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Höhe Rentenabschlag

von elfriede13.10.2009 | 21:01
1146 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin am 24.10.50 geboren und beziehe seit 01.05.2002 eine teilweise EU-Rente, Schwerbehinderung 50% seit 30.11.2000.Kann ich mit 60 in Rente gehen und mit welchen Abschlägen.Bei der EU Rente wurde eine Zurechnungszeit bis 1/2009 berücksichtigt und 5,1% Abschlag.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wer vor dem 16.11.1950 geboren ist, 35 Rentenjahre hat und am 16.11.2000 schon schwerbehindert war, der kann ab 60. Geb die Altersrente für schwerbehinderte Menschen OHNE Kürzung bekommen.

Bei den meisten Versorgungsämter besteht die Möglichkeit, auch heute noch, die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft zum Stichtag 16.11.2000 prüfen zu lassen. Begründen Sie Ihr ´Begehren mit einem berechtigten Interesse, namlich der Vermeidung von Rentenabschlägen.

Ich empfehle dringend dies zu tun. Damit würden Sie Rentenabschläge aus dem Weg räumen können.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Für die Hälfte der Entgeltpunkte, die zur Berechnung der teilweisen EM.RT zugrunde lag, verbleibt es bei der Kürzung von 5,1%. Für die 2. Hälfte erhält Sie eine Kürzung von 10,8%.

3 Antworten

Verunsicherteram 13.10.2009 | 22:57
Sie können mit 60 in Rente gehen. Ihre Teilrente nehmen Sie wie bisher mit, für den restlichen Teil ( und nur für diesen ) erhalten Sie einen Abschlag von 10,8 %. Meine Meinung, ohne Gewähr !
Ahaam 14.10.2009 | 09:23
Dem Experten ist dringend zuzustimmen! Sollte das Versorgungsamt nicht mittun, so versuchen Sie beim Rententräger eine Prüfung evtl. BU/EU mit Eintritt vor dem 17.11.2000 zu erreichern.
Chrisam 14.10.2009 | 18:02
Vielleicht könnte nochmals erläutert werden, wie hoch der Abschlag ist, wenn Vertrauenensschutz nicht greifen würde. Da gab es doch sehr unterschiedliche Meinungen zu.
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