Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Höhe Erwerbsminderungsrente

von Jasmin M05.10.2015 | 15:56
3047 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, Ich bin sehr verwirrt, ich muss leider einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Die Höhe verwirrt mich lt. Renteninformation. Bin 28, 3 Jahre Ausbildung (550 - 750 Brutto) , 1 Jahr Alg1 (350 netto) , 2,8 Jahre Arbeit (12.000 € pro Jahr), Krankengeld 560 netto, 1,5 Jahre. Renteninfo 2014 : Em Rente 453 €, erarbeitet 54€, Hochrechnungen 415 Renteninfo 2015 Februar : 515€ - 63€ - 487 Renteninfo 2015 Juni : 853 - 64 - 489 (3 Jahre Schule ergänzt in Übersicht) Punkte letzte info 2,17 Warum ist Em Rente so hoch??? Hab schon mit 3 Mitarbeitern der Drv gesprochen und alle sagen das müsste passen ohne prüfen zu wollen.

21 Antworten

K.am 05.10.2015 | 16:19
Weil bei der Rentenberechnung die "Zurechnungszeiten" für eine Aufwertung sorgen. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Jasmin Mam 05.10.2015 | 16:27
Aber Em Rente (Zurechnung bis 62l kann doch nicht fast doppelt so hoch sein wie Altersrente mit 67 Jeder Em Rechner spuckt max. 300€ raus. Durchschnittlich hab ich in den 8 Jahren seit Ausbildungsbeginn ca 900 € Brutto
=//=am 05.10.2015 | 16:57
"Jeder Em Rechner spuckt max. 300€ raus" Sind Sie sicher, dass Sie die EM-Rente und nicht die Regelaltersrente berechnet haben? Was haben Sie denn vorgegeben? Bis zum 62. Lebensjahr sind es derzeit, also wenn 2015 der Leistungsfall eintritt, 34 Jahre ZURECHNUNGSZEIT. Nimmt man für die Bewertung der ZZ NUR 0,5 EP/Jahr, sind das allein 17 Entgeltpunkte, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von zur Zeit 29,21 EUR, ergibt diese ZZ alleine einen Rentenbetrag von brutto 496,57 EUR! DIES IST NUR EIN BEISPIEL!!! Fordern Sie doch eine aktuelle RentenAUSKUNFT (nicht -Information) mit allen Berechnungsanlagen an, dann können Sie die Berechnung nachvollziehen.
Jasmin Mam 05.10.2015 | 17:27
Ja, habe Em Rente berechnet! Und bekommt man doe Punkte nicht von dem Brutto berechnet? 1 punkt, wenn der Durchschnittsverdienst erreicht wurde? Ist bei mir ja nicht fer Fall, hab trotz 8 Jahre Pflichtversicherung ja auch nur 2 Punkte!
L.am 05.10.2015 | 17:54
Zitat von Jasmin M anzeigenausblenden
Warum denn nicht? Sie sind 28 Jahre jung. Die Höhe der Altersrente würde auf Grund der derzeit vorliegenden Zeiten berechnet werden. Die Höhe der EM-Rente würde auf Grund der derzeit vorliegenden Zeiten berechnet werden UND ZUSÄTZLICH um die Zurechnungszeiten von heute bis zum 62 Lebensjahr. Da Sie noch nicht einmal die Hälfte eines regulären Arbeitslebens durchlaufen haben, macht das doch durchaus Sinn. Für eine genaue Berechnung fordern Sie sich einfach eine "Rentenauskunft für Rente wegen voller Erwerbminderung MIT Berechnungsgrundlagen [12]" an. Da können Sie entnehmen, wieviele Entgeltpunkte allein auf die Zurechnungszeiten entfallen, bzw. wieviele Entgeltpunkte in der Summe entstehen, sollte heute Erwerbsminderung eintreten.
