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Experten-Antwort

Hochrechnung Arbeitsentgelt vor Rente

von Peter B.03.11.2021 | 14:38
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe heute meinen Altersrentenantrag gestellt. Der Berater hat mir gesagt, dass die Entgelte für die letzten drei Kalendermonate vor dem Rentenbeginn hochgerechnet wird, da der Rentenbescheid natürlich vor dem Rentenbeginn erteilt werden soll. Wie erfolgt diese Hochrechnung bzw. welcher Zeitraum wird dabei zugrunde gelegt? Ich frage deshalb, weil ich in den letzten drei Monaten Tantiemen erwarte/ausgezahlt bekomme, die sich allerdings kalenderjährlich wiederholen. Besteht ggf. die Möglichkeit, dass die Altersrente zunächst mit den bereits für die Vergangenheit feststehenden Arbeitsentgelten berechnet wird und die in der Zukunft liegenden drei Monate außen vor bleiben und anschließend mein Rentenversicherungsträger nach endgültiger Zahlung der Entgelte die Rente neu berechnet oder kann/wird sich die Rentenversicherung darauf zurück ziehen, dass dafür entweder die Hochrechnung erfolgen kann oder die Rente erst nach Zahlung des letzten Gehaltes vor Rentenbeginn berechnet wird und ich somit nicht nahtlos meine Rente auf mein Bankkonto angewiesen bekommen? Vielen Dank vorab.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 04.11.2021 | 10:40

Hallo, Peter,

ja, es besteht die Möglichkeit auf eine Hochrechung für die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn zu verzichten. Ob Sie eine Hochrechnung wünschen entscheiden Sie bei der Antragstellung selbst.

Bei Übermittlung der dann sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bis zum Tag vor dem Rentenbeginn durch den Arbeitgeber wird dann eine Neufeststellung der Rente durchgeführt. Ein etwaiger Nachzahlungsbetrag wird dann mit der nächst möglichen laufenden Rentnezahlung an Sie überwiesen.

Entscheiden Sie sich hingegen für eine Hochrechnung und das tatsächliche Entgelt verändert sich nach Oben, wird es bei den hochgerechneten Einkünften bleiben und eine Neufeststellung erfolgt nicht.

Experten-Antwortam 04.11.2021 | 10:45

Ansonsten verweisen wir auf die ausführlichen Hinweise der Mitleser. Dafür vielen Dank.

