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Experten-Antwort

Höhe Übergangsgeld bei vorherigem Krankengeldbezug

von KS02.02.2020 | 10:06
561 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage zur Berechnungsgrundlage von Übergangsgeld, wenn zuvor Krankengeld bezogen wurde. Ich war 2019 vollständig in AU mit durchgehendem Krankengeldbezug. Grundlage dafür war mein Einkommen als KSK-versicherte Freiberuflerin aus 2018. Seit Anfang Januar 2020 bin ich in medizinischer Reha, Übergangsgeld wurde gerade bewilligt. Bemessungsgrundlage waren "Arbeitsentgelte" (also das Krankengeld) aus 2019. Daraus wurden 80 % errechnet, die dann Grundlage für die Höhe des Übergangsgeldes in Höhe von 75 % sind. - Ist das Verfahren korrekt? Ich finde im Forum Experten-Beiträge aus früheren Jahren, die besagen, dass das Übergangsgeld (i.d.R.) nach dem letzten Arbeitsentgelt zu berechnen sei. Ist das noch die geltende Rechtslage? Dann wäre das in meinem Fall das Einkommen aus 2018? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hinweise. Einen schönen Tag, KS

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo KS,

während einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit bis zum Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation sind die Berechnungsgrundlagen des Krankengeldes für die Berechnung des Übergangsgeldes maßgebend.

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2 Antworten

Siehe hieram 02.02.2020 | 12:53
Der Bemessungszeitraum für das maßgebliche Einkommen zur Berechnung des Übergangsgeldes ist das Kalenderjahr vor Antritt der Reha-Maßnahme. Da Sie im Vorjahr (1.1.-31.12.2019) Beiträge aus Entgeltersatzleistungen (=Krankengeld) bezahlt haben, wird das Übergangsgeld aufgrund der Höhe des beitragspflichtigen Krankengeldes berechnet.
KSam 04.02.2020 | 17:20
Ganz herzlichen Dank, besonders für die Experten-Antwort.
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