Hallo Karin,
wenn die letzte Beschäftigung länger als 3 Jahre zurückliegt, dann brauchen Sie die Entgeltbescheinigung dem Arbeitgeber nicht vorzulegen. Die Bescheinigung über das Tarifentgelt sollten Sie dem letzten Arbeitgeber, bei dem Sie als Krankenschwester beschäftigt waren, vorlegen. Ob er diese tatsächlich ausfüllen kann ist nicht sicher. In diesem Fall kann die DRV dann aber das Tarifentgelt selbst ermitteln.