11 Antworten

P.S.am 03.11.2021 | 15:57
Wenn Sie möchten, das alle Beiträge bis zum Rentenbeginn in die Berechnung einbezogen werden können Sie auf eine Hochrechnung verzichten. Sollten Sie allerdings einer Hochrechnung zustimmen, ist eine spätere Neuberechnung aufgrund der tatsächlich gezahlten Entgelte nicht mehr möglich. Das sollte Ihnen so oder ähnlich auch bei der Antragstellung gesagt worden sein.
W°lfgangam 03.11.2021 | 20:13
...dann war der Berater schlicht ungeeignet, das in wenigen Sätzen verständlich zu erläutern – oder, Sie haben nicht genau zuhört ;-) Gruß w. PS: Sorry, für die genaue Erklärung der Hochrechnung - Vorteil/Nachteil /um welche Klein-Beträge geht es dabei überhaupt /wann unbedeutend, wenn eh die BBG überschritten ist, fehlt mir jetzt der Antrieb. Hmm ...Azubi Makro, das wäre Ihre Chance die 'Bewährungsfrist auf Null zu reduzieren *gg Gruß w.
Makroam 03.11.2021 | 20:41
Zitat von W°lfgang anzeigen
Wie erfolgt diese Hochrechnung bzw. welcher Zeitraum wird dabei zugrunde gelegt?
...dann war der Berater schlicht ungeeignet, das in wenigen Sätzen verständlich zu erläutern – oder, Sie haben nicht genau zuhört ;-) Gruß w. PS: Sorry, für die genaue Erklärung der Hochrechnung - Vorteil/Nachteil /um welche Klein-Beträge geht es dabei überhaupt /wann unbedeutend, wenn eh die BBG überschritten ist, fehlt mir jetzt der Antrieb. Hmm ...Azubi Makro, das wäre Ihre Chance die 'Bewährungsfrist auf Null zu reduzieren *gg Gruß w.
Meine Stunde schlägt jetzt aber da ich erst im 3.Semester bin und das Thema im 8.Semester behandelt wird (ich schaue den großen Jungs aber immer über die Schulter) ... verweise ich auf den §194 SGB VI und nachfolgende Literatur für den FS: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Makroam 04.11.2021 | 06:21
Zitat von W°lfgang anzeigen
(...)
dafür eine 1 mit 1/2 * warum? Quelle Super, aber ... Selbst lesen lassen, statt eigene 'Berater-Erklärung' in 3/4/5 Sätzen hier, ist wie Rentenbescheid/-Auskunft vor die Nase gehalten/*batsch = finde das mal selbst raus, da gehts zur Tür raus *hopp/der Nächste ;-) Man kann Ihre Antwort aber auch als effizient auf den Punkt gebracht sehen :-)) Gruß w.
Ok, gegenüber FS Peter B. war das jetzt unhöflich. @Peter B. Alles was über der BBG liegt wird abgeschnitten, d.h. wird nicht verbeitragt und ab diesen Punkt fließt nix auf ihr Rentenkonto. Liegt ihr Gehalt (z.B. bei 6500€) damit unter der BBG/monatlich (West 7100€) und sie erhalten 3000€ Tantieme, würden für die RV 600€ relevant werden (verbeitragt werden). 600€ x 18,6% = 111,6€ Ein Rentenpunkt in 2021 kostet 7727€. 111,6€ : 7727€ = 0,014443 RP liegt ihr monatliches Gehalt bei 4100€ und die Tantieme bei 3000€ würde die Tantieme voll verbeitragt werden. 3000€ x 18,6% = 558€ 558€ : 7727€ = 0,0722 RP
Siehe hieram 04.11.2021 | 07:52
Zitat von Makro anzeigen
Hier kommt es auch darauf an, wann die Tantieme ausbezahlt wird. Wird diese im Jahr 2022 innerhalb des Zeitraumes 1.1.-31.3.2022 bezahlt, wird zur Berechnung, ob die Tantiemenzahlung die BBG übersteigt, die 'Märzklausel' angewendet. Die BBG für das Jahr 2022 beträgt 7.050,00 EUR/Monat. Auszahlung Tantieme im Februar 2022 in Höhe von 3.000 EUR Gehalt p.M. 6.500,00 EUR, insgesamt also per Februar Auszahlung von 16.000,00 EUR Anteilige BBG (mtl. 7.050,00 EUR) Januar und Februar 2022 = 14.100,00 D.h., die Tantiemenzahlung wird dann dem Dezember 2021 zugeordnet. Die BBG für das Jahr 2021 beträgt 82.500 EUR 12 Gehälter à 6.500 EUR plus Tantieme sind 81.000 EUR In dem Fall wäre also auch die Tantieme voll beitragspflichtig und würde sich in vollem Umfang rentenerhöhend auswirken. Wenn ohnehin regelmäßig über der BBG verdient wird, ist es egal, wie hoch die Tantieme ist und wann sie ausbezahlt wird und dann kann auch die Rente anhand der Hochrechnung berechnet werden. Wird aber nur wegen der Tantieme die BBG überschritten, sollte das anhand der echten eigenen Zahlen des FS nochmal nachgerechnet werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob die Höhe der Tantieme jährlich schwankt oder dies jährlich ein fester Betrag ist. Denn dann wäre sie wohl ohnehin mit in dem 12 Monatszeitraum, der maßgeblich für die Hochrechnung ist, enthalten. Quelle Berechnung Märzklausel: Jansen, SGB IV § 23a Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt a ... / 2.3.3 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in den Monaten Januar bis März ("März-Klausel") | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Siehe hieram 04.11.2021 | 08:22
Ja, Zahlendreher. Sorry! Danke für den Hinweis! :-)
Makroam 04.11.2021 | 09:11
Ansonsten stimme ich der Anwendung Märzklausel (aber nur der SV Anteil zurückgeschubst auf 2021) zu. :-)
Wie nur der SV-Anteil?? Die ganze Tantieme (also 3.000,00 um beim Beispiel zu bleiben) wird für die Berechnung in das Vorjahr verschoben und nicht nur der Beitragsanteil, der mit 18,6 % daraus berechnet wird.
Stimmt, da habe ich mich sehr unglücklich ausgedrückt. Im nachfolgenden Link wird es für den Fragesteller etwas anschaulicher. https://www.lohn-info.de/einmalzahlung.html Und wenn der Fragesteller in 2021 noch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Überstundenvergütung erhalten hat, muss er diese Zahlungen bei der BBG 2021 berücksichtigen. Vielleicht damit über der BBG in 2021? Die genauen Zahlen kennt der Fragesteller alleine. Nun wird es leider mit dem halben Sternchen nix, aber er war stets bemüht. :-)
Makroam 04.11.2021 | 08:04
Zitat von Siehe hier anzeigen
Siehe hier schrieb

Hier kommt es auch darauf an, wann die Tantieme ausbezahlt wird.