Jasmin Mam 05.10.2015 | 18:17
Mein Freund hat fast den gleichen Em Rente Betrag, nur hat er nen Verdienst vom 45.000 statt 12.000, hat 10 Punkte, ich 2...und arbeitet 5 Jahre länger... Die Em Rente wäre dann höher als ich netto je hatte! Und die erzahlen mir das sei wohl richtig. Und der Bescheid von 4 M9naten voher sagte noch 515, jetzt 853, punkte haben sich sogar von Feb 15 bis Juni 15 gemindert von 2,19 auf 2,17
-am 05.10.2015 | 19:20
Zitat von Jasmin M anzeigenausblenden
Hallo Jasmin M., wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie wissen, warum die EM-Rente mit 853,- Euro deutlich höher ist als die hochgerechnete Altersrente mit 489,- Euro. Eine genaue Auskunft könnte ich Ihnen nur nach Einsicht in die Renteninformation und Ihr Versicherungskonto geben, aber nach den angegebenen Daten gehe ich von folgender Ursache für die Differenz aus: Wie K. schon angesprochen hat, wird die EM-Rente durch die Zurechnungszeit aufgewertet. Dabei erhält die Zurechnungszeit einen Wert, der sich im Wesentlichen aus dem Durchschnitt a l l e r Ihrer bisherigen Beiträge zur Rentenversicherung berechnet. Sie werden also so gestellt, als würden Sie bis zum 62. Lebensjahr Beiträge zur Rentenversicherung wie im Durchschnitt Ihres bisherigen Versicherungslebens zahlen. Bei der hochgerechneten Altersrente erfolgt zwar eine ähnliche Hochrechnung, allerdings "nur" aus den Beiträgen der letzten 5 Jahre, nicht wie bei der Zurechnungszeit aus allen Ihren bisherigen Beiträgen. Sind die durchschnittlichen Beiträge der letzten 5 Jahre deutlich niedriger als die durchschnittlichen Beiträge Ihres gesamten Versicherungslebens, fällt die hochgerechnete Altersrente auch deutlich niedriger aus als die "aufgewertete" EM-Rente, obwohl die Zurechnungszeit bei der EM-Rente nur bis zum 62. Lebensjahr berechnet wird, während die Hochrechnung der Altersrente bis zur Regelaltersgrenze reicht (bei Ihnen vermutlich das 67. Lebensjahr). Aufgrund einer Besonderheit trifft es bei Ihnen offensichtlich zu, dass der Durchschnittswert aus allen Beiträgen deutlich höher ist als der Durchschnittswert aus den letzten 5 Jahren: Sie haben zu Beginn Ihres Versicherungslebens eine dreijährige Berufsausbildung gemacht. Für die Berechnung des Wertes der Zurechnungszeit werden Sie während der 3-jährigen Berufsausbildung so gestellt, als hätten Sie Beiträge wie ein durchschnittlicher Beitragszahler gezahlt. Zur Verdeutlichung: Ein durchschnittlicher Beitragszahler hat im Jahr 2015 z. B. einen Verdienst von ca. 35.000,- Euro, vor 10 Jahren hatte er einen Verdienst von 29.569,- Euro. (Anmerkung: Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung einen Ausgleich dafür schaffen, dass man während einer Ausbildung regelmäßig nur einen sehr niedrigen Verdienst hat). Für die Berechnung der Zurechnungszeit wird Ihr Gehalt während Ausbildung also erheblich aufgewertet. (Anmerkung: Es handelt sich hier um eine stark vereinfachte Darstellung der Berechnungen) Da sich der Wert für die Zurechnungszeit nach der durchschnittlichen Höhe der eigenen Beiträge richtet, hat Ihr Freund aufgrund seines höheren beitragspflichtigen Verdienstes einen höheren Wert für die Zurechnungszeit. Entsprechend fällt die EM-Rente Ihres Freundes höher aus. Das ist vom Gesetzgeber so beabsichtigt, denn die Zurechnungszeit soll den weggefallenen, beitragspflichtigen Verdienst quasi ersetzen.
-am 05.10.2015 | 19:23
Zitat von Jasmin M anzeigenausblenden
Hallo Jasmin M., wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie wissen, warum die EM-Rente mit 853,- Euro deutlich höher ist als die hochgerechnete Altersrente mit 489,- Euro. Eine genaue Auskunft könnte ich Ihnen nur nach Einsicht in die Renteninformation und Ihr Versicherungskonto geben, aber nach den angegebenen Daten gehe ich von folgender Ursache für die Differenz aus: Wie K. schon angesprochen hat, wird die EM-Rente durch die Zurechnungszeit aufgewertet. Dabei erhält die Zurechnungszeit einen Wert, der sich im Wesentlichen aus dem Durchschnitt a l l e r Ihrer bisherigen Beiträge zur Rentenversicherung berechnet. Sie werden also so gestellt, als würden Sie bis zum 62. Lebensjahr Beiträge zur Rentenversicherung wie im Durchschnitt Ihres bisherigen Versicherungslebens zahlen. Bei der hochgerechneten Altersrente erfolgt zwar eine ähnliche