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Experten-Antwort

Höherer Zuverdienst bei teilw. EMR verfällt?

von klauskleber23.10.2012 | 09:48
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4 Antworten

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Guten Morgen, mich würde interessieren, was in diesem Fall passiert. Man darf neben einer teilw. Erwerbsminderungsrente noch brutto 1500Euro hinzuverdienen. Was passiert, wenn das ALG1 höher ist? Also wenn die ALG1-Basis z.B. 2000 Brutto ist! Zählt dann nur das Brutto 1500,- zur Zuverdienstgrenze, und der Rest verfällt? Oder verfällt sogar das ganze ALG1 als Hinzuverdienst, da dieses ja über der Grenze liegt? Heisst in diesem Fall nur die teilw. EMR ohne ALG1? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Sie in Abhängigkeit von den individuell errechneten Hinzuverdienstgrenzen entweder in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte. Treffen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld zusammen, ist das Arbeitslosengeld (in Höhe des zugrunde liegenden Bemessungsentgelts, nicht des Zahlbetrages!) als Hinzuverdienst zu berücksichtigen (§ 96a SGB VI). Bei "unzulässigem Überschreiten" (was auch noch näher zu definieren wäre) der Hinzuverdienstgrenzen wird diese Rente nur teilweise oder gar nicht mehr gezahlt. Der Anspruch auf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes besteht weiter.

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3 Antworten

???am 23.10.2012 | 10:26
Wenn Sie den AlgI-Anspruch vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung erworben haben, wird das Alg auf die Rente "angerechnet". Wenn Sie alle Hinzuverdienstgrenzen übersteigen, bekommen Sie nur noch das AlG I und keine Rente mehr.
klauskleberam 23.10.2012 | 11:10
Nachtrag: Das ALG1 begann ab 01.08.2012! Der EMR-Antrag davor im Juli 2012! Bewilligung Okt. 2012! Ändert sich nun o.g. Aussage??? Danke!
egal (der erste)am 23.10.2012 | 11:30
Es ist vollkommen unerheblich wann der Anspruch auf AloGeld 1 erworben wurde. Das der Bemessung des Arebitslosengeldes zugrundeliegende Entgelt wird als Hinzuverdienst bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung berücksichtigt. Übersteigt also das Bemessungsentgelt die Hinzuverdienstgrenzen, wird entsprechend nur eine halbe Rente wegen teilw. EM oder eben gar keine Rente gezahlt, solange das Arbeitslosengeld gezahlt wird.
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