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Experten-Antwort

Höhe Übergangsgeld / versch. Antworten der DRV

von Noctix11.08.2016 | 21:56
1642 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin mittlerweile verzweifelt weil ich keine klare Antwort erhalte. Es ist wie folgt (es gab keine Lücken, kein eigenes Einkommen): Wegen langer Krankheit habe ich meinen Job verloren und Krankengeld bekommen. Auch eine Reha über die DRV wurde erfolglos druchgeführt. Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld kam ich in das ALG1 und habe nach langem Kampf eine Umschulung genehmigt bekommen während der ich ALG1 bezog. Leider holte mich meine Krankheit wieder ein und die Umschulung musste abgebrochen werden. Ich hatte allerdings (zum Glück) einen neuen Anspruch auf Krankengeld erworben. In diesem Krankengeld bin ich nun. Eine erneute Reha über die DRV wurde bewilligt. Und jetzt kommt das Problem: ich habe natürlich nach der Höhe des Übergangsgeldes gefragt da es durch die lange Krankheit überall sehr knapp ist. Schriftlich wurde mir nicht geantwortet. Am Telefon habe ich folgende Antworten erhalten: Antwort 1 4mal erhalten: es ist 68% des Krankengeldes Antwort 2 5mal erhalten: in meinem Fall wäre das Übergangsgeld (nahezu) identisch zum Krankengeld Antwort 3 1mal erhalten: Ich soll froh sein dass ich überhaupt etwas bekomme Ich bin dadurch jetzt wahnsinnig unter Stress da ich auch mit den 68% meine Wohnung nicht halten kann. Auch die Hoffnung nach der Reha meine Umschulung beenden/neu starten zu können über die DRV (Arbeitsamt wird es nicht übernehmen) ist nahezu hin da ich da schon mal erst recht nicht mit 68% meine Wohnung halten kann. (Anspruch auf Wohngeld etc. besteht nicht) Was ist denn nun der Fakt? Ich bin am Ende und leider kein Mitglied beim VdK da ich dieses auch nicht bezahlen könnte. Hoffe dass jemand eine klare Antwort hat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Noctix,

grds. wird für Personen in einer med. Reha-Maßnahme, welche vor Beginn der med. Reha Krankengeld bezogen haben, die Berechnungsgrundlagen übernommen, die die Krankenkasse zur Berechnung des Krankengeldes herangezogen hat, mit dem Ergebnis, dass das Übergangsgeld in Höhe des Krankengeld geleistet werden müsste.

