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Experten-Antwort

Höhe EM-Rente versus Rente Schwerbehinderung

von Louise31.07.2016 | 14:41
956 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Zusammen, ich bekomme seit dem 1.1.16 eine volle EM-Rente auf Zeit. Diese enthält ja bekanntlich einen Abschlag von ca 10 Prozent. Gleichzeitig habe ich einen unbefristeten GdB von 50. (Alter 56) Mit 61 Jahren könnte ich die vorzeitige Rente wegen Schwerbehinderung erhalten, die ja auch um 10,8 Prozent gekürzt wird. Heißt das, das nach heutigen Bestimmungen die beiden Renten etwa gleich hoch wären ... keine weiteren Einkünfte vorausgesetzt oder welche gravierenden Abweichungen würde es geben? Danke und viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Louise,

Nahla hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben - dem kann ich mich voll anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Nahlaam 31.07.2016 | 15:30
Keine bei der Erwerbsminderungsrente noch nicht berücksichtigten Entgeltpunkte vorausgesetzt, ändert sich "nur" der Name der gezahlten Rente. Der Zahlbetrag selbst wird wohl der gleiche bleiben, selbst wenn die Rente wegen Schwerbehinderung niedriger wäre (da besteht "Bestandsschutz" für den Zahlbetrag). Vorteil der Rente wegen Schwerbehinderung ist, dass es bei Inanspruchnahme zum festgelegten Zeitpunkt keine Prüfung der gesundheitlichen Voraussetzungen geben wird wie es bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente der Fall ist. Den Abschlag aus der Erwerbsminderungsrente behalten Sie auch bei der späteren Altersrente.
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