Danke. Ich habe nun der DRV nochmal eindringlich geschrieben. Notfalls werde ich wohl wirklich den Weg über einen Anwalt gehen müssen.
Zu den anderen Antworten:
Schriftlich wurde 2 mal über die gegebenen Kontakmöglichkeiten Fax und e-Mail angefragt. Eingang wurde telefonisch zusätzlich bestätigt. Antwort ist selbst nach Wochen, trotz Setzung einer Frist bei der zweiten Nachfrage, nicht gekommen.
Wie ich auf die Idee kam mehrfach anzurufen:
Recht simpel. Einmal angerufen und die Antwort 68% erhalten. Recherchiert. Nochmal angerufen und die Antwort "identisch" erhalten. Um in irgendeiner Art für Weise Sicherheit zu erhalten daraufhin zu versch. Zeiten und Tagen angerufen um eine genauere Einschätzung zu erhalten. Wie man den Antworten entnehmen kann war dies erfolglos. Es wurde jedes Mal der exakt selbe Sachverhalt (extra dementsprechend aufgeschrieben) geschildert.
So der Antwort dass es 68% und somit identisch ist. Lesen sie doch bitte genau meinen Beitrag. Die Grundlage zur Berechnung des Krankengeldes war das ALG1. Hierbei gilt dass das Krankengeld identisch zum ALG1 ist. Ein erworbenes Arbeitseinkommen bestand über Jahre nicht. Somit müsste nach ihrer Antwort das Übergangsgeld 68% des ALG1 sein was ihrer Antwort nach dann identisch zum Krankengeld sein soll. Da ALG1 identisch Krankengeld ist ist Ihre Antwort somit mathematisch und logisch unmöglich.
Mit freundlichen Grüßen
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Und sonst ist aber alles klar bei Dir?
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1. Ich habe Ihnen niemals das "Du" angeboten.
2. Nach Durchsicht der Foren ergibt sich eindeutig dass ihre Meinung absolut belanglos ist und sie nichts weiter als ein gelangweilter, älterer (sogenannter) Troll sind.
Ich weise Sie hiermit ausdrücklich darauf hin dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und das Portal juristisch dazu gezwungen werden kann ihre IP und somit indirekt alle anderen Daten herauszugeben sofern sie ihr beleidigendes Verhalten nicht sofort einstellen.