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9 Antworten

Noctixam 12.08.2016 | 03:24
Würde hier nicht der Punkt 4 greifen: § 21 SGB VI Höhe und Berechnung (1) Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes bestimmen sich nach Teil 1 Kapitel 6 des Neunten Buches, soweit die Absätze 2 bis 4 nichts Abweichendes bestimmen. (2) Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld wird für Versicherte, die Arbeitseinkommen erzielt haben, und für freiwillig Versicherte, die Arbeitsentgelt erzielt haben, aus 80 v.H. des Einkommens ermittelt, das den vor Beginn der Leistung für das letzte Kalenderjahr (Bemessungszeitraum) gezahlten Beiträgen zugrunde liegt. (3) § 49 des Neunten Buches wird mit der Maßgabe angewendet, dass Versicherte unmittelbar vor dem Bezug der dort genannten Leistungen Pflichtbeiträge geleistet haben. (4) Versicherte, die unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder, wenn sie nicht arbeitsunfähig sind, unmittelbar vor Beginn der medizinischen Leistungen Arbeitslosengeld bezogen und die zuvor Pflichtbeiträge gezahlt haben, erhalten Übergangsgeld bei medizinischen Leistungen in Höhe des bei Krankheit zu erbringenden Krankengeldes Wenn ja, wie muss dieses angegeben werden damit es richtig umgesetzt wird? In den Formularen (weder in dem welches ich noch ausfüllen muss noch in dem welches die Krankenkasse ausfüllen muss) finde ich keinen passenden Punkt. Mit freundlichen Grüßen
???am 12.08.2016 | 08:20
Fragen Sie doch schriftlich an, dann bekommen Sie eine schriftliche Antwort, auf die Sie sich dann auch wirklich stützen können.
schadeam 12.08.2016 | 08:52
Antwort 4 1mal erhalten:68% vom netto, also nahezu ähnlich wie Krankengeld. Wie kommen Sie denn auf die Idee 10 mal anzurufen und das gleiche zu fragen?
Noctixam 12.08.2016 | 12:55
Danke. Ich habe nun der DRV nochmal eindringlich geschrieben. Notfalls werde ich wohl wirklich den Weg über einen Anwalt gehen müssen. Zu den anderen Antworten: Schriftlich wurde 2 mal über die gegebenen Kontakmöglichkeiten Fax und e-Mail angefragt. Eingang wurde telefonisch zusätzlich bestätigt. Antwort ist selbst nach Wochen, trotz Setzung einer Frist bei der zweiten Nachfrage, nicht gekommen. Wie ich auf die Idee kam mehrfach anzurufen: Recht simpel. Einmal angerufen und die Antwort 68% erhalten. Recherchiert. Nochmal angerufen und die Antwort "identisch" erhalten. Um in irgendeiner Art für Weise Sicherheit zu erhalten daraufhin zu versch. Zeiten und Tagen angerufen um eine genauere Einschätzung zu erhalten. Wie man den Antworten entnehmen kann war dies erfolglos. Es wurde jedes Mal der exakt selbe Sachverhalt (extra dementsprechend aufgeschrieben) geschildert. So der Antwort dass es 68% und somit identisch ist. Lesen sie doch bitte genau meinen Beitrag. Die Grundlage zur Berechnung des Krankengeldes war das ALG1. Hierbei gilt dass das Krankengeld identisch zum ALG1 ist. Ein erworbenes Arbeitseinkommen bestand über Jahre nicht. Somit müsste nach ihrer Antwort das Übergangsgeld 68% des ALG1 sein was ihrer Antwort nach dann identisch zum Krankengeld sein soll. Da ALG1 identisch Krankengeld ist ist Ihre Antwort somit mathematisch und logisch unmöglich. Mit freundlichen Grüßen
Oldenburgeram 15.08.2016 | 10:58
Spätestens jetzt ist mir klar, warum Sie "unterschiedliche" telefonische Antworten von der DRV erhalten haben.
Herz1952am 15.08.2016 | 17:07
Zitat von Noctix anzeigenausblenden
Noctix schrieb

Danke. Ich habe nun der DRV nochmal eindringlich geschrieben. Notfalls werde ich wohl wirklich den Weg über einen Anwalt gehen müssen.

Zu den anderen Antworten:

Schriftlich wurde 2 mal über die gegebenen Kontakmöglichkeiten Fax und e-Mail angefragt. Eingang wurde telefonisch zusätzlich bestätigt. Antwort ist selbst nach Wochen, trotz Setzung einer Frist bei der zweiten Nachfrage, nicht gekommen.

Wie ich auf die Idee kam mehrfach anzurufen:

Recht simpel. Einmal angerufen und die Antwort 68% erhalten. Recherchiert. Nochmal angerufen und die Antwort "identisch" erhalten. Um in irgendeiner Art für Weise Sicherheit zu erhalten daraufhin zu versch. Zeiten und Tagen angerufen um eine genauere Einschätzung zu erhalten. Wie man den Antworten entnehmen kann war dies erfolglos. Es wurde jedes Mal der exakt selbe Sachverhalt (extra dementsprechend aufgeschrieben) geschildert.

