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Experten-Antwort

Höhe der Abzüge nicht nachvollziehbar

von scobis02.09.2020 | 10:15
207 Ansichten
28 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen. Am Montag dieser Woche habe ich einen Termin bei der Rentenberatung Hamburg gehabt. Mein Thema: Ich bin Jahrgang 58 und möchte zum 1.2. 22 mit 63 J+ 3 Mon. in Rente gehen. Nach dem jetzigen Stand bekäme ich, wenn ich die Regel Arbeitszeit voll erfülle und mit 66 in Rente gehen würde, eine Brutto- Rente von 1540 Euro. Naiv habe ich angenommen, dass man jetzt davon pro nicht gearbeitetem Monat 0,3% abzieht. Das wären dann 9,9% Abzug von 1540,- Euro gewesen, also 152,- Euro. es bliebe mir eine Bruttorente von 1388,- Euro. Alle Zahlen abgerundet. So ist es aber NICHT! Tatsächlich bekam ich die Auskunft, meine Bruttorente sei dann ca. 1270,- Euro, also deutlich weniger. Versanden habe ich das nicht, worauf beziehen sich denn nun die 0,3% Abzug pro Monat, den man eher in Rente geht, von denen überall die Rede ist? Und wenn die Auskunft so stimmt, dann frage ich mich, warum überall mit diesem Wert von 0,3% laboriert wird, wenn der tatsächliche Abzug nach meiner Rechnung bei ca. 0,53 % liegt (immer abgerundet!) Für eine Antwort bedanke ich mich herzlich. Mit freundlichen Grüßen, Scobis

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 02.09.2020 | 10:33

Guten Morgen,

eine Altersrente ist für jeden Kalendermonat, den diese vorzeitig in Anspruch genommen wird, um 0,003 niedriger als 1,0. Konkret heißt das: Die Minderung des Zugangsfaktors löst eine Kürzung des Monatsbetrages der Rente um 0,3 vom Hundert für jeden Kalendermonat zwischen dem Monat des vorzeitigen Rentenbeginns und dem Folgemonat der Vollendung des Referenzlebensalters aus.

Das bedeutet, die Minderung des Zugangsfaktors bemisst sich bei ihnen vom 01.02.2022 bis zur Regelaltersgrenze. Außerdem werden im Gegensatz zur Rentenauskunft/Renteninformation( fiktive Hochrechnung der Beiträge bis zur Regelaltersgrenze),nur die tatsächlichen Beiträge bis zum Rentenbeginn berücksichtigt.

Moderatoren-Antwortam 04.09.2020 | 23:36

Wir haben hier einige politische Einträge gelöscht, erinnern freundlich daran, dass wir moralische Diskussionn hier nicht führen können, schließen diesen Thread und danken den meisten Diskutanten für wertvolle Beiträge.

Schönes Wochenende!

