Die Deutsche Rentenversicherung hat zum Thema Haushaltshilfe ein Rundschreiben erarbeitet, welches auf ihrer Internetseite zur Verfügung steht. Dieses beschreibt ausführlich unter welchen Voraussetzungen Haushaltshilfe gewährt wird. Zusammengefasst können Sie die Informationen aus dem Formular "Informationen für den Versicherten zum Antrag auf Haushaltshilfe" (G 580) entnehmen, welches sich ebenfalls auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung befindet:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6726/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/03__rehabilitation/__DRV__Paket__Rehabilitation__Ergaenzende__Formulare.html