Hallo Klaus Meier,
da der Schreibtisch als Hilfsmittel grundsätzlich in Ihr Eigentum übergeht, können Sie diesen in Absprache mit dem Arbeitgeber auch an den neuen Arbeitsplatz mitnehmen. Dies wäre insbesondere auch dann anzuraten, wenn dieser Schreibtisch in seiner Funktionalität "leidensgerechter" ist, als der standardisierte Schreibtisch an Ihrem neuen Arbeitsplatz. Ungeachtet dessen empfehle ich Ihnen dennoch auch eine Rücksprache mit Ihrem zuständigen Rehabilitationsträger.
Hallo Klaus Meier,
und wenn nicht, nehmen sie ihn mit nach Hause, denn er ist ihr Privateigentum, außer der AG hat sich an den Beschaffungskosten beteiligt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.