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Experten-Antwort

Höhe EMR und Günstigerprüfung

von maus100004.02.2016 | 14:56
1123 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, obwohl ich gefühlt schon die Forumsseiten der letzten 3 Jahre gelesen habe, bin ich etwas verwirrt. Eigentlich dachte ich, die Höhe der EMR kann ich einfach von der letzten Renteninformation ablesen: "Rente wegen voller EMR", den Betrag würde ich einfach teilen, da bei mir die teilweise EMR in Frage kommt. Nun scheint es aber so zu sein, dass aufgrund der Günstigerprüfung die letzten 4 Jahre nicht berücksichtigt werden (ich habe die Arbeitszeit 2013 auf 80% gesenkt). Das heisst, es werden nur meine 25 Arbeitsjahre zuvor genommen, davon der Durchschnitt und dies wird hochgerechnet bis zum 62. Lebensjahr? Dies geteilt durch 2 und das ist dann die teilweise EMR? Und aufgrund der dann errechneten Rentenhöhe wird wiederum die Höhe des Hinzuverdienstes errechnet? Bitte keine fiesen Kommentare, ich habe wirklich versucht, dies aus den Beiträgen hier im Forum zu verstehen! LG von maus1000

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.02.2016 | 10:14

Hallo maus1000,

die erforderlichen Berechnungsschritte werden bereits automatisch berücksichtigt.

2 Antworten

Schadeam 04.02.2016 | 15:24
Sie denken viel zu kompliziert. Das was als Zahl dasteht ist die volle EM Rente (da sind alle Berechnungsschritte einschließlich dieser Günstigerprüfung schon alle im Hintergrund mitgerechnet) Und die Zahl teilen Sie durch 2 wenn es um eine halbe Rente geht. So einfach ist das......
maus1000am 05.02.2016 | 20:03
Vielen Dank!!
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