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Experten-Antwort

Hochrechnung Erwerbsunfähigkeitsrente

von Pit17.06.2021 | 16:28
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt und möchte mein aktuelles Arbeitsverhältnis kündigen, bevor die Entscheidung gefallen ist. Zählt für die Hochrechnung bis 65 Jahre das letzte Arbeitsverdienst wenn dieses Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht ? Danke. Pit

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pit,

die Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung wird berechnet, indem Ihre persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Der Rentenartfaktor für die Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 1,0. Der aktuelle Rentenwert wird jährlich unter anderem an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Grundlage für die Berechnung Ihrer persönlichen Entgeltpunkte sind grundsätzlich Ihre versicherten Arbeitsentgelte. Diese werden Jahr für Jahr zu dem Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt.

Bei jungen Menschen zählen nicht nur die wenigen bisherigen Berufsjahre. Vielmehr gibt es die sogenannte Zurechnungszeit. Sie ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt. Bei einem Rentenbeginn ab dem 1. Januar 2020 endet die Zurechnungszeit mit einem Lebensalter von 65 Jahren und neun Monaten. Beginnt Ihre Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab dem 1. Januar 2021, verlängert sich die Zurechnungszeit in einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2030 schrittweise bis zum 67. Lebensjahr, höchstens jedoch bis zum Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze.

Fordern Sie sich eine aktuelle Rentenauskunft über unsere Online-Dienste an.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pit,

ob noch ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, spielt grundsätzlich keine Rolle.

Die Rente ist eine beitragsbezogene Leistung.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_so_wird_sie_berechnet_alte_bundeslaender.html

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7 Antworten

Pitam 17.06.2021 | 17:11
Vielen Dank, das heißt es zählen für die Zurechnungszeit meine bereits erworbenen Punkte. Ob ich zum Zeitpunkt der Entscheidung noch ein Arbeitsverhältnis habe spielt keine Rolle wenn ich das richtig verstanden habe ? Pit
KGam 18.06.2021 | 07:45
Richtig! Eine eigene Kündigung ist allerdings eine schlechte Idee. Besser ist es bis, zur Entscheidung arbeitsunfähig oder arbeitslos gemeldet zu sein und so ggf. auch Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu haben
Knallam 18.06.2021 | 08:15
Ich würde zuerst kündigen und dann die Rente beantragen. Macht die Sache spannender. Ich lebe immer so.
Siehe hieram 19.06.2021 | 15:35
Vielen Dank, das heißt es zählen für die Zurechnungszeit meine bereits erworbenen Punkte. Ob ich zum Zeitpunkt der Entscheidung noch ein Arbeitsverhältnis habe spielt keine Rolle wenn ich das richtig verstanden habe ? Pit
Richtig! Eine eigene Kündigung ist allerdings eine schlechte Idee. Besser ist es bis, zur Entscheidung arbeitsunfähig oder arbeitslos gemeldet zu sein und so ggf. auch Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu haben
Hierzu ergänzend, wann 'arbeitslos melden' auch bei noch vorhandenem Arbeitsplatz möglich ist: https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge…
Knallam 19.06.2021 | 18:03
Wie gesagt bevorzuge ich den Thrill bei der Sache. Ich hatte gekündigt weil ich die Erwerbsminderungsrente ins Auge gefasst hatte. Leider habe ich damals am letzten Arbeitstag meinem Chef einige Reißzwecken auf den Bürostuhl geklebt. Ging dann sogar vor Gericht (hatte noch einen Knallfrosch im der Kantine gezündet). Letztlich gab es keine Rente für mich, arbeite jetzt als Petsitter.
DRVam 20.06.2021 | 16:41
Zitat von EM Bestandsrentner anzeigenausblenden
Hallo, ich habe Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt und möchte mein aktuelles Arbeitsverhältnis kündigen, bevor die Entscheidung gefallen ist. Zählt für die Hochrechnung bis 65 Jahre das letzte Arbeitsverdienst wenn dieses Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht ? Danke. Pit
Habe gerade hier in den Nachrichten die Schlagzeile gelesen das die Erwerbsminderungsrenten erneut deutlich gestiegen sind. Warum wurde ich nicht berücksichtigt? Gerade auch gelesen das die Mütterente wegen Gleichbehandlung angepasst werden soll warum nicht auch bei den Erwerbsminderungsrentner? Fragen über Fragen.
Fragen Sie die Entscheider/innen in der Politik und nicht das nur ausführende Organ, die Rentenversicherung.
EM Bestandsrentneram 20.06.2021 | 15:39
Habe gerade hier in den Nachrichten die Schlagzeile gelesen das die Erwerbsminderungsrenten erneut deutlich gestiegen sind. Warum wurde ich nicht berücksichtigt? Gerade auch gelesen das die Mütterente wegen Gleichbehandlung angepasst werden soll warum nicht auch bei den Erwerbsminderungsrentner? Fragen über Fragen.
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