Hallo User Alexander,
wie Ihnen User XYZ bereits gesagt hat, kommt es auf mehrere Faktoren an, wie die Dauer der Zurechnungszeit und ob Sie während des Rentenbezuges noch weitergearbeitet haben.
Wenn Sie beabsichtigen mit 63 Jahren Ihre Altersrente, ggfs. mit Abschlägen, in Anspruch zu nehmen, dann sind die Entgeltpunkte, die noch nicht Bestandteil Ihrer Berufsunfähigkeitsrente waren mit einem Abschlag belegt. Es kann also sein, dass die Altersrente dann nicht das Doppelte der Berufsunfähigkeitsrente ist.
Beantragen Sie schriftlich eine Probeberechnung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.