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Experten-Antwort

Höhe des Rentenabschlags

von 1961er24.04.2022 | 19:35
159 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Als schon besonders langjähriger Versicherter (45 Beitragsjahre werden in diesem Jahr erreicht) frage ich mich gerade, mit wieviel Rentenabschlag ich bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren rechnen muss? Werden nur die Monate bis 64 J/ 6 Mo. gezählt (also 0,3 % x 18) oder alle Monate bis zum Regelrentenbeginn der in 04/1961 Geborenen mit 66 J/ 6 Mo. (also 0,3 % x 42)?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.04.2022 | 10:01

Hallo 1961er,

ergänzend zu den Vorrednern finden Sie hier weitere Informationen zum Thema:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html#:~:text=Sie%20k%C3%B6nnen%20die%20Altersrente%20auch,solcher%20Abschlag%20bleibt%20dauerhaft%20bestehen.

Wenn Sie darüber hinaus einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung wahrnehmen wollen, finden Sie weitere Informationen hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

PeterTam 24.04.2022 | 19:46
So viel ich weiss wird bis zur Regelaltergrenze gerechnet. Also in diesem Falle 12,6 % Abschlag. Sobald die vorgezogene Altersrente mit 63 in Anspruch genommen wird, ist es egal ob 45 Jahre voll sind oder nicht. Es müssen dann nur 35 Jahre erreicht sein.
Abschlägeam 24.04.2022 | 19:47
letzeres. Eine vorgezogene Altersrente wäre also frühestens zum 01.05.2024 mit 12,6 % Abschlag möglich. Wenn Sie außerdem einen GdB >=50 haben, könnten Sie aber auch bereits zum 01.11.2022 mit 10,8 % Abschlag die Rente beanspruchen.
Klugpuperam 24.04.2022 | 20:11
Nicht die einzelnen Renten durcheinander werfen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte fängt mit 64+X an. Alles, was vorher ist, ist zwingend eine andere Altersrente. Und dann müsste man auch bei der anderen Altersrente nachschlagen, welche Abschläge sie zum Zeitpunkt X hat.
Berndam 24.04.2022 | 22:17
Weil die Rente mit 63 für Sie sehr teuer werden würde, würde ich Ihnen die Rente für besonders langjährig Versicherte mit 64,5 nahelegen.
1961eram 25.04.2022 | 07:40
Danke für die jeweils gleichlautenden Hinweise und Informationen zum zu erwartenden hohen Rentenabschlag. Dies habe ich so schon vermutet. Die Logik, dieser Regelung, muss man nicht verstehen. Die Empfehlung erst mit 64/6 Jahren die Rente für besonders langjährig Versicherte zu beantragen, ist daher jetzt meine favorisierte Option.
senf-dazuam 25.04.2022 | 09:06
Zitat von 1961er anzeigen
Ist halt wie Äpfel mit Birnen vergleichen, beides Obst, aber halt anders. So hat dann auch der Gesetzgeber für bestimmte Lebenssituationen bestimmte Regelungen festgeelgt, die sich nicht einfach auf eine andere Situation übertragen lassen. Meine Empfehlung wäre: durchrechnen (lassen). Sie verzichten auf 18 Monate Rentenzahlung, die Sie erst wieder durch den fehlenden Abschlag reinholen möchten. Wenn wichtiger ist, früher mit der Arbeit aufzuhören, kann das durchaus Sinn machen (trotz Abschlag). Der Abschlag lässt sich ggf. aus einer Lebensversicherungszahlung heraus ausgleichen. Oder sie haben noch Spaß an der Arbeit und machen eben noch ein bisschen weiter. Wenn die Rahmenbedingungen (und auch die Beträge) klar sind, dann ist eine Entscheidung für die jeweilige Rente eingeacher zu treffen.
1961eram 25.04.2022 | 14:32
Danke für die zeitnahen und sehr kompetenten Informationen in diesem Forum, zuletzt auch durch den/die Experten/in. Und ja, ich gehe in die Beratung und entscheide dann auf Basis der konkreten Zahlen. Übrigens, der aktuelle Job macht mir tatsächlich noch viel Freude ...
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