Ihr Admin

26 Antworten

Studentam 02.09.2020 | 10:22
Das ist ziemlich einfach zu beantworten. Die 1540 Euro beziehen sich auf den Fall, dass Sie noch mehrere Jahre länger Beiträge zahlen. Das ist KEINE Angabe, wenn Sie JETZT in Rente gehen, sondern wenn Sie mit 66+ in Rente gehen und bis dahin so weiterarbeiten. Wenn Sie aber mehrere Jahre früher in Rente gehen fehlen diese Beiträge und Ihre Rente fällt geringer aus. Von diesem eh schon verringerten Betrag müssen Sie die 0,3 % pro Monat abziehen.
Berateram 02.09.2020 | 10:23
Die Abschläge von 0,3% pro Monat sind schon korrekt, allerdings wird in einer Rentenauskunft und Renteninformation mit der Weiterzahlung der Beiträge des Durchschnitt der letzten 5 Jahre bis zu Ihrer Regelaltersgrenze gerechnet. Wenn Sie also vorzeitig in eine Altersrente gehen, fehlen die Beitragszahlungen bis zur Regelaltersrente. Diese fehlenden Beiträge und die Abschläge ergeben dann die Ihnen berechnete Rente. Sind Sie sicher, dass man Ihnen das nicht auch so erklärt hat? Das gehört zum Grundwissen eines Beraters der Deutschen Rentenversicherung.
Saschaam 02.09.2020 | 10:31
Bitte nicht vergessen, dass nach den Abzügen durch die Abschläge auch noch Beiträge zur Kranken- sowie Pflegeversicherung abgezogen werden müssen.
Scobis am 02.09.2020 | 13:32
Vielen Dank für die Antworten. Man hat mir das bei der Rentenberatung schon so mitgeteilt bzw. erklärt. Ich habe es allerdings nur ansatzweise verstanden, daher meine Nachfrage. Trotz aller Erklärungen bin ich ausgesprochen verärgert darüber, dass die allgemein gehandelte Auskunft :" Und wenn Sie eher in Rente gehen, müssen Sie mit einem Abzug von 0,3 % pro Monat rechnen" ja, gelinde gesagt, missverständlich ist. In meinem Fall ist es konkret so: Ich möchte nach einer Lebensarbeitszeit von durchgehend 42 Jahren mit 63 Jahren und 3 Monaten (mit Ausnahme von 7 Wochen Arbeitslosigkeit immer Vollzeit in Beschäftigung) in Rente gehen. Es fehlen mir also 2 3/4 Jahre zum Regelalter von 66 Jahren. Es werden mir nun ca 17%(!) Prozent meiner Bruttorente abgezogen, für eine Zeitspanne (2 3/4 Jahre), die nur ca 6,5%(!) meiner gesamten Lebensarbeitszeit entspricht. Mein Verständnis von Korrektheit und ist ein anderes, wobei mir natürlich klar ist, dass meine Verärgerung nichts ändern wird. Vielen Dank nochmals für die Antworten! Beste Grüße!
Werner H.am 02.09.2020 | 13:27
Es heißt nicht umsonst Augen auf bei der Berufswahl. Das wusste ich schon damals mit 15 Jahren und konterte das mit entsprechenden Schulabschlüssen, Weiterbildung und jeweils Wechsel der Arbeitgeber. Es war schon vor 50 Jahren bekannt, dass die zu erwerbenden Entgeltpunkte mit dem jeweiligen Brutto Jahresverdienst unmittelbar zusammen hängen. Wenn dann noch Unterbrechungen (Fehlzeiten) dazu kommen, wirkt sich das negativ auf die spätere Rente aus. Um irgendwelchen Missverständnissen vorzubeugen: Nein ich bin kein Beamter im Ruhestand, sondern ein ehemaliger ATZ‘ler der mit 63 + 4 in den Vorruhestand ging und deutlich mehr wie ein Tausender zu den genannten 1.270 Brutto hat. Kann mich nicht beschweren! „Learning by doing“ hat sich eben ausgezahlt. Man kann alles im Leben erreichen, wenn man es wirklich will!
Hansam 02.09.2020 | 13:49
Hallo, dann einfach ALG 1 kassieren und fertig. Somit "überbrücken" Sie noch einmal 1,5 Jahre (eigentlich 2 Jahre, aber wer selbst kündigt bekommt einen Abzug von 1/2 Jahr "aufgebrummt"). Und das Gute: In den 1,5 Jahren zahlt das Arbeitsamt noch Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 80% des ehemaligen Lohnes.
