Hallo „Maja“,
die Möglichkeit Höherversicherungsbeiträge zu zahlen ist grundsätzlich am 01.01.1992 mit dem Rentenreformgesetz weggefallen. Nur wer schon vorher Höherversicherungsbeiträge zahlte, durfte noch bis 31.12.1997 weiterzahlen. Dann wurde auch diese Übergangsregelung gestrichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung