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Experten-Antwort

Hochrechnung letzte 3 Monate

von Lisa01.07.2019 | 21:30
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe zum 1.1.2020 in Rente. Welche Werte werden als Grundlage für die Berechnung der letzten drei Monate bei einer Hochrechnung verwendet. Das tatsächliche Entgelt vom 1.10.2018 bis 30.9.2019 oder wird für die Monate Oktober bis Dezember 2018 das Gesamtentgelt von 2018 durch 12 × 3 gerechnet. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lisa,

wie W°lfgang Ihnen bereits mitgeteilt hat, wird das Entgelt vom 1.10.2018 bis 30.09.2019 für die Hochrechnung verwendet.

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3 Antworten

W°lfgangam 01.07.2019 | 22:22
Hallo Lisa, bei Rentenbeginn 01.01.2020 und Hochrechnung wird natürlich das Entgelt aus 09.2019 bis zurück 10.2018 - die letzten 12 Monate eben - vor den letzten Monaten zugrunde gelegt/ermittelt, als Durchschnittswert aus diesen Zeitraum gemittelt/neben/_zusätzlich_ allen Sonderzahlungen in dieser Zeit. Bei 'Weihnachtsgeld'/Sonderzahlung in Nov./Dez, gehen Ihnen daher regelmäßig - je nach Höhe, 1/2/3 EUR Monatsrente verloren. Haben Sie bereits die Beitragbemessungsgrenze der DRV überschritten, geht es bei der Hochrechnung lediglich um einen kleinstelligen mtl. Cent-Betrag. Zu bedenken ist auch, dass ohne Hochrechnung eine Bescheiderteilung erst nach der Abmeldung des AG möglich ist ...zum Monatsende 01.2020 stehen Sie daher grundsätzlich ohne Rentenzahlung da. Läuft alles schief, was schief laufen kann und weitere zeitliche Verzögerungen auslöst, stehen Sie erst mal 3 Monate ohne Rente da - bis dann die Nachzahlung erfolgt ...verloren geht nichts, kann aber ohne Hochrechnung etwas dauern. Gruß w.
DvDam 02.07.2019 | 14:42
Zitat von W°lfgang anzeigen
Und wer ist der Gewinner ? Wenn ein angehender Rentner m/w/d über die Hochrechnung seine Rente bestimmen läßt liegt der Vorteil bei der DRV. Wie w. schreibt spart die DRV jeden Monat mehr oder weniger Geld und das solang Rente bezogen wird. Wenn die Rente im Extremfall bis 3 Monate später bezahlt, natürlich mit Nachzahlung, liegt der Vorteil auch bei der DVR. Nachteile liegen also wie immer beim Bürger m/w/d. Ich glaube nicht das in der heutigen Zeit es viele angehende Rentner m/w/d in der Lage sind 3 Monaten OHNE Einkommen zu Leben. Warum wird in solchen Fällen nicht automatisch der Wert aus dem letzten Rentenbescheid genommen ? Dadurch hätten die Rentner Geld für den nächsten Monat und wenn vom AG die Endabrechnung kommt wird alles verrechnet. gruss DvD
W°lfgangam 02.07.2019 | 20:53
Zitat von DvD anzeigen
Gratuliere @DvD - Sie haben die Hochrechnung und die Verzichtsoption voll verstanden, um sich die Vor-/Nachteile _selbstbestimmt_ aussuchen zu dürfen ...der Gesetzgeber muss wirklich blöd sein, hier nicht einfach im Wege der Verwaltungsvereinfachung und beschleunigtem Verfahren ein Basta-Einkommen bis Rentenbeginn einfach willkürlich festzusetzen. Nach 40-50 Jahren Berufstätigkeit noch auf ein paar Cent schielen zu müssen/ggf. keine kurze überbrückende Zeit durchhalten zu können für die letzten paar Cent Mehrrente, zeugt von gut durchdachter Lebens-/Einkommensplanung ;-) Und ja, die Nachteile liegen allgemein bei allen Bürgern, wenn Ihre Rente zu klein ausfällt -> damit Ihre fällige ESt auch etwas geringer ausfällt *Schitt, wieder ein Schlagloch im Asphalt weniger gefüllt werden kann - da bin ich vollkommen bei Ihnen *g Gruß w.
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