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Höhe der Erwerbsminderungsrente bei Umzug von West nach Ost

von Florian02.08.2009 | 16:59
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3 Antworten

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Hallo, mich interessiert die Rechtslage bezüglich der Höhe von Erwerbsminderungsrenten in Ost und West, also den neuen oder alten Bundesländern. Dazu ein Beispiel: Rentner R ist im Alter von 30 Jahren an einer unheilbaren Krankheit erkrankt, die jedoch auch nicht tödlich verläuft, jedoch das Arbeiten unmöglich macht. Er erhält volle Erwerbsminderungsrente. Diese Rente wurde R immer im Abstand von 2-3 Jahren bewilligt (verlängert) um jeweils weitere 2-3 Jahre. Vermutlich erhält er die Rente bei der nächsten Bewilligung unbefristet. R möchte in die neuen Bundesländer ziehen, da dort geringere Lebenshaltungskosten herrschen und er dann mit seiner Rente finanziell besser zurechtkäme. R wohnt in den alten Bundesländern in der Nähe zur ehemaligen DDR-Grenze. Ein Umzug in die neuen Bundesländer würde daher für ihn nur einen Wohnortswechsel von ca. 50 km bedeuten. R arbeitete immer in den alten Bundesländern. Seine Erwerbsminderungsrente wurde daher auch auf „West-Niveau“ berechnet. Fragen: Hat R bei einem Wohnortswechsel in die neuen Bundesländer zu befürchten, dass seine Erwerbsminderungsrente in der Höhe gekürzt wird? Hat R bei einer erneuten Verlängerung seiner EM Rente zu befürchten, dass diese erniedrigt wird, wenn er zu dem Zeitpunkt der Weiterbeantragung der Rente in den neuen Bundesländern seinen Wohnsitz hat? R erhält 850 EUR EM Rente in den alten Bundesländern. Um wie viel EUR würde seine Rente schätzungsweise bei einem Umzug in die neuen Bundesländer vermindert werden? Wie verhält es sich andersherum, wenn ein EM-Rentner von den neuen in die alten Bundesländer übersiedelt? Wird dann im Gegenzug seine Rente erhöht? Eigene Überlegungen: Ich habe gelesen, dass es auch von einem Stichtag abhängt, der in den 90er Jahren lag, wovon es abhing, wo man nach diesem Zeitpunkt wohnte und arbeitete. Aber verstehe den Zusammenhang nicht wirklich zum Thema „Ost“- und „West“-Rentenhöhe, etc. Leider finde ich die Paragraphen nicht, in denen das alles deutlich geregelt wird. Klar wäre es das einfachste, Mal beim Rentenversicherer anzufragen. Doch die benötigen auch eine Grundlage, um eine Entscheidung zu fällen, bzw. die Frage zu beantworten. Diese Grundlagen würde ich gerne kennen. Würde mich über eine Antwort von jemandem sehr freuen, der diesbezüglich Klarheit schaffen könnte. Gruss Florian

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Florian,

durch den Wohnortwechsel von den alten in die neuen Bundesländer (oder umgekehrt) ergibt sich keine Änderung in der Rentenhöhe (siehe auch § 254d SGB VI).

Es ist zu beachten, dass bei einem Verzug aus den alten in die neuen Bundesländer für die Hinzuverdienstgrenzen die Werte des Beitrittsgebiets (neue Bundesländer) gelten.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen von Gigi verwiesen.

Freundliche Grüße

2 Antworten

Chrisam 02.08.2009 | 19:33
Um es kurz zusagen: Die Höhe der Rente ändert sich nicht. Lediglich die Hinzuverdienstgrenzen werden angepasst. Schauen Sie mal in den §254d SGB VI, dort finden Sie den Stichtag.
Gigiam 02.08.2009 | 19:46
Hallo Florian, der Umzug von "West" nach "Ost" hat keinen Einfluß auf die Rentenhöhe. Gleiches gilt auch beim Umzug in die andere Richtung. Bei der Berechnung der Rente wird unterschieden zwischen Entgeltpunkten "West" und Entgeltpunkten "Ost", je nach dem wo die Beschäftigung stattgefunden hat. Die so ermittelten Entgeltpunkte werden mit dem "aktuellen Rentenwert" West oder Ost vervielfältigt. Der erwähnte Stichtag (19.5.1990) ist hier wohl nicht von Bedeutung. Die Regelung besagt, dass Zeiten in der "DDR" dann wie Westzeiten berücksichtigt werden, wenn der Aufenthalt bereits vor dem Stichtag in den alten Bundesländen gelegen hat. Die maßgebenden Vorschriften sind § 254c -ff SGB VI. Aber Achtung: Die Hinzuverdienstgrenzen sind ggf. unterschiedlich. Bis 400 Euro sind rentenunschiedlich (West und Ost gleich) Die individuellen Grenzen für eine Teilrente sind bei einer Beschäftigung in "Ost" niedriger. Diese Grenzen werden im Rentenbescheid genannt, sowohl für West als auch für Ost (Antwort habe ich aus einem anderen Forum!!) Gigi
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