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Experten-Antwort

Höhere Rente mit 65

von Wind24.08.2010 | 19:24
2037 Ansichten
5 Antworten

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Ich bekomme seit 2 Jahren Rente. Demnächst werde ich 65. Unter welchen Umständen erhöht sich eine Rente mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Beiträge habe ich für meinen Minijob nicht bezahlt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.08.2010 | 09:55

Die Regelung des § 34 Abs.4 SGB VI stellt sicher, dass Versicherte, die sich bereits für eine Altersrente entschieden haben, nicht mehr in eine andere Altersrente wechseln können. Da das Versicherungsleben bereits beendet worden ist (rentenrechtlich betrachtet), können die Arbeitgeberanteile bei Versicherungsfeiheit (§ 172 SGB VI) sich nicht mehr erhöhend auswirken.

4 Antworten

RFn am 24.08.2010 | 19:50
Was für eine Rente ? Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen, dann bleibt es bei dieser bis zu Ihrem Lebensende. Daran kann nur eine Hinterbliebenenrente anschliessen. Damit erübrigt sich die Frage zur Rente mit 65.
W*lfgangam 25.08.2010 | 12:57
Zitat aus den RAA: "Ein "Wechsel" liegt auch nach einem anspruchslosen Zeitraum nicht vor. Ist also die Altersrente beispielsweise wegen des Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen vollständig weggefallen, kann jederzeit (wieder) eine Altersrente, Erziehungsrente oder Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind." Gruß w.
Beate Bringeram 26.08.2010 | 17:46
Hallo zusammen, habe gerade den Gesprächsverlauf verfolgt. Danke für eure vielzähligen Beiträge, die helfen mir nämlich auch sehr weiter. Mein Vater ist in einer ähnlichen Situation. Er wird bald 65 und ist schon Rentner. Ihr habt mir viele meiner Fragen geklärt. Gruß Bea
W*lfgangam 24.08.2010 | 21:06
Hallo Wind, Sie verzichten spontan bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auf Ihren Rentenbezug. Die 'Nichtinanspruchnahme' der vorgezogenen gekürzten Rente mindert den bisher (lebenslang) festgesetzten Abschlag bei Neubewilligung der Rente ab 65. ...nur, bis dahin müssten Sie finanziell allein über die Runden kommen. In diesem Falle werden auch die kleinen Zuwächse aus Arbeitgeberseitigen Minijob-Beiträgen berücksichtigt - und alle (etwaigen negativen) Wirkungen diverser Übergangsvorschriften bezgl. Minderbewertung von Versicherungszeiten in die Neuberechnung eingebaut. Von einem höheren Steueranteil der Rente mal abgesehen ... Gruß w. PS: Eine Neuberechnung/Umwandlung der laufenden Altersrente findet nicht mehr statt (außer, siehe Text oben). Davon ab, können Sie natürlich eine Überprüfung der Altersrente beantragen - ob die Berechnung zum Zeit der Erstfeststellung mit den bis dahin vorhanden Zeiten so okay war, dann werden etwaige Fehler auch ausgebügelt (auch wenns weniger werden sollte!)
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