John-Doeam 02.09.2020 | 14:26
Zitat von Scobis anzeigen
Lieber Scobis, bei allem Verständnis für Ihre Entäuschung, gestatten Sie mir, es Ihnen mit Ihren eigenen Zahlen, näherungsweise zu veranschaulichen: Sie schreiben, 6,5% weniger von Ihrer Lebensarbeitszeit. Wenn Sie nun diese 6,5 von 17 abziehen, landen Sie bei 10,5. 10,5 gegenüber Ihrem genannten Abschlag von 9,9 ist leider der Vergleich, den Sie bemühen müssen. Anders ausgedrückt: Sie nehmen als Maßstab die Bruttorente die Sie erhalten würden, wenn Sie die 6,5 % Ihrer Lebensarbeitzeit noch voll arbeiten würden. Wenn Sie Ihren Rentenanspruch berechnen, mit Arbeitszeit abzüglich 6,5 %, auf diese Renten wird der Abschlag berechnet und das wird dann sehr sicher 9,9 % entsprechen. Tut mir leid. Trotzdem alles Gute. Viele Grüße JD
Siehe hieram 02.09.2020 | 15:04
Zitat von Scobis anzeigen
Hallo Scobis, bereits seit Jahren steht aber in den Renteninformationen schon immer der gleiche Text. Wenn heute Erwerbsminderungsrente dann Rentenanspruch xx Wenn heute Altersrente dann Rentenanspruch xx Wenn weiterhin bis Rentenalter Zahlungen wie in den letzten 5 Jahren dann (später) Rentenanspruch xx Siehe auch dieses Muster mit Erklärungen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Wenn Sie sich also ärgern wollen, dann nur darüber, dass Sie das offensichtlich nicht richtig gelesen haben.... Und es werden Ihnen nun also nicht ca. 17% Ihrer (hochgerechneten) Bruttorente abgezogen, da Sie ja nicht vorhaben, bis zur Regelaltersrente zu arbeiten. Entsprechend - aber das wurde hier schon mehrfach gesagt - fehlen also die hochgerechneten Jahre und Sie müssen also von dem im Muster mit 'Frage 3' gekennzeichneten Betrag ausgehen. Hierzu kommen dann allerdings noch die EP, die Sie bis zur vorgezogenen Altersrente erwirtschaften (ob mit Arbeit oder mit ALGI) und davon werden dann die 0,3 % pM abgezogen, die zwischen vorgezogener und Regelaltersrente liegen.
Icham 02.09.2020 | 14:53
Hallo. Man kann doch den Abschlag nur von der erreichten Rentenanwartschaft abziehen und nicht von einer Hochrechnung. Die erreichte Rente steht doch auch auf der Renteninformation. Darum kann ich die Verärgerung nicht verstehen.
Marcel H. am 02.09.2020 | 19:43
Haben Sie denn die erforderlichen 540 Beitragsmonate für die Rente mit 63 noch nicht erfüllt? Denn dann hätten Sie gar keine Abzüge.
W°lfgangam 02.09.2020 | 20:12
Kurz: noch so ein Ahnungsloser, der sich bisher allen Informationen zur Beratung über den individuelle Rentenbeginn /damit verbundene Voraussetzungen /Abschläge, widersetzt hat ...bzw. sich selbst verweigert hat, die letzte Rentenauskunft zu lesen/verstehen zu wollen, geschweige sich die Bedingungen mal kostenfrei erklären zu lassen ;-) Gruß w.
Interessentam 02.09.2020 | 22:20
Zitat von Werner H. anzeigen
Meine Güte, was sind das für kleine Renten in Deutschland. Erbärmlich bei den Kosten für Wohnen etc. 1.270 Euro Brutto!!
