Hallo Pit,
die Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung wird berechnet, indem Ihre persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Der Rentenartfaktor für die Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 1,0. Der aktuelle Rentenwert wird jährlich unter anderem an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Grundlage für die Berechnung Ihrer persönlichen Entgeltpunkte sind grundsätzlich Ihre versicherten Arbeitsentgelte. Diese werden Jahr für Jahr zu dem Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt.
Bei jungen Menschen zählen nicht nur die wenigen bisherigen Berufsjahre. Vielmehr gibt es die sogenannte Zurechnungszeit. Sie ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt. Bei einem Rentenbeginn ab dem 1. Januar 2020 endet die Zurechnungszeit mit einem Lebensalter von 65 Jahren und neun Monaten. Beginnt Ihre Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab dem 1. Januar 2021, verlängert sich die Zurechnungszeit in einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2030 schrittweise bis zum 67. Lebensjahr, höchstens jedoch bis zum Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze.
Fordern Sie sich eine aktuelle Rentenauskunft über unsere Online-Dienste an.