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Experten-Antwort

Hochzeit trotz Rente?

von Cordula05.04.2022 | 19:10
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Hallo, ich hoffe mir kann jemand bei meinem Anliegen helfen. Mein Partner 35Jahre alt (voll erwerbstätig mit ca 2200€ Netto mtl) und ich 35 Jahre alt (EMRente 970€mtl), keine Kinder, haben vor zu heiraten. Allerdings muss man ja heutzutage sehen ob man dann überhaupt über die Runden kommt. Ich habe keinen Minijob oder sonstiges Einkommen, nur meine Rente. Welche steuerklasse wäre da sinnig, oder wäre es sogar unser finanzieller Ruin wenn wir heiraten würden? Spart man in der Konstellation etwas oder muss man noch mehr abdrücken? Ich freue mich auf Antworten. Vielen Dank schon mal

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cordula,

leider ist es uns im Rahen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, steuerrechtliche Fragen zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit dieser Frage an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein verweisen muss.

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6 Antworten

KSCam 05.04.2022 | 19:19
Hat mit Rente gar nichts zu tun, ist eine steuerrechtliche Frage.
W°lfgangam 05.04.2022 | 19:46
Ergänzend: Steuerklassen sind doch nur eine _mtl._ Bestandsaufnahme aufs Jahr gesehen (Sie als Rentnerin habe gar keine StKl!), um nach Jahresende möglichst die richtige 'Steuerschuld' aus beiden Einkünften punktgenau gezahlt zu haben. StKl 3 beim Erwerbstätigen = hat zu wenig aufs Gesamteinkommen gezahlt, daher muss nachgezahlt werden, StKl 4 beim Erwerbstätigen = zu viel gezahlt, gibt vielleicht noch eine Rückerstattung. Ist dann 'Geschmackssache', für welche Option man sich entscheidet ...persönliche Erfahrung: meine Frau (mit Rente) sagt, bleib bei 3, 'wir zahlen weniger nach, als Du/ich mit 4 in Vorleistung zu treten' ...kann man oder so sehen ;-) Elster zur Ermittlung der ESt kann bei 'simplen' Einkünften helfen ... Im Detail klären Sie Steuerfragen bitte besser mit Personen/Organisation, die sich damit auskennen: Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht, Lohnsteuerhilfeverein. Gruß w.
Uschiam 05.04.2022 | 20:29
An sich ist es nahezu unerheblich, für welche Steuerklasse man sich entscheidet. Bei der einen zahlt man im Jahr weniger und muss dann nachzahlen, bei der anderen zahlt man übers Jahr gleich mehr Steuern, die bleiben im Prinzip immer die gleichen. Zu Bedenken wäre, dass Sozialleistungen wie Alo-oder Krankengeld vom Nettolohn berechnet werden.
Berndam 05.04.2022 | 21:33
Dazu noch allgemein: Je größer der Einkommensunterschied, je größer die Ersparnis durch Zusammenveranlagung...
Steuerrechtam 06.04.2022 | 01:25
Hat aber mit der Frage nach der Wahl der Steuerklasse eher weniger zu tun... Um aber überhaupt gemeinsam veranlagt werden zu können, wäre erst einmal eine Eheschließung notwendig. Und es wäre interessant zu wissen, ob die angegebene EM-Rente ebenfalls netto ist. Aber weil die netto-Beträge (auch bei dem festen Gehalt des Ehemannes in spe) zunächst relativ nichtssagend sind, rechnet man die optimalen Varianten besser mit den Bruttobeträgen aus. Bei der Rente nimmt man dann dafür den Steuerpflichtigen Teil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt und dem sich daraus ergebenden Freibetrag (> hierzu ggfs. Rentenbezugsmitteilung für das FA bei der DRV anfordern). Und hierfür gibt es dann vor weiteren steuerberatenden Stellen vorab auch diverse Rechner im Web. Abgesehen von steuerlichen Vor-/Nachteilen entfallen aber unter Umständen auch andere Vor-/Nachteile, außer der bereits erwähnten KG/ALG-Ansprüchen. So ist z.B. der besser verdienende Ehemann gegenüber der Ehefrau unterhaltspflichtig, bevor sie Anspruch auf andere ergänzende Leistungen wie Grundsicherung oder ähnliches hat/hätte.... Aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht kann man also zunächst nur sagen, dass eine Ehe den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente nicht mindert. Hier wäre dann aber auch noch zu ergänzen, dass es ohne Trauschein auch keinen Anspruch auf eine evtl. Hinterbliebenenrente gibt. Also entweder aus purer Liebe heiraten oder z.B. auch hier weiter recherchieren: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/veranl… Viel Erfolg und alles Gute!
Horstam 06.04.2022 | 10:56
Wenn bei der Rente keine Steuer zu zahlen ist, dann würde der restliche steuerfreie Betrag bei Zusammenveranlagung(Heirat) dem Partner zu gute kommen. Beispiel: Frau: 900€ Rente = keine Steuer, Pflicht erst ab 1200€ Mann: 2000€ Gehalt = Steuerpflicht Verheiratet: Einkommen: 2900€ = Steuerpflicht für 1700€ Dies sind nur Beispielzahlen um es zu erklären. Für genaue Berechnung werden die Brutto Jahreseinkommen benötig und evtl. Freibeträge/Abzugsbeträge z.B. Behinderung?, Krankenkasse, Pflegevers. usw. Grundsätzlich ist heiraten immer gut, auch im Bezug auf eine evtl. Witwenrente. Nur wenn auf Heirat eine Scheidung folgt.... das nicht gut.
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