Es heißt nicht umsonst Augen auf bei der Berufswahl. Das wusste ich schon damals mit 15 Jahren und konterte das mit entsprechenden Schulabschlüssen, Weiterbildung und jeweils Wechsel der Arbeitgeber. Es war schon vor 50 Jahren bekannt, dass die zu erwerbenden Entgeltpunkte mit dem jeweiligen Brutto Jahresverdienst unmittelbar zusammen hängen. Wenn dann noch Unterbrechungen (Fehlzeiten) dazu kommen, wirkt sich das negativ auf die spätere Rente aus. Um irgendwelchen Missverständnissen vorzubeugen: Nein ich bin kein Beamter im Ruhestand, sondern ein ehemaliger ATZ‘ler der mit 63 + 4 in den Vorruhestand ging und deutlich mehr wie ein Tausender zu den genannten 1.270 Brutto hat. Kann mich nicht beschweren! „Learning by doing“ hat sich eben ausgezahlt. Man kann alles im Leben erreichen, wenn man es wirklich will!
Auch für eine Rente von ca. 1300 brutto muss man heutzutage schon entweder ziemlich gut verdient oder sehr lang gearbeitet haben. Regelungen wie Mindest-EP etc. laufen ja auch aus bzw. sind eher bei noch kleineren Renten der Fall. Früher war aber das Rentenniveau weitaus höher, dies wurde willkürlich abgesenkt was ja auch langjährige Bestandsrentner betrifft. Außerdem musste früher die Pflegeversicherung nur hälftig bezahlt werden aus der Rente. Was hatten Sie denn für einen Beruf oder für eine Position, dass sie über 2300 brutto aus gesetzlichen(?) Renten haben? Und außerdem gibt es nur eine begrenzte Anzahl gut bezahlter Jobs. Da kann ja gar nicht jeder so einen bekommen. Es gibt auch viele gering bezahlte Jobs, wo man mit 500€ Rente dasteht nach jahrzehntelanger Arbeit.
Interessentam 02.09.2020 | 22:27
Zitat von Hans anzeigen
Es werden drei Monate, nicht ein halbes Jahr gekürzt. Davon abgesehen ist es allerdings ein guter Tipp. Außer der Mann kann gesundheitlich nicht mehr, dann kann er auch versuchen, einen GdB zu bekommen und dann die Behindertenrente oder eine EM-Rente zu bekommen...
Interessentam 02.09.2020 | 22:23
Normalerweise müsste sich im Rentenbescheid auch etwas zu den bereits erworbenen, d.h. definitiv vorhandenen Rentenansprüchen stehen. Sofern schon längere Zeit wegen Nichterwerbstätigkeit/Langzeitarbeitslosigkeit o.ä. keine regelmäßigen Beiträge mehr zuflossen, geschieht auch keine Hochrechnung.
scobisam 03.09.2020 | 08:08
Hallo, dann einfach ALG 1 kassieren und fertig. Somit "überbrücken" Sie noch einmal 1,5 Jahre (eigentlich 2 Jahre, aber wer selbst kündigt bekommt einen Abzug von 1/2 Jahr "aufgebrummt"). Und das Gute: In den 1,5 Jahren zahlt das Arbeitsamt noch Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 80% des ehemaligen Lohnes.
Es werden drei Monate, nicht ein halbes Jahr gekürzt. Davon abgesehen ist es allerdings ein guter Tipp. Außer der Mann kann gesundheitlich nicht mehr, dann kann er auch versuchen, einen GdB zu bekommen und dann die Behindertenrente oder eine EM-Rente zu bekommen...
Für mich sind das alles Anleitungen den Staat zu beschei.... Ich möchte aber nur eine faire Rente mit etwas weniger Abschlag.
Hansam 03.09.2020 | 10:53
Hallo, also ich denke, das 1/2 Jahr stimmt. Anfangs wird das ALG 1 für 12 Wochen (also 1/4 Jahr) gesperrt und gleichzeitig (was wieder schön im Gesetzestext versteckt bzw. verschwurbelt formuliert wird) die Anspruchsdauer um (weitere) 3 Monate verkürzt. Also insgesamt um 1/2 Jahr gekürzt.
Selten so gelachtam 03.09.2020 | 16:39
wer 52 in Holland lebt bekommt etwa 1.200.-- Grundrente ohne je gearbeitet zu haben. In Österreich, werden 15 x im Jahr die 800.-- Euro höhere Rente wie in Deutschland bezahlt. Die DRV setzt sich für Ihre Verwaltung ein und nicht für die Rentner Selten so gelacht ( bitter gelacht )
