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Experten-Antwort

Hochrechnung zurücknehmen

von Resi02.01.2019 | 09:30
796 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wurde bei Rentenantragstellung nicht genau über die Folgen der Hochrechnung für die letztem 3 Monate vor Rentenbeginn hingewiesen. Nun wurde mir von meinem Arbeitgeber 1.500 e mehr bescheinigt als in der Hochrechnung steht. Kann ich die Hochrechnung noch während der Widerspruchsfrist widerrufen und um Neuberechnung nach tatsächlichen Arbeitsverdiensten bitten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Resi,

eine erneute Erstfeststellung der Altersrente unter Berücksichtigung der tatsächlich im Hochrechnungszeitraum erzielten beitragspflichtigen Entgelte ist möglich, wenn der Rentenantrag innerhalb der Widerspruchsfrist zurückgenommen und ein neuer Rentenantrag gestellt wird (AGFAVR 3/2012, TOP 5).

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4 Antworten

Mal nachgerechnetam 02.01.2019 | 11:09
Hallo Resi, Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten beträgt für das Jahr 2018 zur Berechnung der EGP 37873 Euro. In Ihrem Fall mit den 1.500 Euro zur Entscheidung Hochrechnung oder Neuantragsstellung kommen da gerade 1,27 Euro monatlich als Rentenerhöhung bei raus. Auf das Jahr gerechnet wären das 15,24 Euro ohne die Erhöhung von 3,18 Prozent alte Bundesländer ab kommenden Juli für 6 Monate. Berechnungsgrundlage: 1.500 dividiert durch 37873 = 0,039606 Entgeltpunkte x 32,03 Zugrundegelegt ist der Rentenfaktor 1 (Vollrente) Ob sich der zusätzliche Aufwand lohnt, müssen Sie entscheiden, zumal die Bearbeitungszeit bis zur Erstellung des Rentenbescheides wesentlich länger dauert. Mit freundlichem Gruß
Rentenschmiedam 02.01.2019 | 16:51
Hallo Resi, Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten beträgt für das Jahr 2018 zur Berechnung der EGP 37873 Euro. In Ihrem Fall mit den 1.500 Euro zur Entscheidung Hochrechnung oder Neuantragsstellung kommen da gerade 1,27 Euro monatlich als Rentenerhöhung bei raus. Auf das Jahr gerechnet wären das 15,24 Euro ohne die Erhöhung von 3,18 Prozent alte Bundesländer ab kommenden Juli für 6 Monate. Berechnungsgrundlage: 1.500 dividiert durch 37873 = 0,039606 Entgeltpunkte x 32,03 Zugrundegelegt ist der Rentenfaktor 1 (Vollrente) Ob sich der zusätzliche Aufwand lohnt, müssen Sie entscheiden, zumal die Bearbeitungszeit bis zur Erstellung des Rentenbescheides wesentlich länger dauert. Mit freundlichem Gruß
Also mir wurde von den Politikern der GroKo die Neuerungen zu 01.01.2019 als großer Mehrwert vorgestellt. Bei mir macht das bei meiner Erwerbsminderungsrente genau 1,31 € mehr aus. So gesehen sollte sich der Aufwand schon lohnen.
Und was hat diese Aussage mit der angefragten Problematik einer Rückgängigmachung der Hochrechnung zu tun? Die Änderungen zu 01/2019 haben andere Gründe. Bitte sachlich bleiben. Mit besten Grüßen
W*lfgangam 02.01.2019 | 22:09
Ergänzend: Hier der Link dazu: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Experte, ich denke, dass kein Versicherter direkt Einblick in die Ergebnisprotokolle irgendwelcher Arbeitsgruppen bei der DRV erhält - oder ? Ich bin nahe dran, Gunnery Sergeant Hartman zu Ausbildungszwecken zu aktivieren ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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