Hochrechnung, allerdings "nur" aus den Beiträgen der letzten 5 Jahre, nicht wie bei der Zurechnungszeit aus allen Ihren bisherigen Beiträgen. Sind die durchschnittlichen Beiträge der letzten 5 Jahre deutlich niedriger als die durchschnittlichen Beiträge Ihres gesamten Versicherungslebens, fällt die hochgerechnete Altersrente auch deutlich niedriger aus als die "aufgewertete" EM-Rente, obwohl die Zurechnungszeit bei der EM-Rente nur bis zum 62. Lebensjahr berechnet wird, während die Hochrechnung der Altersrente bis zur Regelaltersgrenze reicht (bei Ihnen das 67. Lebensjahr). Aufgrund einer Besonderheit trifft es bei Ihnen offensichtlich zu, dass der Durchschnittswert aus allen Beiträgen deutlich höher ist als der Durchschnittswert aus den letzten 5 Jahren: Sie haben zu Beginn Ihres Versicherungslebens eine dreijährige Berufsausbildung gemacht. Für die Berechnung des Wertes der Zurechnungszeit werden Sie während der 3-jährigen Berufsausbildung so gestellt, als hätten Sie Beiträge wie ein durchschnittlicher Beitragszahler gezahlt. Zur Verdeutlichung: Ein durchschnittlicher Beitragszahler hat im Jahr 2015 z. B. einen Verdienst von ca. 35.000,- Euro, vor 10 Jahren hatte er einen Verdienst von 29.569,- Euro. (Anmerkung: Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung einen Ausgleich dafür schaffen, dass man während einer Ausbildung regelmäßig nur einen sehr niedrigen Verdienst hat). Für die Berechnung der Zurechnungszeit wird Ihr Gehalt während Ausbildung also erheblich aufgewertet. (Anmerkung: Es handelt sich hier um eine stark vereinfachte Darstellung der Berechnungen) Da sich der Wert für die Zurechnungszeit nach der durchschnittlichen Höhe der eigenen Beiträge richtet, hat Ihr Freund aufgrund seines höheren beitragspflichtigen Verdienstes einen höheren Wert für die Zurechnungszeit. Entsprechend fällt die EM-Rente Ihres Freundes höher aus. Das ist vom Gesetzgeber so beabsichtigt, denn die Zurechnungszeit soll den weggefallenen, beitragspflichtigen Verdienst quasi ersetzen.
Jasmin Mam 05.10.2015 | 19:47
Er hat fast fen gleichen Betrag wie ich als EM Rente. Ich meinte MEINE Em Rente ist im Schnitt höher als das was ich im Schnitt je raus bekam.
W*lfgangam 05.10.2015 | 20:41
Zitat von Jasmin M anzeigenausblenden
Hallo Jasmin M, nehmen Sie es einfach so hin, dass eine EM-Rente in jungen Jahren genauso/deutlich höher sein kann, als bei einem Beschäftigten, der ganz gut verdient. Hängt mit den Berechnungsmodalitäten der EM-Rente zusammen, die auch schon in jungen Jahren einen 'angemessenen' Einkommensersatz bieten soll. Krasses Beispiel: am 1. Tag der Lehre verunglückt/nichts geht mehr und Sie erhalten 1000 EUR EM-Rente ...jeden Monat. Gruß w.
Jasmin Mam 05.10.2015 | 23:06
Sie haben zu Beginn Ihres Versicherungslebens eine dreijährige Berufsausbildung gemacht. Für die Berechnung des Wertes der Zurechnungszeit werden Sie während der 3-jährigen Berufsausbildung so gestellt, als hätten Sie Beiträge wie ein durchschnittlicher Beitragszahler gezahlt. Zur Verdeutlichung: Ein durchschnittlicher Beitragszahler hat im Jahr 2015 z. B. einen Verdienst von ca. 35.000,- Euro, vor 10 Jahren hatte er einen Verdienst von 29.569,- Euro. (Anmerkung: Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung einen Ausgleich dafür schaffen, dass man während einer Ausbildung regelmäßig nur einen sehr niedrigen Verdienst hat).
Wo kann ich das nachlesen?
W*lfgangam 05.10.2015 | 23:11
Zitat von Jasmin M anzeigenausblenden
Hallo Jasmin M, im SGB (Sozialgesetzbuch) 6 - das wird Ihnen nicht weiterhelfen/zu umfangreich, dafür ist der Rat/Erläuterung in der nächsten Beratungsstelle hilfreicher. Gruß w.
Jasmin Mam 05.10.2015 | 23:06
Sie haben zu Beginn Ihres Versicherungslebens eine dreijährige Berufsausbildung gemacht. Für die Berechnung des Wertes der Zurechnungszeit werden Sie während der 3-jährigen Berufsausbildung so gestellt, als hätten Sie Beiträge wie ein durchschnittlicher Beitragszahler gezahlt. Zur Verdeutlichung: Ein durchschnittlicher Beitragszahler hat im Jahr 2015 z. B. einen Verdienst von ca. 35.000,- Euro, vor 10 Jahren hatte er einen Verdienst von 29.569,- Euro. (Anmerkung: Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung einen Ausgleich dafür schaffen, dass man während einer Ausbildung regelmäßig nur einen sehr niedrigen Verdienst hat).