Wird diese im Jahr 2022 innerhalb des Zeitraumes 1.1.-31.3.2022

bezahlt, wird zur Berechnung, ob die Tantiemenzahlung die BBG übersteigt, die 'Märzklausel' angewendet.

Die BBG für das Jahr 2022 beträgt 7.050,00 EUR/Monat.

Auszahlung Tantieme im Februar 2022 in Höhe von 3.000 EUR

Gehalt p.M. 6.500,00 EUR, insgesamt also per Februar Auszahlung von 16.000,00 EUR

Anteilige BBG (mtl. 7.050,00 EUR) Januar und Februar 2022 = 14.100,00

D.h., die Tantiemenzahlung wird dann dem Dezember 2021 zugeordnet.

Die BBG für das Jahr 2021 beträgt 82.500 EUR

12 Gehälter à 6.500 EUR plus Tantieme sind 81.000 EUR

In dem Fall wäre also auch die Tantieme voll beitragspflichtig und

würde sich in vollem Umfang rentenerhöhend auswirken.

Wenn ohnehin regelmäßig über der BBG verdient wird, ist es egal,

wie hoch die Tantieme ist und wann sie ausbezahlt wird und dann

kann auch die Rente anhand der Hochrechnung berechnet werden.

Wird aber nur wegen der Tantieme die BBG überschritten, sollte

das anhand der echten eigenen Zahlen des FS nochmal nachgerechnet

werden.

Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob die Höhe der Tantieme jährlich schwankt oder dies jährlich ein fester Betrag ist. Denn dann wäre sie wohl ohnehin mit in dem 12 Monatszeitraum, der maßgeblich für die Hochrechnung ist, enthalten.

Quelle Berechnung Märzklausel:

Jansen, SGB IV § 23a Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt a ... / 2.3.3 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in den Monaten Januar bis März ("März-Klausel") | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

... @Peter B. Alles was über der BBG liegt wird abgeschnitten, d.h. wird nicht verbeitragt und ab diesen Punkt fließt nix auf ihr Rentenkonto. ...
Hier kommt es auch darauf an, wann die Tantieme ausbezahlt wird. Wird diese im Jahr 2022 innerhalb des Zeitraumes 1.1.-31.3.2022 bezahlt, wird zur Berechnung, ob die Tantiemenzahlung die BBG übersteigt, die 'Märzklausel' angewendet. Die BBG für das Jahr 2022 beträgt 7.050,00 EUR/Monat. Auszahlung Tantieme im Februar 2022 in Höhe von 3.000 EUR Gehalt p.M. 6.500,00 EUR, insgesamt also per Februar Auszahlung von 16.000,00 EUR Anteilige BBG (mtl. 7.050,00 EUR) Januar und Februar 2022 = 14.100,00 D.h., die Tantiemenzahlung wird dann dem Dezember 2021 zugeordnet. Die BBG für das Jahr 2021 beträgt 82.500 EUR 12 Gehälter à 6.500 EUR plus Tantieme sind 81.000 EUR In dem Fall wäre also auch die Tantieme voll beitragspflichtig und würde sich in vollem Umfang rentenerhöhend auswirken. Wenn ohnehin regelmäßig über der BBG verdient wird, ist es egal, wie hoch die Tantieme ist und wann sie ausbezahlt wird und dann kann auch die Rente anhand der Hochrechnung berechnet werden. Wird aber nur wegen der Tantieme die BBG überschritten, sollte das anhand der echten eigenen Zahlen des FS nochmal nachgerechnet werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob die Höhe der Tantieme jährlich schwankt oder dies jährlich ein fester Betrag ist. Denn dann wäre sie wohl ohnehin mit in dem 12 Monatszeitraum, der maßgeblich für die Hochrechnung ist, enthalten. Quelle Berechnung Märzklausel: Jansen, SGB IV § 23a Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt a ... / 2.3.3 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in den Monaten Januar bis März ("März-Klausel") | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Kleiner Zahlendreher? "Die BBG für das Jahr 2021 beträgt 82.500 EUR" Die BBG West müsste doch eigentlich in 2021 bei 85200€/Jahr (West) liegen, oder? Ansonsten stimme ich der Anwendung Märzklausel (aber nur der SV Anteil zurückgeschubst auf 2021) zu. :-)
Siehe hieram 04.11.2021 | 08:29
Zitat von Makro anzeigen
Makro schrieb

...