Und in welcher Form sollte nun dieser Beitrag dem Fragesteller helfen, der ja in Deutschland lebt und hier gearbeitet hat und seine Rente dann übrigens auch erhält, sofern er als Rentner auswandert. Lesen Sie sich mal hierzu die genauen Bedingungen der von Ihnen aufgeführten Länder durch... Und dazu noch die Bedingungen all der Länder, die Sie vergessen haben aufzuführen, in denen es entweder gar keine oder eine wesentlich geringere 'Grundrente' gibt, ohne dass diese durch andere Sozialleistungen (Wohngeld, Grundsicherung) aufgestockt wird. Aber behalten Sie dann Ihre Erkenntnisse doch besser für sich und teilen Sie Ihren 'Frust' lieber der Bundesregierung als der nur die Gesetze ausführenden DRV mit. Ihre Beiträge widersprechen den Forenregeln und helfen vor allem dem Fragesteller nicht weiter. Sie scherzen, Geht er ins Ausland, erhält er nicht immer seine volle Rente, da gibt es Kürzungen u Fallstricke von der DRV mit Sozialabkommen ohne Ende. Bist hin zur Verweigerung des Krankenkassenzuschusses. Dafür halten Rentner das Gebühren u Lohnsystm der DRV am laufen. Denken Sie mal nach.
Siehe hieram 03.09.2020 | 15:50
Zitat von scobis anzeigen
Sofern Sie tatsächlich gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, bis zur Regelaltersrente zu arbeiten, waren die Hinweise der anderen User keine Anleitung zum... sondern das Aufzeigen von Möglichkeiten. Unter anderem haben Sie eben die Möglichkeit, auch bereits vor der Regelaltersrente au dem vollen Erwerbsleben auszuscheiden. Sie dürfen dann aber bis zum Regelrentenalter auch hinzuverdienen. Aktuell sind es 6.300,00 EUR, die erlaubt sind, ohne die Rente zu mindern. Eine 'faire' Rente.... ist natürlich immer Ansichtssache. Aber vielleicht sollten Sie einfach Ihren Denkfehler über Bord werfen, dass eine vorgezogene Rente eben nicht auf dem Betrag basiert, der in der Renteninfo dargestellt wird, FALLS Sie bis zum Regelalter voll weiter arbeiten. Sondern aus den Jahren bis zum Antritt der vorgezogenen Altersrente. Damit haben Sie 'weniger Abschlag', denn Ihre Berechnung mit ca. 17% auf den hochgerechneten Betrag kann nicht angewendet werden. Vergleichen Sie dies mit der Frage an Ihren Arbeitgeber 'Ey Du, ich bekomme jetzt xxx EUR brutto. Ab Februar 2022 komme ich dann aber nicht mehr zur Arbeit. Ich verzichte auf eine Gehaltserhöhung, aber zahl mal schön weiter, bis ich das Regelrentenalter erreicht habe.' Wahrscheinlich wird er Sie dann von sich aus kündigen und Sie hätten zumindest keine Sperrzeit beim Arbeitsamt... ;-) Aber die Beiträge zur Rentenversicherung, die monatlich von Ihrem Gehalt abgehen, sind so 'kalkuliert', als würden Sie bis 66+ arbeiten. Da Sie dies also nicht vorhaben, zahlen Sie auch keine Beiträge mehr ein. Bekommen dann aber bereits vorher schon Geld. Mit einem Abschlag auf den bis zum tatsächlichen Rentenantritt errechneten Betrag (NICHT auf die 1.570,00 EUR). Lassen Sie sich ca. 6-8 Monate vor Rentenantrag eine Proberechnung von Ihrer zuständigen DRV ausstellen, dann erfahren Sie zeitnah die tatsächlichen Beträge. Und informieren Sie sich auch über die Möglichkeit, die vorgezogene Altersrente als 'Flexirente', also als Teilrente zu beziehen, um dadurch bereits Rente zu erhalten, aber Ihre Arbeit, ggs. reduziert, noch etwas weiter auszuführen und diesen Gehaltsanteil also auch weiter zu verdienen. Der dann die spätere Regelaltersrente wieder erhöht. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie z.B. in dieser Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Siehe hieram 03.09.2020 | 16:48