Wo kann ich das nachlesen?
Psychtherapeutam 05.10.2015 | 23:39
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Wo kann ich das nachlesen?
Hallo Jasmin M, im SGB (Sozialgesetzbuch) 6 - das wird Ihnen nicht weiterhelfen/zu umfangreich, dafür ist der Rat/Erläuterung in der nächsten Beratungsstelle hilfreicher. Gruß w.
Hallo Jasmin, da Sie ja bisher ohnehin niemanden etwas glauben, hier der Link zum Nachlesen: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Viel Spaß beim Kapieren!
=//=am 07.10.2015 | 10:35
Zitat von Psychtherapeut anzeigenausblenden
Hallo Jasmin M, im SGB (Sozialgesetzbuch) 6 - das wird Ihnen nicht weiterhelfen/zu umfangreich, dafür ist der Rat/Erläuterung in der nächsten Beratungsstelle hilfreicher. Gruß w.
Hallo Jasmin, da Sie ja bisher ohnehin niemanden etwas glauben, hier der Link zum Nachlesen: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Viel Spaß beim Kapieren!
:-)
Jasmin Mam 07.10.2015 | 11:00
War bei der Rentenversicherung und in der tat stimmte die Rechnung absolut nicht UND keiner der Sachbearbeiter kannte es, dass die Ausbildung als durchschnittlicher Lohn gilt, haben mich sogar ausgelacht, es gäbe nur eine Anpassung in verschiedenen geringverdienenden Branchen auf ein Durchschnittliches Ausbildungsgehalt.
Psychotherapeutam 07.10.2015 | 11:39
Zitat von Jasmin M anzeigenausblenden
kleiner Hinweis: Das mit dem Durchschnitsentgelt gilt aber auch nur im Rahmen der Bewertung der Zurechnungszeit (oder andere beitragsfreier / beitragsgeminderter Zeiten). Für die direkte Bewertung der Ausbildungszeit wird kein Durchschnittsentgelt zugrunde gelegt. Ansonsten: Weisen Sie die Sachbearbeiter auf die Vorschrift des § 71 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI hin, dann vergeht denen vielleicht das Lachen.
Jasmin Mam 07.10.2015 | 12:24
Danke, ich werde sie drauf hinweisen Also mal für mich zum Verständnis, ich habe 8 Jahre Versicherungdzeit, in der zeit 2,15 punkte, durchschnitt wäre in den Jahren ca 0,25 punkte, ausbildung 1 punkt pro jahr in Zurechnung Zeit erhöht meine 2,15 auf 5,15 (ca) Vorversicherung = 8x0,25x29,21 Zurechnung 5,15/8 x 34 x 29,21 ??
Psychotherapeutam 07.10.2015 | 13:14
Zitat von Jasmin M anzeigenausblenden
Nein, so einfach ist es nicht. Wie der Experte schon gesagt hat, stellen die bisherigen Ausführungen zur Rentenberechnung eine starke Vereinfachung dar, um es einem Laien einigermaßen verständlich zu machen. Die Rentenberechnung ist leider sehr viel komplexer. Das kann hier nicht mal eben schnell dargestellt / vorgerechnet werden. Zudem ist fraglich, ob ein Laie das ganze in seiner Komplexität nachvollziehen kann. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen: Lassen Sie sich vom Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft - mit Berechnungsanlagen - erstellen und lassen Sie das ganze anschließend von einem neutralen Fachmann (z. B. Rentenberater) prüfen. Vielleicht kann der Ihnen das eine oder andere ja auch erklären.
Jasmin Mam 07.10.2015 | 13:25
Dass das nicht die exakte Rechnung ist, war mir klar, aber diese online EM Rechner können ja auch nicht stimmen, die fragen nur was man am Anfang und am Ende verdient hat, die können zb die Zurechnungszeit mit diesem Ausbildungsbeträgen garnicht berücksichtigen... Und alles dazwischen auch nicht ;-)
W*lfgangam 07.10.2015 | 21:19
Zitat von Psychotherapeut anzeigenausblenden
Ergänzend: Eine Rentenauskunft für eine Erwerbsminderungsrente (die allgemeine taugt in diesem Fall nichts). > und lassen Sie das ganze anschließend von einem neutralen Fachmann (z. B. Rentenberater) prüfen. Vielleicht kann der Ihnen das eine oder andere ja auch erklären. ...vorher sollte aber die Kostenfrage erklärt werden - vergaßen Sie zu erwähnen ;-) Die 'staatlichen' Berater sind durchaus in der Lage, das als Brot-und-Butter-Arbeit umsonst zu leisten :-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026