. "Das Bundessozialgericht kann einen Fehler der Bundesregierung korrigieren."

Hallo, ich bekomme seit 2010 eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Die Hochrechnung ging bis 60 Jahre. Wieviel Rentenpunkte würde ich mehr erhalten, wenn die Hochrechnung bis 67 Jahre gegangen wäre? Vielen Dank. Marie
Hallo Marie vielleicht gibt es auch für uns Bestandsrentner noch Hoffnung auch wenn es einigen hier nicht gefällt. Liebe Mitstreiter der Petition, eine erfreuliche Nachricht zu dem Musterstreitverfahren vom Sovd und VdK: Das Bundessozialgericht lässt in diesem Musterstreitverfahren um die Erwerbsminderungsrente (BSG Az.: B 13 R 100/20 B) nun eine Revision zu,wie der Sozialverband VdK gegenüber der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag) erklärte. "1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte", sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, der Redaktion. Früher hatte die Rentenversicherung die Höhe der Erwerbsminderungs-Rente berechnet, indem sie unterstellte, dass der Betroffene bis zum 60. Lebensjahr weiterarbeitet. Seit 2019 unterstellt sie, dass er bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig ist, also maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Ungerechtigkeit aus Sicht des VdK: Nur wer nach dem Stichtag die Leistung beantragt hat, profitiert von höheren Zurechnungszeiten. Nach neuem Recht würde der Kläger, der aus Mülheim an der Ruhr stammt, etwa 100 Euro mehr Rente pro Monat bekommen als derzeit. "Die Erwerbsminderungs-Rentner sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen. Wir hoffen auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne unseres Klägers", sagte Adolf Bauer, Chef des SoVD, der die Klage ebenfalls begleitet. "Das Bundessozialgericht kann einen Fehler der Bundesregierung korrigieren."
Abwarten. Ein Musterstreitverfahren bedeutet noch lange keine positive gerichtliche Entscheidung.
Grokoam 12.11.2020 | 10:26
348 mindestens.
Max4.0am 12.11.2020 | 10:56
"1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte"
Mal eine Verständnisfrage, in dieser Angelegenheit wird seit ca. fünf Jahren stets von 1,8 Mio Betroffenen gesprochen. Aber jedes Jahr fallen doch Zig-Tausende aus der Erwerbsminderungsrente raus z.B. wegen Wechsel in die Altersrente. Es gibt ja nunmal dieses Drei-Klassen-System in der Erwerbsminderungsrente. Wieviele würden den tatsächlich von einer Gleichstellung der Renten profitieren? Am schlechtesten stehen ja wohl die EM-Rentner von 2001-2014 da mit Hochrechnung bis 60 Jahre. Durchschnittsalter war immer 53-54 Jahre bei Renteneintritt. Können doch eigentlich gar nicht mehr viele sein? Oder habe ich da jetzt einen groben Denkfehler?
Die Zahl dürfte sich wegen der Gleichstellung nicht verändern. Denn diejenigen EM-RentnerInnen, die dann in die weiterhin mit Abzügen versehene Altersrente gehen, sind ja weiterhin betroffen. Sie bekommen genauso viel bzw. wenig (im großen und ganzen) wie vorher in der EM. Lebenslang.
Zimmermannam 15.11.2020 | 15:50
Zitat von Die Hoffnung stirbt zuletzt anzeigen
Die Hoffnung stirbt zuletzt schrieb

Hallo,

ich bekomme seit 2010 eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit.

Die Hochrechnung ging bis 60 Jahre.

Wieviel Rentenpunkte würde ich mehr erhalten, wenn die Hochrechnung bis 67 Jahre gegangen wäre?

Vielen Dank.

Marie[/quote]

Hallo Marie vielleicht gibt es auch für uns Bestandsrentner noch Hoffnung auch wenn es einigen hier nicht gefällt.

Liebe Mitstreiter der Petition,

eine erfreuliche Nachricht zu dem Musterstreitverfahren vom Sovd und VdK:

Das Bundessozialgericht lässt in diesem Musterstreitverfahren um die Erwerbsminderungsrente (BSG Az.: B 13 R 100/20 B) nun eine Revision zu,wie der Sozialverband VdK gegenüber der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag) erklärte. "1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte", sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, der Redaktion.

Früher hatte die Rentenversicherung die Höhe der Erwerbsminderungs-Rente berechnet, indem sie unterstellte, dass der Betroffene bis zum 60. Lebensjahr weiterarbeitet. Seit 2019 unterstellt sie, dass er bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig ist, also maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Ungerechtigkeit aus Sicht des VdK: Nur wer nach dem Stichtag die Leistung beantragt hat, profitiert von höheren Zurechnungszeiten. Nach neuem Recht würde der Kläger, der aus Mülheim an der Ruhr stammt, etwa 100 Euro mehr Rente pro Monat bekommen als derzeit.

"Die Erwerbsminderungs-Rentner sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen. Wir hoffen auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne unseres Klägers", sagte Adolf Bauer, Chef des SoVD, der die Klage ebenfalls begleitet. "Das Bundessozialgericht kann einen Fehler der Bundesregierung korrigieren."

[/quote]

Abwarten. Ein Musterstreitverfahren bedeutet noch lange keine positive gerichtliche Entscheidung.

Hallo Marie vielleicht gibt es auch für uns Bestandsrentner noch Hoffnung auch wenn es einigen hier nicht gefällt. "1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte", sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, der Redaktion. "Die Erwerbsminderungs-Rentner sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen. Wir hoffen auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne unseres Klägers", sagte Adolf Bauer, Chef des SoVD, der die Klage ebenfalls begleitet. "Das Bundessozialgericht kann einen Fehler der Bundesregierung korrigieren."
Wer soll das denn bezahlen?
Klam 15.11.2020 | 16:32
Es gab schon etliche Grundsatzentscheidungen und auch diese wird nicht anders ausfallen. Dem Gesetzgeber ist es zu überlassen wie er die Gesetze ausgestalten. Auch eine Andersbehandlung ist gerechtfertigt wenn sie begründet ist. Zur em Rente gab es diesbezüglich schon etliche Entscheidungen des BSG und des BVerfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026