So der Antwort dass es 68% und somit identisch ist. Lesen sie doch bitte genau meinen Beitrag. Die Grundlage zur Berechnung des Krankengeldes war das ALG1. Hierbei gilt dass das Krankengeld identisch zum ALG1 ist. Ein erworbenes Arbeitseinkommen bestand über Jahre nicht. Somit müsste nach ihrer Antwort das Übergangsgeld 68% des ALG1 sein was ihrer Antwort nach dann identisch zum Krankengeld sein soll. Da ALG1 identisch Krankengeld ist ist Ihre Antwort somit mathematisch und logisch unmöglich.

Mit freundlichen Grüßen

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Und sonst ist aber alles klar bei Dir?

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1. Ich habe Ihnen niemals das "Du" angeboten.

2. Nach Durchsicht der Foren ergibt sich eindeutig dass ihre Meinung absolut belanglos ist und sie nichts weiter als ein gelangweilter, älterer (sogenannter) Troll sind.

Ich weise Sie hiermit ausdrücklich darauf hin dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und das Portal juristisch dazu gezwungen werden kann ihre IP und somit indirekt alle anderen Daten herauszugeben sofern sie ihr beleidigendes Verhalten nicht sofort einstellen.

Hallo, Noctix, grds. wird für Personen in einer med. Reha-Maßnahme, welche vor Beginn der med. Reha Krankengeld bezogen haben, die Berechnungsgrundlagen übernommen, die die Krankenkasse zur Berechnung des Krankengeldes herangezogen hat, mit dem Ergebnis, dass das Übergangsgeld in Höhe des Krankengeld geleistet werden müsste.
Danke. Ich habe nun der DRV nochmal eindringlich geschrieben. Notfalls werde ich wohl wirklich den Weg über einen Anwalt gehen müssen. Zu den anderen Antworten: Schriftlich wurde 2 mal über die gegebenen Kontakmöglichkeiten Fax und e-Mail angefragt. Eingang wurde telefonisch zusätzlich bestätigt. Antwort ist selbst nach Wochen, trotz Setzung einer Frist bei der zweiten Nachfrage, nicht gekommen. Wie ich auf die Idee kam mehrfach anzurufen: Recht simpel. Einmal angerufen und die Antwort 68% erhalten. Recherchiert. Nochmal angerufen und die Antwort "identisch" erhalten. Um in irgendeiner Art für Weise Sicherheit zu erhalten daraufhin zu versch. Zeiten und Tagen angerufen um eine genauere Einschätzung zu erhalten. Wie man den Antworten entnehmen kann war dies erfolglos. Es wurde jedes Mal der exakt selbe Sachverhalt (extra dementsprechend aufgeschrieben) geschildert. So der Antwort dass es 68% und somit identisch ist. Lesen sie doch bitte genau meinen Beitrag. Die Grundlage zur Berechnung des Krankengeldes war das ALG1. Hierbei gilt dass das Krankengeld identisch zum ALG1 ist. Ein erworbenes Arbeitseinkommen bestand über Jahre nicht. Somit müsste nach ihrer Antwort das Übergangsgeld 68% des ALG1 sein was ihrer Antwort nach dann identisch zum Krankengeld sein soll. Da ALG1 identisch Krankengeld ist ist Ihre Antwort somit mathematisch und logisch unmöglich. Mit freundlichen Grüßen
Und sonst ist aber alles klar bei Dir?
Noctixam 15.08.2016 | 23:36
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo, Noctix,

grds. wird für Personen in einer med. Reha-Maßnahme, welche vor Beginn der med. Reha Krankengeld bezogen haben, die Berechnungsgrundlagen übernommen, die die Krankenkasse zur Berechnung des Krankengeldes herangezogen hat, mit dem Ergebnis, dass das Übergangsgeld in Höhe des Krankengeld geleistet werden müsste.

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Danke. Ich habe nun der DRV nochmal eindringlich geschrieben. Notfalls werde ich wohl wirklich den Weg über einen Anwalt gehen müssen.

Zu den anderen Antworten:

Schriftlich wurde 2 mal über die gegebenen Kontakmöglichkeiten Fax und e-Mail angefragt. Eingang wurde telefonisch zusätzlich bestätigt. Antwort ist selbst nach Wochen, trotz Setzung einer Frist bei der zweiten Nachfrage, nicht gekommen.

