Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Scooter007,
um auf Ihre Ausgangsfrage zurück zu kommen: Ihre Annahme, dass die Rente wegen voller Erwerbsminderung etwa doppelt so hoch ist, wie die bisherige Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist zutreffend. Dies ergibt sich aufgrund des Rentenartfaktors und des Besitzschutzes, wonach mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte bei der Folgerente zu berücksichtigen sind.
Kannst die Erbsenzählerei nicht lassen.Bei einer teilweisen EM-Rente beträgt der Rentenartfaktor 0,5 und bei einer vollen EM-Rente 1,0. Daher ist eine volle EM-Rente exakt doppelt so hoch wie eine teilweise EM-Rente.Ergänzend: Sie könnte auch exakt geringfügig höher ausfallen, wenn die halbe bisher nicht gezahlte 'Rest-Rente' einen geringeren Abschlag hat/höherer Zugangsfaktor ...auch der umgekehrte Weg ist möglich, wenn sich die ruhenden halben Entgeltpunkte/Bewertung der Versicherungszeiten 'verschlechtert' haben. :-) Gruß w.
Habe keine zeit, Ich trainiere gerade Haare spalten.Kannst die Erbsenzählerei nicht lassen.Ach GroKo, ich geb Ihnen mal eine einfache Erbse zum Nachdenken: Erhöhen Sie Ihren letzten Brutto-Rentenbetrag vor dem 01.07.2016 einfach mal um die 4,25 % (Westanpassung) und vergleichen Sie den neuen Brutto-Betrag mit dem tatsächlich ab 01.07.2016 gezahlten. Oh, sagen Sie jetzt nicht, da fehlen ja ein paar Cent/wenn Sie es bisher schon nicht gemerkt haben - kann die DRV nicht rechnen?! Jetzt liegt es an Ihnen, die Erbse zu knacken ...Detailfragen eben, Wissenwollende interessiert das :-) Gruß w. PS: da Sie ja auch das letzte halbe Jahr hier schön aufgepasst haben, haben Sie die Loslösung der Erbse aus der Schale bereits in 1 sec. Bewältigt … *g
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