@Peter B.

Alles was über der BBG liegt wird abgeschnitten, d.h. wird nicht verbeitragt und ab diesen Punkt fließt nix auf ihr Rentenkonto.

...

[/quote]

Hier kommt es auch darauf an, wann die Tantieme ausbezahlt wird.

Wird diese im Jahr 2022 innerhalb des Zeitraumes 1.1.-31.3.2022

bezahlt, wird zur Berechnung, ob die Tantiemenzahlung die BBG übersteigt, die 'Märzklausel' angewendet.

Die BBG für das Jahr 2022 beträgt 7.050,00 EUR/Monat.

Auszahlung Tantieme im Februar 2022 in Höhe von 3.000 EUR

Gehalt p.M. 6.500,00 EUR, insgesamt also per Februar Auszahlung von 16.000,00 EUR

Anteilige BBG (mtl. 7.050,00 EUR) Januar und Februar 2022 = 14.100,00

D.h., die Tantiemenzahlung wird dann dem Dezember 2021 zugeordnet.

Die BBG für das Jahr 2021 beträgt 82.500 EUR

12 Gehälter à 6.500 EUR plus Tantieme sind 81.000 EUR

In dem Fall wäre also auch die Tantieme voll beitragspflichtig und

würde sich in vollem Umfang rentenerhöhend auswirken.

Wenn ohnehin regelmäßig über der BBG verdient wird, ist es egal,

wie hoch die Tantieme ist und wann sie ausbezahlt wird und dann

kann auch die Rente anhand der Hochrechnung berechnet werden.

Wird aber nur wegen der Tantieme die BBG überschritten, sollte

das anhand der echten eigenen Zahlen des FS nochmal nachgerechnet

werden.

Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob die Höhe der Tantieme jährlich schwankt oder dies jährlich ein fester Betrag ist. Denn dann wäre sie wohl ohnehin mit in dem 12 Monatszeitraum, der maßgeblich für die Hochrechnung ist, enthalten.

Quelle Berechnung Märzklausel:

Jansen, SGB IV § 23a Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt a ... / 2.3.3 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in den Monaten Januar bis März ("März-Klausel") | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

[/quote]

Kleiner Zahlendreher?

"Die BBG für das Jahr 2021 beträgt 82.500 EUR"

Die BBG West müsste doch eigentlich in 2021 bei 85200€/Jahr (West) liegen, oder?

Ansonsten stimme ich der Anwendung Märzklausel (aber nur der SV Anteil zurückgeschubst auf 2021) zu. :-)

Wie nur der SV-Anteil?? Die ganze Tantieme (also 3.000,00 um beim Beispiel zu bleiben) wird für die Berechnung in das Vorjahr verschoben und nicht nur der Beitragsanteil, der mit 18,6 % daraus berechnet wird.
Siehe hieram 04.11.2021 | 09:28
Zitat von Makro anzeigen
Vielleicht können Sie ja noch ein viertel Sternchen retten, wenn Sie die eigentliche Frage beantworten. "Besteht ggf. die Möglichkeit, dass die Altersrente zunächst mit den bereits für die Vergangenheit feststehenden Arbeitsentgelten berechnet wird und die in der Zukunft liegenden drei Monate außen vor bleiben und anschließend mein Rentenversicherungsträger nach endgültiger Zahlung der Entgelte die Rente neu berechnet oder kann/wird sich die Rentenversicherung darauf zurück ziehen, dass dafür entweder die Hochrechnung erfolgen kann oder die Rente erst nach Zahlung des letzten Gehaltes vor Rentenbeginn berechnet wird und ich somit nicht nahtlos meine Rente auf mein Bankkonto angewiesen bekommen?" Auch wenn die nur relevant bleibt, wenn nicht ohnehin regelmäßig über BBG verdient wird. Dann lässt Ihr Cheffe sicher noch mal mit sich handeln ;-)
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