Wie ich auf die Idee kam mehrfach anzurufen:

Recht simpel. Einmal angerufen und die Antwort 68% erhalten. Recherchiert. Nochmal angerufen und die Antwort "identisch" erhalten. Um in irgendeiner Art für Weise Sicherheit zu erhalten daraufhin zu versch. Zeiten und Tagen angerufen um eine genauere Einschätzung zu erhalten. Wie man den Antworten entnehmen kann war dies erfolglos. Es wurde jedes Mal der exakt selbe Sachverhalt (extra dementsprechend aufgeschrieben) geschildert.

So der Antwort dass es 68% und somit identisch ist. Lesen sie doch bitte genau meinen Beitrag. Die Grundlage zur Berechnung des Krankengeldes war das ALG1. Hierbei gilt dass das Krankengeld identisch zum ALG1 ist. Ein erworbenes Arbeitseinkommen bestand über Jahre nicht. Somit müsste nach ihrer Antwort das Übergangsgeld 68% des ALG1 sein was ihrer Antwort nach dann identisch zum Krankengeld sein soll. Da ALG1 identisch Krankengeld ist ist Ihre Antwort somit mathematisch und logisch unmöglich.

Mit freundlichen Grüßen

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Und sonst ist aber alles klar bei Dir?

Danke. Ich habe nun der DRV nochmal eindringlich geschrieben. Notfalls werde ich wohl wirklich den Weg über einen Anwalt gehen müssen. Zu den anderen Antworten: Schriftlich wurde 2 mal über die gegebenen Kontakmöglichkeiten Fax und e-Mail angefragt. Eingang wurde telefonisch zusätzlich bestätigt. Antwort ist selbst nach Wochen, trotz Setzung einer Frist bei der zweiten Nachfrage, nicht gekommen. Wie ich auf die Idee kam mehrfach anzurufen: Recht simpel. Einmal angerufen und die Antwort 68% erhalten. Recherchiert. Nochmal angerufen und die Antwort "identisch" erhalten. Um in irgendeiner Art für Weise Sicherheit zu erhalten daraufhin zu versch. Zeiten und Tagen angerufen um eine genauere Einschätzung zu erhalten. Wie man den Antworten entnehmen kann war dies erfolglos. Es wurde jedes Mal der exakt selbe Sachverhalt (extra dementsprechend aufgeschrieben) geschildert. So der Antwort dass es 68% und somit identisch ist. Lesen sie doch bitte genau meinen Beitrag. Die Grundlage zur Berechnung des Krankengeldes war das ALG1. Hierbei gilt dass das Krankengeld identisch zum ALG1 ist. Ein erworbenes Arbeitseinkommen bestand über Jahre nicht. Somit müsste nach ihrer Antwort das Übergangsgeld 68% des ALG1 sein was ihrer Antwort nach dann identisch zum Krankengeld sein soll. Da ALG1 identisch Krankengeld ist ist Ihre Antwort somit mathematisch und logisch unmöglich. Mit freundlichen Grüßen
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1. Ich habe Ihnen niemals das "Du" angeboten. 2. Nach Durchsicht der Foren ergibt sich eindeutig dass ihre Meinung absolut belanglos ist und sie nichts weiter als ein gelangweilter, älterer (sogenannter) Troll sind. Ich weise Sie hiermit ausdrücklich darauf hin dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und das Portal juristisch dazu gezwungen werden kann ihre IP und somit indirekt alle anderen Daten herauszugeben sofern sie ihr beleidigendes Verhalten nicht sofort einstellen.
Sawam 19.06.2018 | 19:01
Guten Tag, Habe da mal was habe eine Umschulung bekommen von der Rente Nord kann sie aus gesundheitlichen Gründen nicht aus üben..und bin fast 6 Wochen Zuhause dann bekommt man ja Krankengeld...zahlen die immer alle 2 Wochen das Geld aus oder Monatlich? Lg
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