Sofern Sie während Ihres Arbeitslebens eine Steuererklärung gemacht haben, wüssten Sie, dass die Beiträge zur Rentenversicherung Ihre steuerpflichtigen Einkünfte gemindert haben. Zu behaupten, Sie hätten Ihre Rente ja schon versteuert ist deshalb schlichtweg falsch. Darüber hinaus hat sich Ihr Arbeitgeber (unversteuert bzw. gering versteuert) an den Beiträgen zur Rentenversicherung beteiligt. Ob aber die aktuelle Rentenversteuerung tatsächlich so wie aktuell weiter angewendet werden kann, wird derzeit von den Gerichten überprüft und das Ergebnis bleibt abzuwarten. Und da eine Betriebsrente während des Arbeitslebens ebenfalls meist un-/bzw. geringversteuert (und unversichert) vom Arbeitgeber drauf gepackt wurde bzw. durch Gehaltsumwandlung seinerzeit (teilweise) steuer- und versicherungsfrei war, ist nun auch diese (teilweise) KV/PV/steuerpflichtig. Wovon Sie letztendlich auch profitieren, denn dummerweise nehmen die Krankheiten im Alter ja eher zu als ab... Der 'Staat' sind übrigens wir alle... oder haben Sie das in Ihren ersten Sozialkundestunden in der Schule seinerzeit leider gerade verpasst? Es steht Ihnen frei, jederzeit die entsprechenden 'Vertreter' (= 'Politiker') neu zu wählen. Oder den Lebensabend in einem anderen Land zu verbringen. Achten Sie dann aber darauf, dass dann der Einkommens-Grundfreibetrag (2020 = 9.408,00 EUR) der zu versteuernden Rente, die Ihnen auch in andere Länder ausbezahlt wird (auch wenn Sie dann HIER nichts mehr konsumieren) entfällt. Ob das System hier oder in anderen Ländern besser oder schlechter ist, ist dennoch kein Thema für dieses Forum, sondern sollte an anderen Stellen diskutiert, durch Auswanderung hinter sich gelassen oder durch ankreuzen einer anderen Stelle im Wahlzettel 'korrigiert' werden. Die DRV macht die Gesetze nicht, sie führt diese nur aus.
Siehe hieram 03.09.2020 | 16:58
Zitat von Selten so gelacht anzeigen
Habe ich. Die DRV macht die Gesetze nicht. Und auch nicht die Sozialversicherungsabkommen. Und irgendjemand ist eben für die "Anwendung der Gesetze, die Auszahlung, die Berechnungen etc." zuständig. Oder wollen Sie das machen? Darüber hinaus zahlen auch die Mitarbeiter Beiträge in das Sozialversicherungssystem ein, von dem Sie Ihre Rente erhalten.
Siehe hieram 03.09.2020 | 18:48
Ach ja stimmt, wie dumm von mir, nicht die Mitarbeiter zahlen die Beiträge ein, die werden vor Auszahlung des Gehaltes abgezogen und vom Arbeitgeber an die KK (einziehende Stelle) überwiesen. Und bevor Sie Ihre nächste Frage stellen: ich weiß auch, dass sogar einige der Mitarbeiter einen Beamtenstatus haben. Aber da dies alles dem Fragesteller nicht wirklich weiter hilft, dürfen Sie jetzt alleine fürchterlich weiterlachen. Einen schönen Abend!
Marcelam 03.09.2020 | 18:43
War das jetzt die Antwort auf meine Frage? Ziemlich sinnfrei?! Gute Besserung.
W°lfgangam 03.09.2020 | 19:27
Zitat von Siehe hier anzeigen
...und, von deren Steuern sogar Renten mitfinanziert werden, ohne damit selbst Rentenansprüche zu generieren. Im Detail interessiert das sowieso niemanden ;-) @Hans: "also ich denke, das 1/2 Jahr stimmt. Anfangs wird das ALG 1 für 12 Wochen (also 1/4 Jahr) gesperrt und gleichzeitig (was wieder schön im Gesetzestext versteckt bzw. verschwurbelt formuliert wird) die Anspruchsdauer um (weitere) 3 Monate verkürzt. Also insgesamt um 1/2 Jahr gekürzt." Nicht denken, sondern im SGB 3 selbst nachlesen (Sie scheinen sich da ja bereits umfänglich 'eingelesen' zu haben, so dass ich auf einen Quellenangabe verzichten kann ;-)) ...die max. Anspruchsdauer (ab Alter 58) beträgt 24 Monate, die 'Sperrfrist'/keine Leistung betrifft die ersten 12 Wochen. Ein Verkürzung um weitere 3 Monate hintenraus gibt es nicht! Gruß w. PS: Rente in Österreich, gerade in Feierabendlaune gelesen: https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/id_88508612/rente… ...ohne weiteren Kommentar - wer's versteht, kommt selbst drauf ;-)
