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Höchstverdienstgrenze

von HG5225.09.2008 | 09:20
1454 Ansichten
7 Antworten

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Meine Rente ist um die Hälfte gekürzt worden, da sich die Höchstverdienstgrenze vom neuen Rentenbescheid 30.05.2006 um 3,85€ überschritten habe. Der Rentenbescheid vom 10.1.2006 hatte eine Höchstverdienstgrenze von 2305,87€ und mein Arbeitgeber hat in Absprache mit der BfA mein SV-Brutto berechnet auf 2300,36€ . -Nach erhalt der unbefristeten Rente hat eine Neuberechnung stattgefunden und die neu errechnete Höchstverdienstgrenze vom Bescheid des 30.05.2006 hat eine Höchstverdienstgrenze von 2296,52€ ergeben.Überschreitung von 3,84€.Meine Frage ist jetzt, gibt es eine Geringfügigkeitsklausel, damit mir nicht gleich die halbe Rente gekürzt wird, sondern ein geringerer Anteil. Mit freundlichem Gruß HG52

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.09.2008 | 11:25

Eine "Geringfügigkeitsklausel" gibt es in diesem Fall leider nicht.

6 Antworten

Bettinaam 25.09.2008 | 12:28
Warum nicht einfach einen neuen Arbeitsvertrag mit einem um 4€ geringeren Monatsverdienst mit dem Arbeitgeber abschließen - dann wird die Rente zumindest in Zukunft nicht mehr gekürzt!?! Grüße Bettina
Rosannaam 25.09.2008 | 16:15
Geht es hier wirklich um Bescheide vom 10.01. und 30.01.2006? Oder sollte es 2008 heißen? Denn die Hinzuverdienstgrenzen wurden ja zum 01/2007, 07/2007 und 01/2008 angepaßt. Ansonsten kann ich mich nur @Bettina und dem Experten anschließen.
Horstiam 26.09.2008 | 01:12
Sie haben doch sicher eine Anhörung erhalten oder ? Wenn es sich (wie ich vermute) um eine Änderung des Ursprungsbescheids handelt (§ 48 SGB X) könnten sie geltend machen, dass Ihr Fall als "atypischer Fall" angesehen wird und dass aufgrund der geringen Überschreitung des Entgelts keine Rücknahme für die Vergangenheit erfolgt. Ich würds auf jeden Fall beantragen, dann muss nämlich im Bescheid auch stehen warum es kein atypischer Fall ist.
HG52am 26.09.2008 | 07:03
genau so war es Horsti, ich hatte einen Einspruch gegen die befristete Rente eingelegt und bekam die unbefristete im 2.Bescheid wodurch sich die Höchsverdienstgrenze sich änderte und somit ich mein Entgeld ja nach dem ersten Bescheid einrichten lies.Mein entgeld habe ich dann natürlich sofort wieder nach dem neuen Bescheid einstellen lassen. vielen Dank für Euere Hilfe Gruß HG52
klam 26.09.2008 | 21:56
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen und geltend machen, dass die später bekanntgegebene Grenze nicht bekannt war und daher auch nicht eingehalten werden konnte. Notfalls auch sozialgerichtliche Hilfe auf dem Klagewege in Anspruch nehmen.
HG52am 28.09.2008 | 08:56
einen widerspruch hatte ich damals eingereicht und der wurde abgelehnt. Ich hatte argumentiert das wegen 3€monatl. zuviel Verdienst und das sogar noch in Absprache mit der BFA es nicht gerechtfertigt ist mit 250€ monatl.zu streichen. Die antwort. Die Kürzung um die Hälfte ist richtig.
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