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Experten-Antwort

Höhenverstellbarer Schreibtisch

von Klaus Meier02.06.2016 | 10:35
1612 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich habe einen DRV bezahlten Schreibtisch an meiner Arbeitsstätte. Nun soll ein Umzug in ein anderes Gebäude erfolgen, in dem bereits höhenverstellbare Schreibtische vorhanden sind. Kann ich trotzdem auf meinen durch die DRV bezahten Schreibtisch bestehen? Viele Grüße K. Meier

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.06.2016 | 15:47

Hallo Klaus Meier,

da der Schreibtisch als Hilfsmittel grundsätzlich in Ihr Eigentum übergeht, können Sie diesen in Absprache mit dem Arbeitgeber auch an den neuen Arbeitsplatz mitnehmen. Dies wäre insbesondere auch dann anzuraten, wenn dieser Schreibtisch in seiner Funktionalität "leidensgerechter" ist, als der standardisierte Schreibtisch an Ihrem neuen Arbeitsplatz. Ungeachtet dessen empfehle ich Ihnen dennoch auch eine Rücksprache mit Ihrem zuständigen Rehabilitationsträger.

5 Antworten

Fritzam 02.06.2016 | 11:32
was sollte dagegen sprechen? Fragen Sie Ihren Arbeitgeber.
****am 02.06.2016 | 12:59
Hallo Klaus Meier, und wenn nicht, nehmen sie ihn mit nach Hause, denn er ist ihr Privateigentum, außer der AG hat sich an den Beschaffungskosten beteiligt.
Xxxam 02.06.2016 | 18:02
**** schrieb

Hallo Klaus Meier,

und wenn nicht, nehmen sie ihn mit nach Hause, denn er ist ihr Privateigentum, außer der AG hat sich an den Beschaffungskosten beteiligt.

An die Experten: Stimmt das? Auf dem Formular steht doch "Zuschuss" durch den Arbeitgeber; das verstehe ich so, dass der AG evtl. einen Zuschuss zahlt, der Schreibtisch aber auf jeden Fall dem Versicherten gehört. Wenn der Schreibtisch tatsächlich dem Arbeitgeber gehört: Bekomme ich dann bei einem neuen Arbeitgeber automatisch einen neuen Tisch von der Rentenversicherung? Danke schon mal im voraus.
???am 03.06.2016 | 10:13
Zum Thema Eigentum: Das Eigentum an beweglichen Dingen erwirbt man nach § 929 BGB. Rechtlich gesehen ist die Frage, wem der Verkäufer das Eigentum an dem Tisch übereignen wollte und ob derjenige das Eigentum auch haben wollte. Da kann es dann schon mal kompliziert werden. Wer zahlt bzw. auf der Rechnung steht, ist nur ein Indiz für den Eigentumserwerb.
Herz1952am 04.06.2016 | 06:09
Kauf dir doch ein höhenverstellbares Scheißhaus! Kack rein und steck die Birne rein und spüle fein. Dann ist alles gut.
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