Scobisam 04.09.2020 | 10:29
Guten Morgen. es ist ja interessant, was in so einem Thread dann alles losgetreten wird: Unter anderem dies: Zitiert von: Interessent Zitiert von: Hans Hallo, dann einfach ALG 1 kassieren und fertig. Somit "überbrücken" Sie noch einmal 1,5 Jahre (eigentlich 2 Jahre, aber wer selbst kündigt bekommt einen Abzug von 1/2 Jahr "aufgebrummt"). Und das Gute: In den 1,5 Jahren zahlt das Arbeitsamt noch Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 80% des ehemaligen Lohnes. Es werden drei Monate, nicht ein halbes Jahr gekürzt. Davon abgesehen ist es allerdings ein guter Tipp. Außer der Mann kann gesundheitlich nicht mehr, dann kann er auch versuchen, einen GdB zu bekommen und dann die Behindertenrente oder eine EM-Rente zu bekommen... Für mich sind das alles Anleitungen den Staat zu beschei.... Ich möchte aber nur eine faire Rente mit etwas weniger Abschlag. Ich möchte hier ausdrücklich betonen, dass dieser Beitrag NICHT von mir verfasst wurde. Hier benutzt jemand meinen Alias, um irgendwelche Statements abzusondern. Das finde ich überflüssig und nicht nachvollziehbar. Der/-diejenige möge das unterlassen! Einmal zurück zum Ursprung dessen, was ich am in meinem zweiten Beitrag geschrieben habe: Ich habe mich nicht differenziert genug ausgedrückt. Tatsächlich bezweifle ich nicht, dass die Rentenversicherung meine zu erwartende Rente korrekt und fehlerfrei ausgerechnet hat. Auch den Modus der Berechnung habe ich mittlerweile verstanden. Wenn ich schreibe: "Meine Vorstellung von Korrektheit ist eine andere", dann meine ich damit den, ich möchte sagen "moralisch/ethischen Aspekt" der Sache. Also: Welchen Einfluss hat die sich immer weiter zuspitzende Regelung der Rente auf die Rentenempfänger, ist das, was da passiert, gerecht? Und: Entsprechen diese Regelungen den (un)geschriebenen Regeln des Umgangs miteinander? Warum erhebt sich(meine Meinung!) der Gesetzgeber über diese Regeln? Konkret: Ich finde es UNKORREKT, wenn ich nach 42 Jahren in Rente gehen möchte und dann für eine fehlende Restarbeitszeit von ca 6,5% bis zum Alter von 66 Jahren Abzüge von 17% zu meiner vollen Altersrente habe! Da passt etwas nicht zusammen und das kann man zwar formal begründen und erklären, in Ordnung ist es deswegen noch lange nicht. "Es gehört sich nicht" ist das, was ich empfinde. Ich möchte hier niemandem auf die Nerven gehen, dies ist ein sachorientiertes Forum und das ist auch gut so. Aber bedenken Sie bitte, wie viele Menschen davon betroffen sind. Da lohnen sich m.E. ein paar kritische Gedanken über das deutsche Rentensystem. Ich habe übrigens, nur zur Vervollständigung, Zeit meines Lebens leicht bis gut überdurchschnittlich verdient. Ja, und meine Ex- Gattin hat 103 Euro meiner Rente für sich. Wäre das nicht der Fall, bekäme ich also mit 66 Jahren nach 45 Jahren Vollzeitarbeit 1643,-Euro Bruttorente. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Beste Grüße, Scobis
John-Doeam 04.09.2020 | 10:39
Zitat von Scobis anzeigen
Scobis schrieb

