Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen,
eine Altersrente ist für jeden Kalendermonat, den diese vorzeitig in Anspruch genommen wird, um 0,003 niedriger als 1,0. Konkret heißt das: Die Minderung des Zugangsfaktors löst eine Kürzung des Monatsbetrages der Rente um 0,3 vom Hundert für jeden Kalendermonat zwischen dem Monat des vorzeitigen Rentenbeginns und dem Folgemonat der Vollendung des Referenzlebensalters aus.
Das bedeutet, die Minderung des Zugangsfaktors bemisst sich bei ihnen vom 01.02.2022 bis zur Regelaltersgrenze. Außerdem werden im Gegensatz zur Rentenauskunft/Renteninformation( fiktive Hochrechnung der Beiträge bis zur Regelaltersgrenze),nur die tatsächlichen Beiträge bis zum Rentenbeginn berücksichtigt.
Wir haben hier einige politische Einträge gelöscht, erinnern freundlich daran, dass wir moralische Diskussionn hier nicht führen können, schließen diesen Thread und danken den meisten Diskutanten für wertvolle Beiträge.
Schönes Wochenende!
Ihr Admin
Auch für eine Rente von ca. 1300 brutto muss man heutzutage schon entweder ziemlich gut verdient oder sehr lang gearbeitet haben. Regelungen wie Mindest-EP etc. laufen ja auch aus bzw. sind eher bei noch kleineren Renten der Fall. Früher war aber das Rentenniveau weitaus höher, dies wurde willkürlich abgesenkt was ja auch langjährige Bestandsrentner betrifft. Außerdem musste früher die Pflegeversicherung nur hälftig bezahlt werden aus der Rente. Was hatten Sie denn für einen Beruf oder für eine Position, dass sie über 2300 brutto aus gesetzlichen(?) Renten haben? Und außerdem gibt es nur eine begrenzte Anzahl gut bezahlter Jobs. Da kann ja gar nicht jeder so einen bekommen. Es gibt auch viele gering bezahlte Jobs, wo man mit 500€ Rente dasteht nach jahrzehntelanger Arbeit.Meine Güte, was sind das für kleine Renten in Deutschland. Erbärmlich bei den Kosten für Wohnen etc. 1.270 Euro Brutto!!Es heißt nicht umsonst Augen auf bei der Berufswahl. Das wusste ich schon damals mit 15 Jahren und konterte das mit entsprechenden Schulabschlüssen, Weiterbildung und jeweils Wechsel der Arbeitgeber. Es war schon vor 50 Jahren bekannt, dass die zu erwerbenden Entgeltpunkte mit dem jeweiligen Brutto Jahresverdienst unmittelbar zusammen hängen. Wenn dann noch Unterbrechungen (Fehlzeiten) dazu kommen, wirkt sich das negativ auf die spätere Rente aus. Um irgendwelchen Missverständnissen vorzubeugen: Nein ich bin kein Beamter im Ruhestand, sondern ein ehemaliger ATZ‘ler der mit 63 + 4 in den Vorruhestand ging und deutlich mehr wie ein Tausender zu den genannten 1.270 Brutto hat. Kann mich nicht beschweren! „Learning by doing“ hat sich eben ausgezahlt. Man kann alles im Leben erreichen, wenn man es wirklich will!
Für mich sind das alles Anleitungen den Staat zu beschei.... Ich möchte aber nur eine faire Rente mit etwas weniger Abschlag.Hallo, dann einfach ALG 1 kassieren und fertig. Somit "überbrücken" Sie noch einmal 1,5 Jahre (eigentlich 2 Jahre, aber wer selbst kündigt bekommt einen Abzug von 1/2 Jahr "aufgebrummt"). Und das Gute: In den 1,5 Jahren zahlt das Arbeitsamt noch Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 80% des ehemaligen Lohnes.Es werden drei Monate, nicht ein halbes Jahr gekürzt. Davon abgesehen ist es allerdings ein guter Tipp. Außer der Mann kann gesundheitlich nicht mehr, dann kann er auch versuchen, einen GdB zu bekommen und dann die Behindertenrente oder eine EM-Rente zu bekommen...
wer 52 in Holland lebt bekommt etwa 1.200.-- Grundrente ohne je gearbeitet zu haben. In Österreich, werden 15 x im Jahr die 800.-- Euro höhere Rente wie in Deutschland bezahlt. Die DRV setzt sich für Ihre Verwaltung ein und nicht für die Rentner Selten so gelacht ( bitter gelacht )Und in welcher Form sollte nun dieser Beitrag dem Fragesteller helfen, der ja in Deutschland lebt und hier gearbeitet hat und seine Rente dann übrigens auch erhält, sofern er als Rentner auswandert. Lesen Sie sich mal hierzu die genauen Bedingungen der von Ihnen aufgeführten Länder durch... Und dazu noch die Bedingungen all der Länder, die Sie vergessen haben aufzuführen, in denen es entweder gar keine oder eine wesentlich geringere 'Grundrente' gibt, ohne dass diese durch andere Sozialleistungen (Wohngeld, Grundsicherung) aufgestockt wird. Aber behalten Sie dann Ihre Erkenntnisse doch besser für sich und teilen Sie Ihren 'Frust' lieber der Bundesregierung als der nur die Gesetze ausführenden DRV mit. Ihre Beiträge widersprechen den Forenregeln und helfen vor allem dem Fragesteller nicht weiter. Sie scherzen, Geht er ins Ausland, erhält er nicht immer seine volle Rente, da gibt es Kürzungen u Fallstricke von der DRV mit Sozialabkommen ohne Ende. Bist hin zur Verweigerung des Krankenkassenzuschusses. Dafür halten Rentner das Gebühren u Lohnsystm der DRV am laufen. Denken Sie mal nach.
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