Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Höhe volle Erwerbsminderungsrente

von Scooter00710.01.2017 | 14:33
2144 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, seit ca. 2 Jahren erhalte ich die halbe Erwerbsminderungsrente auf Dauer. Leider hat sich mein Gesundheitszustand verschlechtert und ich überlege, die volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Kann man davon ausgehen, dass die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente in etwa das doppelte der halben Erwerbsminderungsrente ist? Vielen Dank und liebe Grüße Scooter007

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.01.2017 | 08:48

Hallo Scooter007,

um auf Ihre Ausgangsfrage zurück zu kommen: Ihre Annahme, dass die Rente wegen voller Erwerbsminderung etwa doppelt so hoch ist, wie die bisherige Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist zutreffend. Dies ergibt sich aufgrund des Rentenartfaktors und des Besitzschutzes, wonach mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte bei der Folgerente zu berücksichtigen sind.

9 Antworten

Schorscham 10.01.2017 | 15:14
Bei einer teilweisen EM-Rente beträgt der Rentenartfaktor 0,5 und bei einer vollen EM-Rente 1,0. Daher ist eine volle EM-Rente exakt doppelt so hoch wie eine teilweise EM-Rente. MfG
Scooter007am 10.01.2017 | 16:36
Hallo Schorch, vielen Dank für die schnelle Antwort und viele Grüße Scooter007
W*lfgangam 10.01.2017 | 19:50
Ergänzend: Sie könnte auch exakt geringfügig höher ausfallen, wenn die halbe bisher nicht gezahlte 'Rest-Rente' einen geringeren Abschlag hat/höherer Zugangsfaktor ...auch der umgekehrte Weg ist möglich, wenn sich die ruhenden halben Entgeltpunkte/Bewertung der Versicherungszeiten 'verschlechtert' haben. :-) Gruß w.
Teil-EM-Rentnerinam 10.01.2017 | 22:16
Zitat von W*lfgang anzeigen
Hallo W*lfgang, dass sich die zweite Hälfte der EM-Rente wegen des geringeren Abschlags (0,3%/Monat) erhöhen kann, ist mir klar. Aber warum kann sich die zweite Hälfte verringern? Ich hatte das immer so verstanden, dass die EPs sozusagen ab Teilerwerbsminderung garantiert sind. Danke für eine kurze Erläuterung, in welchen Fällen das z.B. sein kann (Versorgungausgleich?, ...?) Danke Teil-EM-Rentnerin
GroKoam 11.01.2017 | 07:19
Zitat von W*lfgang anzeigen
Bei einer teilweisen EM-Rente beträgt der Rentenartfaktor 0,5 und bei einer vollen EM-Rente 1,0. Daher ist eine volle EM-Rente exakt doppelt so hoch wie eine teilweise EM-Rente.
Ergänzend: Sie könnte auch exakt geringfügig höher ausfallen, wenn die halbe bisher nicht gezahlte 'Rest-Rente' einen geringeren Abschlag hat/höherer Zugangsfaktor ...auch der umgekehrte Weg ist möglich, wenn sich die ruhenden halben Entgeltpunkte/Bewertung der Versicherungszeiten 'verschlechtert' haben. :-) Gruß w.
Kannst die Erbsenzählerei nicht lassen.
W*lfgangam 11.01.2017 | 20:57
Zitat von GroKo anzeigen
Ach GroKo, ich geb Ihnen mal eine einfache Erbse zum Nachdenken: Erhöhen Sie Ihren letzten Brutto-Rentenbetrag vor dem 01.07.2016 einfach mal um die 4,25 % (Westanpassung) und vergleichen Sie den neuen Brutto-Betrag mit dem tatsächlich ab 01.07.2016 gezahlten. Oh, sagen Sie jetzt nicht, da fehlen ja ein paar Cent/wenn Sie es bisher schon nicht gemerkt haben - kann die DRV nicht rechnen?! Jetzt liegt es an Ihnen, die Erbse zu knacken ...Detailfragen eben, Wissenwollende interessiert das :-) Gruß w. PS: da Sie ja auch das letzte halbe Jahr hier schön aufgepasst haben, haben Sie die Loslösung der Erbse aus der Schale bereits in 1 sec. Bewältigt … *g
W*lfgangam 11.01.2017 | 20:46
Zitat von Teil-EM-Rentnerin anzeigen
Hallo Teil-EM-Rentnerin, fällt mir spontan eine Verschlechterung der Gesamtleistungsbewertung und damit zu bewertender Zeiten ein. Und hey, die Lehrzeit wie auch die Fachschule haben immer noch 'Bonus'-Entgeltpunkte ...da geht noch was im Streichkonzert ;-) Versorgungsausgleich hier nein, der hat grundsätzliche Auswirkungen ...und ggf. auch/erst Recht nach einer Anpassung. Gruß w.
GroKoam 12.01.2017 | 06:39
Zitat von W*lfgang anzeigen
Kannst die Erbsenzählerei nicht lassen.
Ach GroKo, ich geb Ihnen mal eine einfache Erbse zum Nachdenken: Erhöhen Sie Ihren letzten Brutto-Rentenbetrag vor dem 01.07.2016 einfach mal um die 4,25 % (Westanpassung) und vergleichen Sie den neuen Brutto-Betrag mit dem tatsächlich ab 01.07.2016 gezahlten. Oh, sagen Sie jetzt nicht, da fehlen ja ein paar Cent/wenn Sie es bisher schon nicht gemerkt haben - kann die DRV nicht rechnen?! Jetzt liegt es an Ihnen, die Erbse zu knacken ...Detailfragen eben, Wissenwollende interessiert das :-) Gruß w. PS: da Sie ja auch das letzte halbe Jahr hier schön aufgepasst haben, haben Sie die Loslösung der Erbse aus der Schale bereits in 1 sec. Bewältigt … *g
Habe keine zeit, Ich trainiere gerade Haare spalten.
Scooter007am 13.01.2017 | 17:19
Hallo zusammen, vielen Dank für die zahlreichen Antworten und ein schönes Wochenende Scooter007
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026