Guten Morgen.

es ist ja interessant, was in so einem Thread dann alles losgetreten wird:

Unter anderem dies:

Zitiert von: Interessent

Zitiert von: Hans

Hallo,

dann einfach ALG 1 kassieren und fertig. Somit "überbrücken" Sie noch einmal 1,5 Jahre (eigentlich 2 Jahre, aber wer selbst kündigt bekommt einen Abzug von 1/2 Jahr "aufgebrummt"). Und das Gute: In den 1,5 Jahren zahlt das Arbeitsamt noch Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 80% des ehemaligen Lohnes.

Es werden drei Monate, nicht ein halbes Jahr gekürzt.

Davon abgesehen ist es allerdings ein guter Tipp.

Außer der Mann kann gesundheitlich nicht mehr, dann kann er auch versuchen, einen GdB zu bekommen und dann die Behindertenrente oder eine EM-Rente zu bekommen...

Für mich sind das alles Anleitungen den Staat zu beschei....

Ich möchte aber nur eine faire Rente mit etwas weniger Abschlag.

Ich möchte hier ausdrücklich betonen, dass dieser Beitrag NICHT von mir verfasst wurde. Hier benutzt jemand meinen Alias, um irgendwelche Statements abzusondern. Das finde ich überflüssig und nicht nachvollziehbar. Der/-diejenige möge das unterlassen!

Einmal zurück zum Ursprung dessen, was ich am in meinem zweiten Beitrag geschrieben habe:

Ich habe mich nicht differenziert genug ausgedrückt. Tatsächlich bezweifle ich nicht, dass die Rentenversicherung meine zu erwartende Rente korrekt und fehlerfrei ausgerechnet hat. Auch den Modus der Berechnung habe ich mittlerweile verstanden.

Wenn ich schreibe: "Meine Vorstellung von Korrektheit ist eine andere", dann meine ich damit den, ich möchte sagen "moralisch/ethischen Aspekt" der Sache. Also: Welchen Einfluss hat die sich immer weiter zuspitzende Regelung der Rente auf die Rentenempfänger, ist das, was da passiert, gerecht? Und: Entsprechen diese Regelungen den (un)geschriebenen Regeln des Umgangs miteinander? Warum erhebt sich(meine Meinung!) der Gesetzgeber über diese Regeln?

Konkret: Ich finde es UNKORREKT, wenn ich nach 42 Jahren in Rente gehen möchte und dann für eine fehlende Restarbeitszeit von ca 6,5% bis zum Alter von 66 Jahren Abzüge von 17% zu meiner vollen Altersrente habe! Da passt etwas nicht zusammen und das kann man zwar formal begründen und erklären, in Ordnung ist es deswegen noch lange nicht. "Es gehört sich nicht" ist das, was ich empfinde.

Ich möchte hier niemandem auf die Nerven gehen, dies ist ein sachorientiertes Forum und das ist auch gut so. Aber bedenken Sie bitte, wie viele Menschen davon betroffen sind. Da lohnen sich m.E. ein paar kritische Gedanken über das deutsche Rentensystem.

Ich habe übrigens, nur zur Vervollständigung, Zeit meines Lebens leicht bis gut überdurchschnittlich verdient. Ja, und meine Ex- Gattin hat 103 Euro meiner Rente für sich. Wäre das nicht der Fall, bekäme ich also mit 66 Jahren nach 45 Jahren Vollzeitarbeit 1643,-Euro Bruttorente. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Beste Grüße, Scobis

Guten Morgen Scobis, bei allem Respekt, Sie haben die Berechnung nicht verstanden. Sie wollen 6,5 % weniger arbeiten und damit auch weniger einzahlen, aber 100 % Auszahlung. Das ist nicht korrekt. Sie haben keine 17 % Abschläge. Viele Grüße JD
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