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Höhe Hinzuverdienst

von Fragender04.02.2019 | 20:17
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ins Forum. Ich beziehe zur Zeit einen befristete Rente Aufgrund voller Erwerbsminderung. Ich denke drüber nach mein ruhendes Arbeitsverhältnis wieder aufleben zu lassen auf 5x3 Stunden die Woche. Arbeitsvertraglich wäre eine Zeitweise Stundenreduzierung möglich. Das soll in erster Linie ein Belastungstest sein um eventuell wieder ins Erwerbsleben zurück zu finden. So wie das verstanden wäre das von der Arbeitszeit her unkritisch, eventuell vorsichtshalber 2 Stunden 45 Minuten um unter 3 Stunden täglich zu bleiben. Nur bei einem Stundenlohn von etwas über 20€ komme ich auf rund 15000€ Brutto Entgeld im Jahr. Das ist natürlich deutlich über dem Freibetrag von 6300 € (bei mir steht noch 450€ im Monat) Entstehen mir neben der zu erwartenden Kürzung der Rente weitere Nachteile? Bei der Kürzung lese ich bei mir: “in Höhe von drei Vierteln das 0,17fache der maßgebenden monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit den Entgeldpunkten“ = 1.748,99€ Ist das meine persönliche maximale monatliche Hinzuverdienstgrenz um 3/4 der Rente weiterhin zu bekommen? Danke für Antworten

1 Antworten

-am 05.02.2019 | 09:05
Hallo Fragender, seit dem 01.07.2017 gilt für alle Bezieher eine Rente wegen voller Erwerbsminderung die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr. Überschreiten Sie diese Hinzuverdienstgrenze wird Ihre Rente gekürzt und Sie erhalten nur noch einen entsprechenden Prozentteil Ihrer Rente. Eine Teilrentenstufe von 3/4 gibt es nicht mehr. Sie können die Höhe Ihrer Teilrente auch mit unserem Flexirentenrechner selbst ermitteln: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… Evtl. wird Ihr Rentenversicherungsträger auch prüfen, ob Sie wegen (Wieder-)Aufnahme der Beschäftigung weiterhin voll erwerbsgemindert sind. Sie sind jedenfalls verpflichtet, die Beschäftigungsaufnahme zu melden.
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