Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Jens, Bei einer unvermeidbaren Abwesenheit vom Wohnort/Aufenthaltsort von mehr als acht Stunden täglich wird ein Verpflegungsgeld gezahlt. Sofern Ihre Heimreise mehr als 8 Stunden dauern sollte, sollten Sie für diesen Tag auch Verpflegungsgeld erhalten. Während des "Home-Schooling" liegt wohl keine Abwesenheit vom Wohnort/Aufenthaltsort mehr vor. Hinsichtlich der Bewilligung im Einzelfall bitte ich Sie, sich mit Ihrer Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen.
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